UN-Migra­ti­ons­pakt: Völker­recht auf der Höhe der Zeit

© https://refugeesmigrants.un.org/migration-compact

In Deutsch­land hat die AfD eine Kampagne gegen den UN-Migra­ti­ons­pakt orga­ni­siert: Angeblich schaffe er ein Menschen­recht auf Migration. In Wirk­lich­keit reguliert der Pakt nicht nur Migration – in Zeiten wieder­erstar­kender natio­naler Egoismen stabi­li­siert er auch die inter­na­tio­nalen Beziehungen.

Alle reden vom „Migra­ti­ons­pakt“ – meinen damit aber meistens den Flücht­lings­pakt. Der aber steht noch gar nicht zur Verab­schie­dung an. Im Text des Migra­ti­ons­paktes wird ausdrück­lich auf den Unter­schied zwischen Migranten und Flücht­lingen hinge­wiesen. Der hier in Rede stehende Pakt heißt auch nicht – in Analogie zum „Globalen Pakt für Flücht­linge“ – „Globaler Pakt für Migranten“, sondern „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“. In Wirk­lich­keit geht es also um die Errich­tung eines inter­na­tio­nalen Regimes für grenzüber­schreitende Wande­rungen von Menschen, die nicht Flücht­linge sind. Tatsäch­lich ist Migration für die meisten Länder ein nicht so drän­gendes Problem. Die weit­ge­hende interna­tionale Regel­losigkeit ist das eigent­liche Problem. Wenn dann noch – wie in Deutsch­land – die jahr­zehn­te­lange inner­staat­liche Weigerung hinzu­kommt, Einwan­de­rung als eine Dimension entwi­ckelter und dyna­mi­scher Gesell­schaften anzu­er­kennen und sie gesetz­lich zu steuern, dann ist die Gefahr nicht fern, dass sich der durch die unvor­be­rei­tete Begegnung mit der Migration ausge­löste gesell­schaft­liche Stress in Panik verwandelt. 

Portrait von Ulrich K. Preuß

Ulrich K. Preuß war bis 2011 Professor für Recht­liche Grund­lagen der Politik an der Freien Univer­sität Berlin bzw. für Law and Politics an der Hertie School of Gover­nance in Berlin.

Der Pakt soll zu allererst die Staaten für das Verständnis des inter­na­tio­nalen Charak­ters der Migration sensi­bi­li­sieren. Er zielt auf die Etablie­rung eines inter­na­tio­nalen Regimes, das die Möglich­keit eines fairen Ausgleichs unter den in diesem sozialen Feld grenz­über­schrei­tend wirkenden Inter­essen und Akteuren schafft. Dazu gehört auch die schwie­rige Abgren­zung zwischen legaler und illegaler Migration. In diesem Feld spielen natur­gemäß Migranten eine zentrale Rolle. Aber nicht weniger bedeutsam sind die anderen Akteure: die Herkunfts‑, Transit- und Ziel­länder der Migranten, die in jenen Ländern wirkenden zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteure mit verschie­den­ar­tigen wirt­schaft­li­chen, kultu­rellen und sozialen Inter­essen, inter­na­tio­nale Insti­tu­tionen und schließ­lich auch Kräfte der interna­tionalen Zivilgesellschaft.

Tunnel­blick der inter­na­tio­nalen Rücksichtslosigkeit

Nicht recht­li­cher Status und subjek­tive Rechte von Migranten bilden daher den metho­di­schen Ausgangs­punkt für das Rege­lungs­ziel des Paktes, sondern ein objek­tives inter­na­tio­nales Ord­nungsinteresse. Der Pakt ist daher auch nicht als eine inter­na­tio­nale Rech­te­er­klä­rung – oder gar als die Schöpfung eines neuen Menschen­rechts auf Migration – zu verstehen. Dennoch ist es sicher kein Zufall, dass das Datum der Verab­schie­dung des Paktes auf den 10. (und 11.) Dezember 2018 fällt – den Jahrestag der Verkün­dung der Allge­meinen Erklärung der Menschen­rechte durch die UN-Gene­ral­ver­­­samm­lung vor siebzig Jahren. Im Text des Paktes wird auf die men­schenrechtlichen Quellen immer wieder Bezug genommen. Ohne selbst Quelle eines neuen Mi­gra­­tions-Menschen­rechts zu sein, fügt er den Menschen­rechten der Migranten aller­dings eine gerade für sie besonders wichtige Dimension hinzu: unter der Geltung des Paktes sollen Migranten mit Hilfe einer Schutz­ver­pflich­tung  der Staaten in die Lage  versetzt werden, ihre bereits bestehen­den Men­sch­en­rechte effektiv auszuüben. Das mag manchen enttäu­schen. Aber bietet nicht die Bestim­mung der Menschen­rechte als notwen­diges Element eines funk­tio­nie­renden inter­na­tio­nalen Migrati­ons­regimes einen höheren Schutz als die Dekla­ra­tion eines neuen Menschen­rechts im luft­leeren Raum?

Tatsäch­lich ist es wohl auch die durch den Pakt  ange­strebte Regu­la­ri­sie­rung von Migra­tion – ihre Aner­ken­nung als Teil der Norma­lität einer globa­li­sierten und inter­dependenten Welt – , die den heftigen Wider­stand der Gegner des  Paktes ausgelöst hat. Sie weisen die dem Pakt zugrunde liegende Annahme zurück, dass Migration eine Ange­le­gen­heit von inter­na­tio­nalem Interesse ist. Für sie gilt, was US-Präsident Donald Trump auf der dies­jäh­rigen UN-Voll­ver­­­sam­m­­lung wie folgt formu­lierte: „Wir erken­nen das Recht jeder Nation in diesem Raum an, ihre eigene Einwan­der­ungspolitik im Einklang mit ihren natio­nalen Inter­essen fest­zu­legen, ebenso wie wir andere Län­der auffor­dern, unser Recht darauf zu respek­tieren“. Gespro­chen im Angesicht der unbe­streit­baren Tatsache, dass, wie es im Text des Paktes heißt, die weltweite Migration „Gesell­schaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts‑, Transit- und Ziel­län­dern macht“, reprä­sen­tiert dieser Satz den Tunnel­blick des wohl­ha­benden und um sich selbst krei­senden Ziel­landes, kurz: den Tunnel­blick inter­na­tio­naler Rück­sichts­lo­sig­keit. Es ist das, was gemeint ist, wenn es im Votum der öster­rei­chi­schen Regierung gegen den Pakt heißt: „Öster­reich unter­scheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration.“ Gemeint ist: Öster­reich als souve­räner Staat legt die Kriterien der Le­ga­lität der Migration fest und gedenkt nicht, diese Befugnis mit anderen zu teilen.

Der Irrweg des „America First“

Diese Haltung folgt dem tradierten Konzept souve­räner Staat­lich­keit, demzu­folge die Staaten die Erfor­der­nisse ihrer Sicher­heit selbst defi­nieren und ihre Inter­essen ohne Rücksicht auf Dritte durch­setzen müssen. Dritten gegenüber entstehen nur solche Verpflich­tungen, denen der Staat zuge­stimmt hat. Man bezeichnet dieses Konzept als das Anarchie-Paradigma, da es unter­stellt, dass die Staa­ten­welt mangels einer zentralen Regie­rungs­au­torität eine herr­schafts- und gesetz­lose Gesell­schaft sei.

Doch die Welt ist schon lange nicht mehr so, wie es dieses – angeblich realis­ti­sche – Paradigma unter­stellt. Staaten, selbst Groß­mächte, sind heute stärker denn je mit anderen Staaten und grenzüber­schreitend agie­renden nicht-staat­li­chen Akteuren verwoben. Die heutige Tendenz verschie­dener Staaten, dem Vorbild des Trump­schen „America First“ nach­zu­ei­fern und „nationale Inter­essen“ auf eigene Faust zu verfolgen, führt auf einen Irrweg. Eine große Zahl grenz­über­schrei­tend auftre­tender  Proble­me für Sicher­heit und Wohlstand der Staaten – wie die Folgen des Klima­wan­dels, der Res­sourcenübernutzung und eben auch der globalen Bevölkerungswan­derun­gen – können konstruktiv nur durch inter­na­tio­nale Koope­ra­tion bear­beitet werden. Die Befrie­di­gung natio­naler Inter­essen ist in grund­le­genden  Bereichen nur durch inter­na­tio­nale Koope­ra­tion und die Errich­tung inter- und supra­na­tio­naler Insti­tu­tionen und Verfahren möglich, durch die ein Interes­senausgleich auf über­na­tio­naler, zum Teil auch auf globaler Ebene, erfolg­reich sein kann.

Darin liegt der Kern eines neuen Para­digmas, das des Globalen Regierens. Wenig über­ra­schend hat in diesem Konzept auch das tradi­tio­nelle völker­recht­liche Prinzip einer Bindung der Staaten allein auf­grund ihrer Zustim­mung eine Abschwä­chung erfahren. Verschie­dene Faktoren – so vornehm­lich die im Verlauf der Deko­lo­ni­sie­rung erfolgte Auswei­tung der Vereinten Nationen um eine beträcht­liche Zahl neu entstan­dener, über­wie­gend armer Staaten – haben For­men inter­na­tio­naler Koopera­tion ohne recht­liche Verbind­lich­keit hervor­ge­bracht. Als soge­nanntes „weiches Recht“ – zum Beispiel satzungs­gemäß unver­bind­liche, jedoch politisch häufig bedeut­same Reso­lu­tionen der UN-Gene­ral­ver­samm­lung – bilden sie eine Grauzone zwischen Recht und Nicht-Recht. Gleich­wohl stabi­li­sieren sie die interna­tio­nalen Bezie­hungen durch ein auf Vertrauen gegrün­detes Erwartungsmanagement.

Der Migra­ti­ons­pakt folgt diesem durchaus bewährten Modell der inter­na­tio­nalen Bezie­hungen. Er ist gewiss nicht makellos – schließ­lich geht es um die Ordnung eines politisch hoch umstrit­tenen Feldes. Aber gerade deshalb ist er ein Beispiel für aufge­klärte globale Inter­es­sen­po­litik auf der Höhe der Zeit.

Textende

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