Völkerrechtler Luchterhandt im Tagesspiegel: „Russland begeht in Mariupol Völkermord“
Anhand von sechs Kriterien der Antivölkermordkonvention der Vereinten Nationen begeht Russland Völkermord in Mariupol, sagt Prof. Dr. Otto Luchterhandt.
Die völkerrechtliche Einordnung des russischen Belagerungs- und Bombenkriegs gegen die ukrainische Hafenstadt Mariupol wird von Prof. Dr. Luchterhandt, eine anerkannte Autorität in dieser Materie, klar beleuchtet. Er kommt zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen unter die Antivölkermordkonvention der Vereinten Nationen fällt. Die Lage in Charkiw ist ähnlich dramatisch, auch Odesa droht die Einkreisung durch russische Truppen. Ein Verhandlungsfrieden wird nur zustande kommen, wenn der Westen den Druck auf den Kreml erhöht.