Völker­mord in der Ukraine und deutsche histo­ri­sche Verantwortung

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Offener Brief an Bundes­re­gie­rung und Bundestag: Die russische Kriegs­füh­rung erfüllt die zentralen Merkmale eines Völker­mords. Deutsch­land muss seiner „Respon­si­bi­lity to Protect“ nachkommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Ihre Aufmerk­sam­keit für den Brief, den renom­mierte Historiker/​innen, Völker­rechtler und Personen des öffent­li­chen Lebens an den Bundestag und die Bundes­re­gie­rung gerichtet haben.

Als Antwort auf die Verbre­chen des Natio­nal­so­zia­lismus einigte sich die Staa­ten­ge­mein­schaft 1948 auf eine Konven­tion zur „Preven­tion and Punish­ment of Genocide“. Die Konven­tion verpflichtet die Staa­ten­ge­mein­schaft zum präven­tiven Handeln, um die Gefahr eines Völker­mords abzu­wenden und die bedrohte Zivil­be­völ­ke­rung zu schützen.

Gegen­wärtig findet vor unseren Augen ein Vernich­tungs­krieg gegen die Ukraine statt, der alle Merkmale eines Völker­mords aufweist.

Die Unterzeichner/​innen des Briefs fordern den Deutschen Bundestag und die Bundes­re­gie­rung auf, ihrer „Respon­si­bi­lity to Protect“ gerecht zu werden.
Darüber hinaus sollten sie sich dafür einsetzen, dass die Verant­wort­li­chen für Angriffs­krieg und Völker­mord, Kriegs­ver­bre­chen und Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit zur Rechen­schaft gezogen werden.

Welchen Sinn soll das deutsche „Nie wieder“ noch haben, wenn wir nicht alles in unseren Möglich­keiten stehende tun, um den Völker­mord in der Ukraine zu stoppen – einem Land, in dem Wehrmacht und SS während des 2. Welt­kriegs schreck­liche Verbre­chen begangen haben?

Marie­luise Beck & Ralf Fücks

Zentrum Liberale Moderne
Rein­hardtstr. 15
10117 Berlin
info@libmod.de
www.libmod.de

Brief an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung

VÖLKERMORD IN DER UKRAINE

Niemand kann sagen, wir hätten es nicht gewusst.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete,

als Antwort auf die Verbre­chen des Natio­nal­so­zia­lismus einigte sich die Staa­ten­ge­mein­schaft 1948 auf eine Konven­tion zur „Preven­tion and Punish­ment of Genocide“.

Wer in Deutsch­land ein poli­ti­sches Mandat innehat, hat zugleich eine besondere Verpflich­tung, diesen Kern des huma­ni­tären Völker­rechts zu schützen. Welchen Sinn sollte das deutsche „Nie wieder“ sonst haben? Die Vernich­tung der euro­päi­schen Juden und die unfass­baren Verbre­chen gegen die slawische Bevöl­ke­rung in Osteuropa während des Zweiten Welt­kriegs begründen eine besondere deutsche Verant­wor­tung. Nicht umsonst haben sich zu Beginn des russi­schen Angriffs­kriegs ukrai­nisch-jüdische Verbände mit der Bitte um Schutz an Deutsch­land gewandt.

Heute sind wir mit einem Vernich­tungs­krieg mitten in Europa konfron­tiert, der alle Merkmale eines Völker­mords aufweist.

Artikel II der Völker­mord-Konven­tion der Vereinten Nationen definiert Völker­mord als Hand­lungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Konven­tion verpflichtet die Staa­ten­ge­mein­schaft zum präven­tiven Handeln, um die Gefahr eines Völker­mords abzu­wenden und die bedrohte Zivil­be­völ­ke­rung zu schützen.

Inzwi­schen liegt eine rechts­wis­sen­schaft­liche Studie des renom­mierten Wallen­berg Centre for Human Rights und des New Lines Institute for Strategy & Policy[1] vor, die akribisch aufzeigt, dass die russische Krieg­füh­rung die zentralen Merkmale eines inten­dierten Völker­mords trägt:

  • Vernich­tungs­dro­hungen und syste­ma­ti­sche Aufhet­zung zu Gewalt­akten gegen die ukrai­ni­sche Zivil­be­völ­ke­rung durch russische Amts­träger und Staatsmedien
  • Negierung einer eigen­stän­digen natio­nalen Identität der Ukraine
  • Dehu­ma­ni­sie­rung und Dämo­ni­sie­rung der ukrai­ni­schen Nation („Faschisten“, „Abschaum“, „Bestien“ etc)
  • Massen­tö­tung (Exekution) von Zivilisten
  • Gezielte Angriffe gegen Schutz­räume (etwa im Theater von Mariupol) und Flucht­routen der Zivilbevölkerung
  • Bombar­die­rung reiner Wohn­quar­tiere mit schwerer Artil­lerie, Raketen und Luftangriffen
  • Gezielte Zerstö­rung lebens­er­hal­tender ziviler Infra­struk­turen (Kran­ken­häuser, Energie- und Wasserversorgung
  • Abschneiden huma­ni­tärer Korridore bela­gerter Städte
  • Angriffe auf die Lebens­mit­tel­ver­sor­gung der Bevölkerung
  • Vielfache straflose Verge­wal­ti­gungen und andere Formen sexueller Gewalt
  • Depor­ta­tion von mehr als einer Million Ukrainer/​innen aus den besetzten Gebieten nach Russland, darunter ca. 200.000 Kinder (manche Angaben liegen noch weit höher)
  • Syste­ma­ti­sche Verban­nung der ukrai­ni­schen Kultur und Sprache in den von Russland besetzten Gebieten („Deukrai­ni­sie­rung“).

Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundes­re­gie­rung auf, ihrer „Respon­si­bi­lity to Protect“ gerecht zu werden. Das heißt, alles in unseren Möglich­keiten Stehende zu tun, um die Selbst­ver­tei­di­gung der Ukraine zu stärken, einschließ­lich der konti­nu­ier­li­chen Lieferung schwerer Waffen, und den russi­schen Vernich­tungs­krieg zu stoppen.

Ange­sichts der enthemmten Gewalt der russi­schen Besat­zungs­macht verbietet sich jede Speku­la­tion auf einen „terri­to­rialen Kompro­miss“, der Russland die Herr­schaft über die eroberten Gebiete überlässt. Es wäre ein Sargnagel für das Völker­recht und die euro­päi­sche Sicher­heits­ord­nung, wenn eine gewalt­same Grenz­ver­schie­bung als Folge eines Aggres­si­ons­kriegs und massive Kriegs­ver­bre­chen de facto hinge­nommen würden.

Wir fordern Bundes­re­gie­rung und Bundestag darüber hinaus auf, die Beweis­si­che­rung und Ahndung der von Russland began­genen Gewalt­taten personell und finan­ziell zu unterstützen.

Die Verant­wort­li­chen für Angriffs­krieg und Völker­mord, Kriegs­ver­bre­chen und Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit müssen zur Rechen­schaft gezogen werden.

Unterzeichner/​innen:

Prof. Timothy Garton Ash
Marie­luise Beck
Volker Beck
Prof. Jan Claas Behrends
Prof. Wolfgang Eichwede
Ian McEwan
Ralf Fücks
Remko Leemhuis
Prof. Otto Luchterhandt
Prof. Georg Milbradt
Prof. Tanja Penter
Anne Rubesame
Irina Scherbakowa
Prof. Karl Schlögel
Prof. Martin Schulze Wessel
Prof. Timothy Snyder
Prof. Christian Tomuschat


[1] An Inde­pen­dent Legal Analysis of the Russian Federation’s Breaches of the Genocide Conven­tion in Ukraine and the Duty to Prevent, May 2022