Der Fall Amnesty: Menschenrechte für alle?

Mit über zwei Jahren Verspätung erklärt Amnesty International das Massaker der islamistischen Hamas vom 7. Oktober 2023 als Kriegsverbrechen. Nur: Warum jetzt erst? Der Zeitpunkt lässt Amnesty in keinem guten Licht dastehen, meint unser Kolumnist Richard C. Schneider.
Es hat zwar etwas mehr als zwei Jahre gedauert, aber nun ist es, ach, vollbracht: Amnesty International hat endlich eingeräumt, dass die Hamas schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Diese Feststellung ist inhaltlich richtig, juristisch notwendig und moralisch unbestreitbar. Doch sie kommt so spät, dass sie weniger wie ein Akt konsequenter Menschenrechtsarbeit wirkt als wie eine überfällige Korrektur eines jahrelangen Versagens. Denn was Amnesty nun feststellt, war vom ersten Tag an offensichtlich: Die gezielte Ermordung von Zivilisten, Massaker an Familien, systematische Geiselnahmen, sexualisierte Gewalt und die demonstrative Zurschaustellung von Grausamkeit. All das sind keine „Grauzonen“ des Kriegsrechts, sondern dessen glasklare, eindeutige Negation. Dass eine der weltweit einflussreichsten Menschenrechtsorganisationen dafür Monate, ja Jahre benötigte, wirft ein grelles Licht auf ihre politischen Prioritäten und ihre Glaubwürdigkeitsprobleme.
Zögerlichkeit und Doppelmoral
Der Angriff der Hamas auf Israel war kein chaotischer Ausbruch unkontrollierter Gewalt, sondern ein bewusst geplanter Terrorakt gegen die Zivilbevölkerung. Die Täter filmten sich selbst, prahlten mit ihren Taten und erklärten offen ihr Ziel, Juden zu töten. Beweise lagen in erdrückender Menge vor, öffentlich zugänglich und völlig unstrittig. Trotzdem vermied Amnesty lange Zeit eine klare, juristisch scharfe Sprache gegenüber der Hamas. Stattdessen dominierte Zurückhaltung, Relativierung und ein Fokus auf andere Aspekte des Konflikts. Diese Verzögerung war keine Frage mangelnder Informationen, sondern eine politische Entscheidung – und genau darin liegt der Kern der Kritik.
Denn im gleichen Zeitraum zeigte Amnesty keinerlei Zögern, Israel mit maximaler Härte zu verurteilen. Kaum eine militärische Maßnahme Israels wurde nicht umgehend als mutmaßliches Kriegsverbrechen, als systematische Menschenrechtsverletzung oder gar als Ausdruck eines angeblichen Völkermords eingeordnet. Die Tonlage war alarmistisch, die Begriffe zugespitzt, die moralische Anklage unmissverständlich. Diese asymmetrische Empörung ist es, die den Vorwurf der Doppelmoral nährt: Gegenüber einem Staat mit überprüfbaren Strukturen reagiert Amnesty reflexartig und aggressiv, gegenüber einer islamistischen Terrororganisation, deren erklärtes Ziel die Vernichtung eines Volkes ist, dagegen auffallend zögerlich und vorsichtig.
Politische Narrative statt Klarheit
Amnesty verteidigt dieses Vorgehen mit dem Hinweis auf methodische Sorgfalt und die Notwendigkeit gründlicher Untersuchungen. Doch dieses Argument überzeugt nur bedingt. Menschenrechtsorganisationen leben nicht allein von juristischer Präzision, sondern auch von moralischer Klarheit. Niemand verlangte von Amnesty eine abschließende strafrechtliche Würdigung innerhalb von Tagen. Erwartet wurde eine eindeutige Benennung des Offensichtlichen: dass die Hamas gezielt Zivilisten angegriffen hat und dass diese Taten durch nichts zu rechtfertigen sind. Diese Klarheit blieb aus – und ihr Fehlen hatte Folgen.
Denn das Schweigen oder die Abschwächung moralischer Urteile ist nie neutral. In einem hochpolarisierten und ‑polarisierenden Konflikt wirkt sie wie eine implizite Gewichtung von Leid. Wenn NGOs die Verbrechen einer Seite sofort, laut und in drastischen Worten anklagen, die der anderen Seite aber erst spät und widerwillig, entsteht der Eindruck, dass nicht alle Opfer gleich zählen. Für viele jüdische und israelische Beobachter war dies mehr als ein Kommunikationsfehler; es war eine moralische Kränkung, ja, Beleidigung. Amnesty, einst als Anwalt universeller Menschenrechte wahrgenommen, erschien zunehmend als Akteur, der politische Narrative bedient, statt sich ihnen zu widersetzen.
Zahlreiche internationale NGOs verfahren nach ähnlichem Muster
Diese Kritik richtet sich nicht nur gegen Amnesty, sondern gegen ein ganzes Milieu internationaler NGOs, das im Nahostkonflikt seit Jahren in denselben Mustern agiert. Israel wird als strukturell schuldiger Akteur behandelt, dessen Handlungen stets im schlimmsten Licht interpretiert werden, während die Gewalt nichtstaatlicher Akteure als Reaktion, Kontext oder Symptom beschrieben wird. Dass die Hamas eine totalitäre, antisemitische Terrororganisation ist, die ihre eigene Bevölkerung instrumentalisiert und bewusst opfert, spielte in vielen Stellungnahmen lange eine erstaunlich untergeordnete Rolle. Amnesty hat dieses Muster nicht erfunden, aber es hat es mitgeprägt und verstärkt.
Die nun nachgereichte Verurteilung der Hamas wirkt daher weniger wie ein mutiger Schritt als wie ein Schadensbegrenzungsmanöver. Zu groß ist inzwischen der öffentliche Druck, zu offensichtlich die Schieflage, zu deutlich der Vertrauensverlust. Dass Amnesty jetzt versucht, den Eindruck der Einseitigkeit zu korrigieren, ist nachvollziehbar – aber es ändert nichts an der Tatsache, dass diese Korrektur viel zu spät kommt. Glaubwürdigkeit entsteht nicht durch nachträgliche Ausgewogenheit, sondern durch konsequente Prinzipientreue von Anfang an.
Versäumnis offenbart ein strukturelles Problem
Wenn Amnesty den Anspruch erhebt, für universelle Menschenrechte einzutreten, dann muss dieser Anspruch auch dann gelten, wenn er politisch unbequem ist. Die Verbrechen der Hamas waren kein Randthema, kein komplexer Grenzfall, sondern ein Frontalangriff auf alles, wofür Menschenrechtsarbeit angeblich steht. Dass eine Organisation wie Amnesty dafür so lange brauchte, ist kein kleines Versäumnis, sondern ein strukturelles Problem. Es wirft die Frage auf, ob moralische Empörung bei Amnesty noch von den Taten selbst abhängt – oder zunehmend davon, wer sie begeht. Und genau das sollte für eine Menschenrechtsorganisation keine Rolle spielen.
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