Heraus­for­derung für die inter­na­tionale Straf­justiz: Russlands “War of Aggression”

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Wie ist der russische Angriffs­krieg auf die Ukraine aus völker­recht­licher Perspektive einzu­ordnen und welche insti­tu­tio­nellen Mecha­nismen müssen noch geschaffen werden, um Russland inter­na­tional zur Verant­wortung ziehen zu können – darüber sprach Claus Kreß auf der inter­na­tio­nalen Konferenz „Völker­recht gegen Völkermord“.

Russlands Krieg gegen die Ukraine ist ein Frontal­an­griff auf das Völker­recht. Erfüllen die russi­schen Kriegs­ver­brechen den Tatbe­stand des Genozids? Wie kann Russland zur Rechen­schaft gezogen werden? Welche Verpflich­tungen ergeben sich daraus für die inter­na­tionale Gemeinschaft?

Am 21.10.2022 fand die vom Zentrum Liberale Moderne zusammen mit dem Raoul Wallenberg Centre for Human Rights, dem Atlantic Council und dem Ukrainian Jewish Encounter veran­staltete Konferenz „Völker­recht gegen Völkermord“ statt.

Inter­na­tionale Exper­tinnen und Experten aus Politik, Wissen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft disku­tierten diese Fragen, die entscheidend für die völker­recht­liche Einordnung und Konse­quenzen des russi­schen Angriffs­krieges in der Ukraine sein werden – aber auch für eine notwendige insti­tu­tio­nelle Stärkung unserer auf Regeln basie­renden inter­na­tio­nalen Rechtsordnung.

 

Weitere Konfe­renz­bei­träge werden hier in den nächsten Wochen in loser Folge veröffentlicht.

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