Politische Weichen­stellung? Israels neue Regeln für Landver­käufe im Westjordanland

Foto: Imago

Die israe­lische Regierung hat eine Entscheidung getroffen, die das ohnehin hoch sensible Gefüge im Westjor­danland weiter verändern könnte: Künftig sollen Grund­be­sitz­do­ku­mente in größerem Umfang offen­gelegt werden, um Landtrans­ak­tionen trans­pa­renter und faktisch auch einfacher zu machen. Was dieser Schritt politisch bedeutet, ordnet Richard C. Schneider für uns ein.

Befür­worter der Regie­rungs­ent­scheidung sprechen von einem Schritt zu mehr Rechts­si­cherheit. Kritiker warnen vor einer politi­schen Weichen­stellung zugunsten jüdischer Siedler und zur endgül­tigen Verhin­derung eines Paläs­ti­nen­ser­staates. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wer im Westjor­danland Land kaufen darf, und unter welchen Bedin­gungen. Bislang waren viele Eigen­tums­ver­hält­nisse schwer zugänglich, teils wegen osmani­scher, jorda­ni­scher oder briti­scher Regis­trie­rungs­struk­turen, teils aus politi­schen Gründen. Wer Land erwerben wollte, musste sich durch ein Dickicht histo­ri­scher Register, militä­ri­scher Anord­nungen und ziviler Verwal­tungs­vor­schriften arbeiten.

Gebiet mit unter­schied­lichen Verwaltungszonen

Das Westjor­danland ist seit dem Sechs­ta­ge­krieg 1967 unter israe­li­scher Kontrolle. Inter­na­tional wird das Gebiet überwiegend als besetzt betrachtet; Israel spricht von „umstrit­tenem Gebiet“. Verwal­tungs­tech­nisch wurde es durch die Oslo-Abkommen in drei Zonen unter­teilt: Area A, Area B und Area C. Area A steht formal unter vollstän­diger ziviler und sicher­heits­tech­ni­scher Kontrolle der Paläs­ti­nen­si­schen Autono­mie­be­hörde. Area B unter­liegt paläs­ti­nen­si­scher Zivil­ver­waltung, während Israel die Sicher­heits­ver­ant­wortung trägt. Area C – rund 60 Prozent des Westjor­dan­lands – wird vollständig von Israel verwaltet, sowohl zivil als auch sicher­heits­tech­nisch. Gerade diese Aufteilung ist entscheidend für die aktuelle Diskussion. Denn während Israel in Area C unmit­telbar adminis­trativ handeln kann, ist seine Kompetenz in Area A und B deutlich einge­schränkt, zumindest nach den offizi­ellen Oslo-Regelungen.

Die neue israe­lische Entscheidung zielt darauf ab, Grund­buch­daten syste­ma­tisch zugänglich zu machen. In der Praxis bedeutet das: Histo­rische Eigen­tums­do­ku­mente sollen digita­li­siert und veröf­fent­licht werden, um Kaufin­ter­es­senten, insbe­sondere israe­li­schen Staats­bürgern, die Möglichkeit zu geben, Eigen­tums­ver­hält­nisse eindeutig zu prüfen. Bisher war dies oft nur über Mittels­männer oder intrans­parent organi­sierte Trans­ak­tionen möglich. Gerade Verkäufe von paläs­ti­nen­si­schem Privatland an israe­lische Käufer wurden vielfach verdeckt abgewi­ckelt, nicht zuletzt, weil paläs­ti­nen­si­sches Recht den Verkauf von Land an Israelis unter Strafe stellt. Verkäufer riskieren gesell­schaft­liche Ächtung oder straf­recht­liche Verfolgung durch die Autonomiebehörde.

Maßnahme zur Transparenz?

Die israe­lische Regierung argumen­tiert, Trans­parenz diene in erster Linie der Rechts­si­cherheit. Wenn Eigentum klar regis­triert und öffentlich einsehbar sei, lasse sich Betrug vermeiden, und Gerichte könnten Streit­fälle schneller entscheiden. Juris­tisch und praktisch ist die Maßnahme vor allem für Area C relevant. Dort ist die israe­lische Zivil­ver­waltung, die dem Vertei­di­gungs­mi­nis­terium unter­steht, für die Führung von Landre­gistern zuständig. Änderungen, Digita­li­sierung und Veröf­fent­li­chung können daher adminis­trativ umgesetzt werden.

In Area A und B hingegen liegt die zivile Zustän­digkeit bei der Paläs­ti­nen­si­schen Autono­mie­be­hörde. Israel kann dort keine einsei­tigen Verwal­tungs­maß­nahmen ergreifen, ohne die Oslo-Struktur zu verletzen. Selbst wenn histo­rische Register aus jorda­ni­scher Zeit existieren, wäre eine einseitige israe­lische Veröf­fent­li­chung politisch und rechtlich hoch umstritten. Aller­dings, so befürchten viele Kritiker der neuen geplanten Praxis, könnten sich die neuen Regelungen irgendwann auch auf dieses Gebiet ausdehnen. Das bedeutet: De facto dürfte sich die neue Praxis zunächst auf Area C konzen­trieren, also auf jene Zone, in der sich der Großteil der israe­li­schen Siedlungen befindet und in der ein zusam­men­hän­gender Ausbau am ehesten möglich ist. Die politische Brisanz liegt auf der Hand. Eine bessere Zugäng­lichkeit von Eigen­tums­daten erleichtert nicht nur private Trans­ak­tionen, sondern könnte auch strate­gische Käufe in sensiblen Gebieten fördern, etwa entlang von Verkehrs­achsen oder in der Nähe paläs­ti­nen­si­scher Ortschaften.

Fragmen­tierung paläs­ti­nen­si­scher Lebens­räume oder sicher­heits­po­li­tische Notwendigkeit?

Siedler­or­ga­ni­sa­tionen begrüßen die Entscheidung als Schritt zur „Norma­li­sierung“ jüdischen Lebens in Judäa und Samaria, wie das Westjor­danland in Israel häufig genannt wird. Sie argumen­tieren, Juden müssten wie jeder andere auch Land legal erwerben dürfen, sofern ein freiwil­liger Verkauf zustande komme. Paläs­ti­nen­sische Vertreter hingegen sehen darin einen Versuch, die terri­to­riale Realität schlei­chend zu verändern. Selbst wenn einzelne Verkäufe formal legal sind, könnten sie langfristig zusam­men­hän­gende paläs­ti­nen­sische Räume fragmen­tieren. Auch inter­na­tional dürfte die Entscheidung kritisch beobachtet werden. Die meisten Staaten betrachten die israe­li­schen Siedlungen als völker­rechts­widrig, da sie in besetztem Gebiet errichtet wurden. Israel weist diese Inter­pre­tation zurück und verweist auf histo­rische und sicher­heits­po­li­tische Argumente.

Teil einer breiteren politi­schen Strategie?

Die Offen­legung von Grund­bü­chern ist für sich genommen kein Verstoß gegen inter­na­tio­nales Recht. Doch wenn sie faktisch zu einer Ausweitung oder Verfes­tigung von Siedlungs­struk­turen führt, wird sie politisch als Teil einer breiteren Strategie wahrge­nommen werden. Hinzu kommen praktische Probleme. Viele Grund­stücke sind nie vollständig regis­triert worden. Teilweise existieren nur Steuer­auf­zeich­nungen oder tradi­tio­nelle Besitz­nach­weise. Die Digita­li­sierung kann alte Strei­tig­keiten neu entfachen, wenn konkur­rie­rende Ansprüche sichtbar werden. Was dann mit den Grund­stücken geschehen würde, ist unklar. Zudem bleibt die Frage, ob Trans­parenz allein tatsächlich mehr Trans­ak­tionen ermög­licht. Selbst wenn Eigen­tums­ver­hält­nisse offen­liegen, bleibt der politische und gesell­schaft­liche Druck auf paläs­ti­nen­sische Verkäufer bestehen.

Die Entscheidung zur Offen­legung von Landdo­ku­menten mag technisch-adminis­trativ erscheinen. In einem Gebiet, in dem Land gleich­be­deutend mit politi­scher Zukunft ist, hat sie jedoch strate­gische Bedeutung. Sicher ist nur: Im Westjor­danland ist selbst ein Grundbuch kein neutrales Dokument, sondern Teil eines Konflikts, der weit über Paragrafen hinausreicht.

Textende

Hat Ihnen unser Beitrag gefallen? Dann spenden Sie doch einfach und bequem über unser Spendentool. Sie unter­stützen damit die publi­zis­tische Arbeit von LibMod.

Wir sind als gemein­nützig anerkannt, entspre­chend sind Spenden steuerlich absetzbar. Für eine Spenden­be­schei­nigung (nötig bei einem Betrag über 200 EUR), senden Sie Ihre Adress­daten bitte an finanzen@libmod.de

Verwandte Themen

Newsletter bestellen

Mit dem LibMod-Newsletter erhalten Sie regel­mäßig Neuig­keiten zu unseren Themen in Ihr Postfach.

Mit unseren Daten­schutz­be­stim­mungen
erklären Sie sich einverstanden.