Der Fall Amnesty: Menschen­rechte für alle?

Foto: imago

Mit über zwei Jahren Verspätung erklärt Amnesty Inter­na­tional das Massaker der islamis­ti­schen Hamas vom 7. Oktober 2023 als Kriegs­ver­brechen. Nur: Warum jetzt erst? Der Zeitpunkt lässt Amnesty in keinem guten Licht dastehen, meint unser Kolumnist Richard C. Schneider.

Es hat zwar etwas mehr als zwei Jahre gedauert, aber nun ist es, ach, vollbracht: Amnesty Inter­na­tional hat endlich einge­räumt, dass die Hamas schwere Kriegs­ver­brechen und Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit begangen hat. Diese Feststellung ist inhaltlich richtig, juris­tisch notwendig und moralisch unbestreitbar. Doch sie kommt so spät, dass sie weniger wie ein Akt konse­quenter Menschen­rechts­arbeit wirkt als wie eine überfällige Korrektur eines jahre­langen Versagens. Denn was Amnesty nun feststellt, war vom ersten Tag an offen­sichtlich: Die gezielte Ermordung von Zivilisten, Massaker an Familien, syste­ma­tische Geisel­nahmen, sexua­li­sierte Gewalt und die demons­trative Zurschau­stellung von Grausamkeit. All das sind keine „Grauzonen“ des Kriegs­rechts, sondern dessen glasklare, eindeutige Negation. Dass eine der weltweit einfluss­reichsten Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen dafür Monate, ja Jahre benötigte, wirft ein grelles Licht auf ihre politi­schen Priori­täten und ihre Glaubwürdigkeitsprobleme.

Zöger­lichkeit und Doppelmoral

Der Angriff der Hamas auf Israel war kein chaoti­scher Ausbruch unkon­trol­lierter Gewalt, sondern ein bewusst geplanter Terrorakt gegen die Zivil­be­völ­kerung. Die Täter filmten sich selbst, prahlten mit ihren Taten und erklärten offen ihr Ziel, Juden zu töten. Beweise lagen in erdrü­ckender Menge vor, öffentlich zugänglich und völlig unstrittig. Trotzdem vermied Amnesty lange Zeit eine klare, juris­tisch scharfe Sprache gegenüber der Hamas. Statt­dessen dominierte Zurück­haltung, Relati­vierung und ein Fokus auf andere Aspekte des Konflikts. Diese Verzö­gerung war keine Frage mangelnder Infor­ma­tionen, sondern eine politische Entscheidung – und genau darin liegt der Kern der Kritik.

Denn im gleichen Zeitraum zeigte Amnesty keinerlei Zögern, Israel mit maximaler Härte zu verur­teilen. Kaum eine militä­rische Maßnahme Israels wurde nicht umgehend als mutmaß­liches Kriegs­ver­brechen, als syste­ma­tische Menschen­rechts­ver­letzung oder gar als Ausdruck eines angeb­lichen Völker­mords einge­ordnet. Die Tonlage war alarmis­tisch, die Begriffe zugespitzt, die moralische Anklage unmiss­ver­ständlich. Diese asymme­trische Empörung ist es, die den Vorwurf der Doppel­moral nährt: Gegenüber einem Staat mit überprüf­baren Struk­turen reagiert Amnesty reflex­artig und aggressiv, gegenüber einer islamis­ti­schen Terror­or­ga­ni­sation, deren erklärtes Ziel die Vernichtung eines Volkes ist, dagegen auffallend zögerlich und vorsichtig.

Politische Narrative statt Klarheit

Amnesty verteidigt dieses Vorgehen mit dem Hinweis auf metho­dische Sorgfalt und die Notwen­digkeit gründ­licher Unter­su­chungen. Doch dieses Argument überzeugt nur bedingt. Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen leben nicht allein von juris­ti­scher Präzision, sondern auch von morali­scher Klarheit. Niemand verlangte von Amnesty eine abschlie­ßende straf­recht­liche Würdigung innerhalb von Tagen. Erwartet wurde eine eindeutige Benennung des Offen­sicht­lichen: dass die Hamas gezielt Zivilisten angegriffen hat und dass diese Taten durch nichts zu recht­fer­tigen sind. Diese Klarheit blieb aus – und ihr Fehlen hatte Folgen.

Denn das Schweigen oder die Abschwä­chung morali­scher Urteile ist nie neutral. In einem hochpo­la­ri­sierten und ‑polari­sie­renden Konflikt wirkt sie wie eine implizite Gewichtung von Leid. Wenn NGOs die Verbrechen einer Seite sofort, laut und in drasti­schen Worten anklagen, die der anderen Seite aber erst spät und wider­willig, entsteht der Eindruck, dass nicht alle Opfer gleich zählen. Für viele jüdische und israe­lische Beobachter war dies mehr als ein Kommu­ni­ka­ti­ons­fehler; es war eine moralische Kränkung, ja, Belei­digung. Amnesty, einst als Anwalt univer­seller Menschen­rechte wahrge­nommen, erschien zunehmend als Akteur, der politische Narrative bedient, statt sich ihnen zu widersetzen.

Zahlreiche inter­na­tionale NGOs verfahren nach ähnlichem Muster

Diese Kritik richtet sich nicht nur gegen Amnesty, sondern gegen ein ganzes Milieu inter­na­tio­naler NGOs, das im Nahost­kon­flikt seit Jahren in denselben Mustern agiert. Israel wird als struk­turell schul­diger Akteur behandelt, dessen Handlungen stets im schlimmsten Licht inter­pre­tiert werden, während die Gewalt nicht­staat­licher Akteure als Reaktion, Kontext oder Symptom beschrieben wird. Dass die Hamas eine totalitäre, antise­mi­tische Terror­or­ga­ni­sation ist, die ihre eigene Bevöl­kerung instru­men­ta­li­siert und bewusst opfert, spielte in vielen Stellung­nahmen lange eine erstaunlich unter­ge­ordnete Rolle. Amnesty hat dieses Muster nicht erfunden, aber es hat es mitge­prägt und verstärkt.

Die nun nachge­reichte Verur­teilung der Hamas wirkt daher weniger wie ein mutiger Schritt als wie ein Schadens­be­gren­zungs­ma­növer. Zu groß ist inzwi­schen der öffent­liche Druck, zu offen­sichtlich die Schieflage, zu deutlich der Vertrau­ens­verlust. Dass Amnesty jetzt versucht, den Eindruck der Einsei­tigkeit zu korri­gieren, ist nachvoll­ziehbar – aber es ändert nichts an der Tatsache, dass diese Korrektur viel zu spät kommt. Glaub­wür­digkeit entsteht nicht durch nachträg­liche Ausge­wo­genheit, sondern durch konse­quente Prinzi­pi­en­treue von Anfang an.

Versäumnis offenbart ein struk­tu­relles Problem

Wenn Amnesty den Anspruch erhebt, für univer­selle Menschen­rechte einzu­treten, dann muss dieser Anspruch auch dann gelten, wenn er politisch unbequem ist. Die Verbrechen der Hamas waren kein Randthema, kein komplexer Grenzfall, sondern ein Frontal­an­griff auf alles, wofür Menschen­rechts­arbeit angeblich steht. Dass eine Organi­sation wie Amnesty dafür so lange brauchte, ist kein kleines Versäumnis, sondern ein struk­tu­relles Problem. Es wirft die Frage auf, ob moralische Empörung bei Amnesty noch von den Taten selbst abhängt – oder zunehmend davon, wer sie begeht. Und genau das sollte für eine Menschen­rechts­or­ga­ni­sation keine Rolle spielen.

Textende

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von YouTube. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schalt­fläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter weiter­ge­geben werden.

Mehr Infor­ma­tionen

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­inhalt von YouTube. Um auf den eigent­lichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schalt­fläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bieter weiter­ge­geben werden.

Mehr Infor­ma­tionen

Hat Ihnen unser Beitrag gefallen? Dann spenden Sie doch einfach und bequem über unser Spendentool. Sie unter­stützen damit die publi­zis­tische Arbeit von LibMod.

Wir sind als gemein­nützig anerkannt, entspre­chend sind Spenden steuerlich absetzbar. Für eine Spenden­be­schei­nigung (nötig bei einem Betrag über 200 EUR), senden Sie Ihre Adress­daten bitte an finanzen@libmod.de

Verwandte Themen

Newsletter bestellen

Mit dem LibMod-Newsletter erhalten Sie regel­mäßig Neuig­keiten zu unseren Themen in Ihr Postfach.

Mit unseren Daten­schutz­be­stim­mungen
erklären Sie sich einverstanden.