Für eine nach­hal­tige Demo­kra­tie­för­de­rung in der Östlichen Nach­bar­schaft und der Russi­schen Föderation

Foto: Juergen Nowak /​ Shut­ter­stock

Empfeh­lungen zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tionen an den 20. Bundestag und die Bundes­re­gie­rung für eine nach­hal­tige Demo­kra­tie­för­de­rung in der Östlichen Nach­bar­schaft und der Russi­schen Föderation.

Hinter­grund

Die Östliche Nach­bar­schaft der EU ist gezeichnet von einer zuneh­menden Pola­ri­sie­rung zwischen den Staaten, die auf der Basis von EU-Asso­zi­ie­rungs­ab­kommen demo­kra­ti­sche Reformen durch­führen, und den Dikta­turen in Belarus und Aser­bai­dschan, die immer repres­siver gegen ihre Zivil­ge­sell­schaften vorgehen. Die Führung der Russi­schen Föde­ra­tion (RF) hat sich unter der Präsi­dent­schaft von Wladimir Putin zu einem stra­te­gi­schen Gegner der EU entwi­ckelt, der Völker­recht und inter­na­tio­nale Verein­ba­rungen bricht und zugleich im Inneren jegliche unab­hän­gigen Kräfte der Politik, Medien, Zivil­ge­sell­schaft und Bildung verfolgt. Wie Russlands anhal­tende mili­tä­ri­sche Aggres­sion im Osten der Ukraine und der Schul­ter­schluss mit dem Lukaschenka-Regime zeigen, bedroht die russische Regierung syste­ma­tisch die Unab­hän­gig­keit und Souve­rä­nität der Länder der Östlichen Nach­bar­schaft und versucht, eine 1991 verlorene Dominanz wieder­her­zu­stellen. Immer offen­sicht­li­cher werden auch die Versuche der russi­schen Regierung, die offenen Gesell­schaften in der EU und anderer euro­päi­scher Länder zu desta­bi­li­sieren, das Vertrauen in demo­kra­ti­sche Insti­tu­tionen und Wahlen zu schwächen und Antago­nisten der demo­kra­ti­schen Gesell­schafts­ord­nung in EU-Mitglieds­staaten zu stärken.

Für die Zukunft Europas wird es daher von entschei­dender Bedeutung sein, ob es gelingen wird, die 1991 begonnene System­trans­for­ma­tion in den Staaten der ehema­ligen Sowjet­union mit neuen Impulsen zu stärken und die offene Gesell­schafts­ord­nung der EU gegen externe und interne Bedro­hungen zu vertei­digen. Ob die direkte Nach­bar­schaft der EU von Demo­kratie und Rechts­staat­lich­keit oder von illi­be­ralen und korrupten Auto­kra­tien geprägt sein wird, wird entschei­dend von der Stärke und den Hand­lungs­mög­lich­keiten der demo­kra­ti­schen Zivil­ge­sell­schaft in den Staaten der Östlichen Nach­bar­schaft und der Russi­schen Föde­ra­tion abhängen. Gerade in auto­ri­tären Staaten, wo Regime den eigenen Macht­er­halt über die Entwick­lung des Landes stellen, sind zivile Akteure die wich­tigste Hoffnung für gesell­schaft­li­chen Wandel und Reformen. Demo­kra­tie­för­de­rung muss daher als ein stra­te­gi­scher und unab­ding­barer Teil der deutschen Außen­po­litik verstanden werden. Gefördert werden sollten jene Kräfte und Personen, die bereit sind, sich trotz hoher Risiken für die inter­na­tional verbrieften Grund­rechte und eine Annä­he­rung an das Werte­mo­dell des gemein­samen, demo­kra­ti­schen Hauses Europa einzusetzen.

Die Bundes­re­pu­blik hat ein elemen­tares Eigen­in­ter­esse daran, dass zivil­ge­sell­schaft­liche Akteure vor Ort ebenso wie im erzwun­genen Exil die Möglich­keiten und Instru­mente erhalten, um lang­fristig eine demo­kra­ti­sche poli­ti­sche Kultur aufzu­bauen, staats­bür­ger­liche Grund­rechte und rechts­staat­liche Verfahren – auch und gerade unter den verschärften Bedin­gungen wach­sender Repres­sion – einzu­for­dern. Für ihren Einsatz brauchen sie und ihre zahl­rei­chen Koope­ra­ti­ons­partner in der deutschen Zivil­ge­sell­schaft einen verläss­li­chen program­ma­ti­schen und finan­zi­ellen Rahmen, der die nötige Flexi­bi­lität auch für die Arbeit im „shrinking space“ bietet. Deutsch­land verfügt über ein dichtes Netz an bürger­schaft­li­chen, wirt­schaft­li­chen und kultu­rellen Kontakten in der ÖP-Region und in Russland. Bei der dortigen demo­kra­ti­schen Zivil­ge­sell­schaft und Öffent­lich­keit bestehen hohe Erwar­tungen an die normative Glaub­wür­dig­keit deutscher und euro­päi­scher Politik.  Um diesen Ansprü­chen gerecht zu werden ist es dringend erfor­der­lich, die bestehenden Förder­pro­gramme und ihre haus­häl­te­ri­schen Rahmen­be­din­gungen zu aktua­li­sieren und best­mög­liche Lösungen für die neuen Heraus­for­de­rungen im „shrinking space“ zu finden.

I Allge­meine Empfehlungen

  1. Die zuneh­menden poli­ti­schen und gesetz­li­chen Einschrän­kungen der unab­hän­gigen Zivil­ge­sell­schaft in einigen Staaten der Östlichen Part­ner­schaft und der Russi­schen Föde­ra­tion erfordern eine Anpassung der deutschen Demo­kra­tie­för­de­rung für die Region. Förder­instru­mente, Haus­halts­richt­li­nien und bestehende Programme müssen entbü­ro­kra­ti­siert und auf ihre Effizienz und Umsetz­bar­keit unter den erschwerten poli­ti­schen Rahmen­be­din­gungen geprüft werden.
  2. Wir empfehlen die Entwick­lung einer inter­mi­nis­te­riell koor­di­nierten und mit hinrei­chenden Ressourcen ausge­stat­teten Demo­kratie-Förder­po­litik für die Staaten der Östlichen Part­ner­schaft und die Russische Föde­ra­tion. Expertise aus der Zivil­ge­sell­schaft in Deutsch­land und der Ziel­re­gion sowie aus zur Emigra­tion gezwun­genen Initia­tiven sollte in die Weiter­ent­wick­lung der Demo­kra­tie­för­de­rungs-Programme der Bundes­re­gie­rung einfließen und bei ihrer Ausge­stal­tung berück­sich­tigt werden (etwa in Form von Konsul­ta­tionen über Schwer­punkte und Methodenauswahl).
  3. Die Demo­kra­tie­för­de­rung der Bundes­re­gie­rung sollte in engem Austausch mit vergleich­baren Struk­turen in anderen EU-Mitglieds­län­dern sowie auf EU- und US-Ebene erfolgen, um best­mög­liche Synergien zu erzielen und unko­or­di­niertes Neben­ein­ander zu vermeiden. Best practice-Erfah­rungen können über­nommen werden.
  4. Ziel­ge­rich­tete Demo­kra­tie­för­de­rung ist auf einen guten Abstim­mungs­pro­zess zwischen Zivil­ge­sell­schaft und Politik/​Diplomatie ange­wiesen. Das erfordert einen konti­nu­ier­li­chen Austausch zwischen Minis­te­rien und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteuren im eigenen Land wie mit den entspre­chenden Partner/​innen in den Ziel­län­dern. Die Botschaften der Bundes­re­pu­blik spielen eine wichtige Rolle, um solche Abstim­mungs­pro­zesse zu befördern.
  5. Wo sich zentrale Themen, Anliegen und Formate der Demo­kra­tie­för­de­rung nicht oder nicht hinrei­chend mit dem weiter­ent­wi­ckelten Förder­pro­gramm ÖPR reali­sieren lassen, sollten zusätz­liche, spezi­fi­sche Förder­pro­gramme entwi­ckelt werden.
  6. Die Position des/​der Beauf­tragten für die Zusam­men­ar­beit mit der Zivil­ge­sell­schaft der ÖP und RF kann eine Schlüs­sel­rolle in der konflikt­be­la­denen poli­ti­schen Ausein­an­der­set­zung mit der russi­schen Regierung spielen. Die Perso­nalie sollte vom neuen Bundestag mit einer außen- und russ­land­po­li­tisch erfah­renen Politiker/​in besetzt werden, der oder die eine klare Haltung in menschen­recht­li­chen Fragen vertritt.
  7. Der Peters­burger Dialog kann nur fort­ge­führt werden, solange von der russi­schen Seite keine Mitglieder und deren Orga­ni­sa­tionen als „uner­wünscht“ gebrand­markt oder ander­weitig in der freien Ausübung ihrer zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akti­vi­täten und Rechte einge­schränkt werden. Es muss kritisch geprüft werden, inwieweit der Peters­burger Dialog noch den Inter­essen der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Zusam­men­ar­beit dient oder nur noch eine Alibi­funk­tion wahrnimmt. Die Geschäfts­stelle des PD sollte von der Geschäfts­stelle des Deutsch-Russi­schen Forums gelöst werden, um Inter­es­sen­kon­flikte zu vermeiden.

II Konkrete Empfeh­lungen an bestehende und zukünftig einzu­rich­tende Demokratieförderprogramme

  1. Insti­tu­tio­nelle Förderung von Trägern vor Ort ist ein zentrales Instru­ment, um nach­hal­tige und wirksame Akteurs­struk­turen in den Ziel­re­gionen zu entwi­ckeln. Da in der Ziel­re­gion in der Regel weder staat­liche Förderung noch ausrei­chend lokale Phil­an­thropie bereit­stehen, sollte die nach­hal­tige Förderung von stra­te­gi­schen Partnern Teil der deutschen Demo­kra­tie­för­de­rung werden. Sie erspart den geför­derten Akteuren aufwän­diges Fund­rai­sing, stärkt die insti­tu­tio­nelle und struk­tu­relle Entwick­lung vor Ort und trägt damit zu effi­zi­entem Mittel­ein­satz und stabilen inter­na­tio­nalen Part­ner­schaften bei.
  2. Die Antrag­stel­lung bei Demo­kra­tie­för­der­pro­grammen sollte laufend oder zumindest mehrmals im Jahr möglich sein, um dyna­mi­schen gesell­schaft­li­chen Entwick­lungen folgen zu können. Jährliche Ausschrei­bungs­zy­klen wie sie derzeit im Förder­pro­gramm ÖPR prak­ti­ziert werden sind zu unfle­xibel, um ange­messen auf gesell­schaft­liche Chancen oder auch Gefahren zu reagieren.
  3. Um staat­li­chem Druck zu entgehen, verzichten mehr und mehr Initia­tiven in der Region auf eine formale Regis­trie­rung und agieren als struk­tu­rierte Netzwerke. Gleich­zeitig werden z.B. durch die repres­sive aktuelle russische NGO Gesetz­ge­bung zunehmend auch bereits regis­trierte Orga­ni­sa­tionen gezwungen, ihre Tätigkeit in diesem Format einzu­stellen und ohne formale juris­ti­sche Regis­trie­rung weiter­zu­ar­beiten. Daher sollten auch nicht regis­trierte Orga­ni­sa­tionen und Einzel­per­sonen von Förder­pro­grammen berück­sich­tigt werden können.
  4. Die Mehr­jäh­rig­keit sollte bei vom AA geför­derten Projekten die Norm sein, um Nach­hal­tig­keit und Effizienz zu schaffen. Demo­kra­tie­för­de­rung braucht einen langen Atem und Vertrauen, das in langsam sich entwi­ckelnden Part­ner­schaften entsteht. Lang­fris­tige Förderung sollte nicht ein zu vermei­dendes, sondern ein ange­strebtes Koope­ra­ti­ons­mo­dell sein. Sie sollte in regel­mä­ßigen Abständen auf ihre Wirkung hin überprüft werden.
  5. Eine bestehende Part­ner­schaft mit Trägern in Deutsch­land darf keine zwingende Voraus­set­zung für Förderung mit Bundes­mit­teln sein. Gerade junge Initia­tiven in den Ziel­län­dern, die auf aktuelle Entwick­lungen reagieren, haben in der Regel noch keine inter­na­tio­nalen Part­ner­schaften. Auch für sie müssen Angebote bereit­ge­stellt werden.
  6. Inter­me­diäre Struk­turen mit Förde­r­er­fah­rung in der Ziel­re­gion können mit der Programm­durch­füh­rung beauf­tragt werden, um Ziel­gruppen vor Ort besser zu erreichen – sie kennen die Bedin­gungen vor Ort am besten und können die Vernet­zung vor Ort und das beglei­tende Manage­ment flexibler und vertrau­ens­voller abwickeln als Minis­te­rien oder Bundes­ver­wal­tungen. Über inter­me­diäre Struk­turen können auch Klein­för­de­rungen verwaltet werden, die mit geringen finan­zi­ellen Mitteln oft eine erheb­liche Wirkung entfalten. Die EU hat unlängst mit den „Framework Part­ner­ship Agree­ments“ ein vergleich­bares Instru­ment einge­führt, um klein­tei­lige und regionale Förderung zu ermöglichen.
  7. Ergänzend zur Förderung in der Ziel­re­gion müssen auch cross-border-Akti­vi­täten und Diaspora Initia­tiven, die in die Ziel­re­gionen zurück­wirken, gefördert werden, insbe­son­dere von demo­kra­ti­schen Akteuren, die aufgrund ihrer Tätigkeit ins Exil gezwungen wurden. Derzeit arbeiten die maßgeb­li­chen bela­ru­si­schen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen und unab­hän­gigen Medien weit­ge­hend aus dem Ausland – eine ähnliche Entwick­lung zeigt sich bereits für die Russische Föde­ra­tion infolge der massen­weisen Verdrän­gung kriti­scher NGOs und inves­ti­ga­tiver Redak­tionen durch die Führung des Landes seit August 2021. Zentrale Heraus­for­de­rungen sind eine liberale und unbü­ro­kra­ti­sche Visa­ver­gabe ebenso wie die nied­rig­schwel­lige Bereit­stel­lung von Stipen­dien für verfolgte Akteure.
  8. Die haus­häl­te­ri­schen Richt­li­nien sollten weit größere Flexi­bi­lität ermög­li­chen, um auch in repres­siven Systemen effektive Arbeit zu ermög­li­chen – hierzu verweisen wir auf die jüngste Initia­tive „Posi­ti­ons­pa­pier Zuwen­dungs­recht“ https://openletter.earth/positionspapier-zuwendungsrecht-d3b61a6f/de. Förder­richt­li­nien und Abrech­nungs­ver­fahren müssen stärker an die verän­derten Bedin­gungen der Arbeit in auto­ri­tären Regimes angepasst werden.

 

Berlin, Oktober 2021

  • Dr. Gabriele Freitag, Deutsche Gesell­schaft für Osteu­ro­pa­kunde e.V.
  • Ralf Fücks, Zentrum Liberale Moderne gGmbH
  • Hanno Gundert, n‑ost
  • Stefan Melle, Deutsch-Russi­scher Austausch e.V.
  • Cornelius Ochmann, Stiftung Deutsch-Polnische Zusam­men­ar­beit e.V.
  • Stefanie Schiffer, Euro­päi­scher Austausch gGmbH

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