Völker­rechtler Luch­ter­handt im Tages­spiegel: „Russland begeht in Mariupol Völkermord“

Foto: Evgeniy Maloletka /​ AP /​ Flickr

Anhand von sechs Kriterien der Anti­völ­ker­mord­kon­ven­tion der Vereinten Nationen begeht Russland Völker­mord in Mariupol, sagt Prof. Dr. Otto Luchterhandt.

Die völker­recht­liche Einord­nung des russi­schen Bela­ge­rungs- und Bomben­kriegs gegen die ukrai­ni­sche Hafen­stadt Mariupol wird von Prof. Dr. Luch­ter­handt, eine aner­kannte Autorität in dieser Materie, klar beleuchtet. Er kommt zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen unter die Anti­völ­ker­mord­kon­ven­tion der Vereinten Nationen fällt. Die Lage in Charkiw ist ähnlich drama­tisch, auch Odesa droht die Einkrei­sung durch russische Truppen. Ein Verhand­lungs­frieden wird nur zustande kommen, wenn der Westen den Druck auf den Kreml erhöht.

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