(Wie) Weiter mit der modernen Pflanzenzucht!?

Ein Kompromiss zwischen der Europäi­schen Kommission, dem Europäi­schen Rat sowie dem Europäi­schen Parlament sieht vor, Pflanzen, die mittels moderner Gentechnik gezüchtet wurden, zu erlauben. In einem Fachge­spräch haben wir mit hochka­rä­tigem wissen­schaft­lichem Input und politi­scher Betei­ligung die Details des Kompro­misses und die Positionen hierzu disku­tiert. Rena Barghusen und Lukas Daubner fassen die Ergeb­nisse zusammen.

„EU plant neue Gentechnik-Regeln – bald mehr Essen aus dem Labor?“ Das ist nur eine der vielen kriti­schen Überschriften, die man derzeit in den Medien lesen kann. Dazu ein Bild von einem lila Apfel – das schürt Skepsis bei Verbraucher/​innen. Die Debatte um die Neuen Genomi­schen Techniken (kurz: NGT) polari­siert, dabei geraten Fakten schnell in den Hintergrund.

Unserer Meinung nach ist der jetzt erfolgte Kompromiss auf EU-Ebene zur Libera­li­sierung der Zulassung von NGT-Pflanzen ein wichtiger Baustein für die klima­ge­rechte Trans­for­mation. Im Kern sieht der Kompromiss vor, Züchtungen, bei denen keine artfremde DNA eingefügt wird und die Verän­derung unter einem festge­legten Schwel­lenwert liegt, den Züchtungs­me­thoden gleich­zu­stellen, die durch klassische Mutagenese erzeugt werden. Bei letzterer werden Verän­de­rungen im Saatgut durch Bestrahlung oder durch den Einsatz von Chemi­kalien hervor­ge­rufen und sind bereits jetzt von der restrik­tiven europäi­schen Gentechnik-Regelung ausgenommen.

Im Ergebnis sind genedi­tierte Pflanzen nicht von natür­lichen Mutationen oder konven­tio­nellen Züchtungen zu unter­scheiden. Wir glauben, dass wir uns als Gesell­schaft nicht mehr den Luxus leisten sollten, Lösungswege zur Vermeidung von CO2 oder zur Anpassung an den fortschrei­tenden Klima­wandel katego­risch auszu­schließen. Der Problem­druck ist auf zu vielen Ebenen zu stark.

Eine nachhaltige Inten­si­vierung der Landwirt­schaft ist nötig

Zugleich warnen wir vor zu übertrie­benen Erwar­tungen: Biotechnik ist keine Wunder­waffe, sondern Teil eines vielfäl­tigen Instru­men­ten­kastens. Sie ist auch keine Alter­native zum tradi­tio­nellen Öko-Landbau, sondern eine komple­mentäre Methode einer natur­freund­lichen Landwirt­schaft. Worum es geht, ist eine nüchterne Prüfung der Poten­ziale und eine Verstän­digung über den notwen­digen regula­to­ri­schen Rahmen, ohne ihn so restriktiv zu gestalten, dass Innova­tionen und Inves­ti­tionen in NGT-Verfahren abgewürgt werden. Am Ende sollte eine nachhaltige Inten­si­vierung in der Landwirt­schaft das Ziel sein.

Dazu kommt ein indus­trie­po­li­ti­sches Argument: Deutschland war einst führend in der Biotech­no­logie- und Agrar­for­schung. Wenn biotech­nische Anwen­dungen weiter extrem restriktiv behandelt werden, wandert mit der Produktion auch die Forschung aus – und damit auch die Chance, die Entwicklung mitzu­ge­stalten. Wir überlassen die weitere Entwicklung der Biotech­no­logie dann Ländern, die sehr viel weniger Skrupel mit Blick auf ihre Folgen haben.

Aber ist die neue EU-Verordnung zur Deregu­lierung bei bestimmten NGT-Pflanzen nun eine gute Regelung?

Die Streit­punkte: Kennzeichnung, Paten­tierung, Wildpflanzen

Kennzeichnung von Saatgut oder Produkten?

Der größte Streit­punkt ist das Thema Kennzeichnung. NGT-Kritiker argumen­tieren, dass die vorge­sehene Nicht-Kennzeichnung von mit NGT geänderten Pflanzen bzw. Produkten Verbrau­cher­täu­schung sei. Das Argument ist aller­dings aus zwei Gründen proble­ma­tisch: Zum einen lassen sich die DNA von konven­tionell gezüch­teten sowie mit NGT geänderten Pflanzen nicht unter­scheiden. Die gefor­derte umfas­sende Kennzeich­nungs­pflicht ist daher nicht sinnvoll und wäre enorm bürokra­tisch. Zugleich steht es durch die Kennzeichnung des Saatguts Betrieben weiterhin frei, keine NGT-Pflanzen anzubauen. Label wie „Ohne Gentechnik“ oder „Bio-Land“ können also weiterhin sicher­stellen, dass Saatgut genutzt wird, das nicht durch NGT geändert wurde – die Wahlfreiheit bliebe demnach bestehen.

Zum anderen ist das Label „Ohne Gentechnik“ insofern irreführend, als dass in damit gelabelten Lebens­mitteln durchaus gentech­nisch verän­derte Organismen bis zu einem Schwel­lenwert enthalten sein können. Dies ist aus Gründen der Rechts­si­cherheit sinnvoll, wird aber wenig debat­tiert. Das „Ohne Gentechnik“-Siegel stammt aus der Zeit, als die „alten“ Gentech­niken Züchtungen hervor­brachten, die nur mit einem massiven Einsatz an Herbi­ziden kombi­niert werden konnten. Für solche Herbi­zid­to­le­ranzen sind in der neuen Regelung jedoch keine Locke­rungen der Risiko­prüfung vorge­sehen. Die Logik des Labels sowie dessen Beliebtheit bei Verbraucher/​innen unter­liegt einer Pfadab­hän­gigkeit, die in der aktuellen Diskussion mitge­dacht werden muss.

Patente werden zugelassen

Darüber hinaus wird die Frage, ob Wissen über Pflanzen paten­tiert werden darf, kontrovers geführt. Grund­sätzlich schaffen Patente ein Gleich­ge­wicht zwischen dem Anreiz zur Innovation, der Refinan­zierung der Entwickler und dem breiten Zugang zu neuen Entwick­lungen für die Gesell­schaft. In der Pflan­zen­züchtung existiert zudem das Sorten­schutz­recht: Züchter erhalten damit ein exklu­sives Vertriebs­recht für ihre geschützte Sorte. Im Sorten­schutz verankert ist aber auch das sogenannte Züchter­pri­vileg, dieses berechtigt Züchter dazu, mit den geschützten Sorten anderer eigene neue Sorten zu entwickeln.

Für NGT kann Paten­tierung durchaus sinnvoll sein, um für die Gesell­schaft den größten Gesamt­nutzen zu erzielen. Im Gegensatz zum Sorten­schutz machen Patente den Fortschritt für alle trans­parent und einsehbar – in diesem Fall die zugrunde liegenden geneti­schen Verän­de­rungen. Dieses Prinzip hat in zahlreichen Indus­trien dazu beigetragen, Innova­tionen breit zugänglich zu machen und Fortschritt zu ermög­lichen. Der Sorge einer Monopo­li­sierung des Saatgut-Sektors durch Paten­tier­barkeit von NGT trägt die EU-Kommission durch ein verein­bartes Monitoring Rechnung.

Wildpflanzen werden nicht ausgenommen

Neben der Kennzeichnung und der Paten­tierung steht die weniger öffentlich disku­tierte Frage, inwieweit sowohl Nutz- als auch Wildpflanzen von der aktuell disku­tierten Lockerung betroffen sein sollen. Da vor allem rund 20 Kultur­pflanzen für kommer­zielle Züchtung relevant sind, wäre es denkbar, die Lockerung in einem ersten Schritt nur für Kultur­pflanzen gelten zu lassen. Wildpflanzen sind aktuell aber nicht explizit ausge­nommen. Mögliche Anwen­dungs­felder von NGT etwa bei der Bekämpfung von invasiven Pflan­zen­arten werden in der Wissen­schaft kontrovers disku­tiert, da unkon­trol­lierbare negative Auswir­kungen auf Ökosysteme, anders als beim Anbau von Nutzpflanzen auf dem Acker, nicht vorher­sehbar sind.

NGT1 oder NGT2

Zudem ist aus wissen­schaft­licher Sicht die Grenze zwischen NGT1 und den nach wie vor unter restrik­tiven Gentech­nik­recht fallenden NGT2 Pflanzen relativ willkürlich gesetzt. Bei NGT1 (um die es bei der hier disku­tierten Regulierung geht) darf die Grenze von 20 geneti­schen Verän­de­rungen nicht überschritten werden. Aber, was ist, wenn eine neue trocken­heits­re­sis­tente Sorte 21 Mutationen benötigt? Die neue Regelung könnte bei ihrem Ziel, Hürden bei der Züchtung von beispiels­weise klima­re­si­li­en­teren Sorten abzubauen, daher schnell an Grenzen kommen.

Wie geht es weiter?

In der Debatte um Neue Gentechnik stehen sich die Fronten weitgehend unver­söhnlich gegenüber. Oft geht es mehr um eine Identitäts- und Weltan­schau­ungs­frage als um ein pragma­ti­sches Abwägen von Für und Wider, Risiken und Chancen.

Hoffnung macht, dass es durchaus Einigkeit zwischen den Lagern gibt. Alle Akteure wollen Arten­schutz und Klima­schutz voran­treiben. Kritiker der neuen EU-Verordnung sind nicht (alle) grund­sätzlich gegen NGT, fordern aber eine klare Kennzeichnung und stehen der Paten­tier­barkeit kritisch gegenüber. Befür­worter erkennen an, dass sinnvolle Regelungen dazu gefunden werden sollten.

Anstelle einer zielfüh­renden Diskussion über eine optimale Regelung, verlieren sich die Akteure aller­dings allzu oft in gegen­sei­tigen Vorwürfen und verharren in Graben­kämpfen. Wenn wir weiterhin den tradi­tio­nellen biolo­gi­schen Landbau gegen biotech­nische Pflan­zen­zucht ausspielen, statt sie als komple­mentär zu sehen, kommen wir nicht aus der gegen­wär­tigen Sackgasse heraus. Ein Neustart durch eine ergeb­nis­ori­en­tierte Gesetz­gebung wäre eine Chance. Zugleich ist dies voraus­set­zungsvoll, bedenkt man, dass die neue NGT Verordnung Jahre gebraucht hat. Wenn wir von Ländern wie USA oder China nicht abgehängt werden wollen, können wir darauf nicht warten.

Bislang ist der Trilog-Kompromiss bereits vom Rat abgesegnet worden (unter deutscher Enthaltung), nun muss er noch das Europäische Parlament passieren. Die Diskussion geht also weiter.

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