(Wie) Weiter mit der modernen Pflanzenzucht!?

Ein Kompromiss zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament sieht vor, Pflanzen, die mittels moderner Gentechnik gezüchtet wurden, zu erlauben. In einem Fachgespräch haben wir mit hochkarätigem wissenschaftlichem Input und politischer Beteiligung die Details des Kompromisses und die Positionen hierzu diskutiert. Rena Barghusen und Lukas Daubner fassen die Ergebnisse zusammen.
„EU plant neue Gentechnik-Regeln – bald mehr Essen aus dem Labor?“ Das ist nur eine der vielen kritischen Überschriften, die man derzeit in den Medien lesen kann. Dazu ein Bild von einem lila Apfel – das schürt Skepsis bei Verbraucher/innen. Die Debatte um die Neuen Genomischen Techniken (kurz: NGT) polarisiert, dabei geraten Fakten schnell in den Hintergrund.
Unserer Meinung nach ist der jetzt erfolgte Kompromiss auf EU-Ebene zur Liberalisierung der Zulassung von NGT-Pflanzen ein wichtiger Baustein für die klimagerechte Transformation. Im Kern sieht der Kompromiss vor, Züchtungen, bei denen keine artfremde DNA eingefügt wird und die Veränderung unter einem festgelegten Schwellenwert liegt, den Züchtungsmethoden gleichzustellen, die durch klassische Mutagenese erzeugt werden. Bei letzterer werden Veränderungen im Saatgut durch Bestrahlung oder durch den Einsatz von Chemikalien hervorgerufen und sind bereits jetzt von der restriktiven europäischen Gentechnik-Regelung ausgenommen.
Im Ergebnis sind geneditierte Pflanzen nicht von natürlichen Mutationen oder konventionellen Züchtungen zu unterscheiden. Wir glauben, dass wir uns als Gesellschaft nicht mehr den Luxus leisten sollten, Lösungswege zur Vermeidung von CO2 oder zur Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel kategorisch auszuschließen. Der Problemdruck ist auf zu vielen Ebenen zu stark.
Eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft ist nötig
Zugleich warnen wir vor zu übertriebenen Erwartungen: Biotechnik ist keine Wunderwaffe, sondern Teil eines vielfältigen Instrumentenkastens. Sie ist auch keine Alternative zum traditionellen Öko-Landbau, sondern eine komplementäre Methode einer naturfreundlichen Landwirtschaft. Worum es geht, ist eine nüchterne Prüfung der Potenziale und eine Verständigung über den notwendigen regulatorischen Rahmen, ohne ihn so restriktiv zu gestalten, dass Innovationen und Investitionen in NGT-Verfahren abgewürgt werden. Am Ende sollte eine nachhaltige Intensivierung in der Landwirtschaft das Ziel sein.
Dazu kommt ein industriepolitisches Argument: Deutschland war einst führend in der Biotechnologie- und Agrarforschung. Wenn biotechnische Anwendungen weiter extrem restriktiv behandelt werden, wandert mit der Produktion auch die Forschung aus – und damit auch die Chance, die Entwicklung mitzugestalten. Wir überlassen die weitere Entwicklung der Biotechnologie dann Ländern, die sehr viel weniger Skrupel mit Blick auf ihre Folgen haben.
Aber ist die neue EU-Verordnung zur Deregulierung bei bestimmten NGT-Pflanzen nun eine gute Regelung?
Die Streitpunkte: Kennzeichnung, Patentierung, Wildpflanzen
Kennzeichnung von Saatgut oder Produkten?
Der größte Streitpunkt ist das Thema Kennzeichnung. NGT-Kritiker argumentieren, dass die vorgesehene Nicht-Kennzeichnung von mit NGT geänderten Pflanzen bzw. Produkten Verbrauchertäuschung sei. Das Argument ist allerdings aus zwei Gründen problematisch: Zum einen lassen sich die DNA von konventionell gezüchteten sowie mit NGT geänderten Pflanzen nicht unterscheiden. Die geforderte umfassende Kennzeichnungspflicht ist daher nicht sinnvoll und wäre enorm bürokratisch. Zugleich steht es durch die Kennzeichnung des Saatguts Betrieben weiterhin frei, keine NGT-Pflanzen anzubauen. Label wie „Ohne Gentechnik“ oder „Bio-Land“ können also weiterhin sicherstellen, dass Saatgut genutzt wird, das nicht durch NGT geändert wurde – die Wahlfreiheit bliebe demnach bestehen.
Zum anderen ist das Label „Ohne Gentechnik“ insofern irreführend, als dass in damit gelabelten Lebensmitteln durchaus gentechnisch veränderte Organismen bis zu einem Schwellenwert enthalten sein können. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll, wird aber wenig debattiert. Das „Ohne Gentechnik“-Siegel stammt aus der Zeit, als die „alten“ Gentechniken Züchtungen hervorbrachten, die nur mit einem massiven Einsatz an Herbiziden kombiniert werden konnten. Für solche Herbizidtoleranzen sind in der neuen Regelung jedoch keine Lockerungen der Risikoprüfung vorgesehen. Die Logik des Labels sowie dessen Beliebtheit bei Verbraucher/innen unterliegt einer Pfadabhängigkeit, die in der aktuellen Diskussion mitgedacht werden muss.
Patente werden zugelassen
Darüber hinaus wird die Frage, ob Wissen über Pflanzen patentiert werden darf, kontrovers geführt. Grundsätzlich schaffen Patente ein Gleichgewicht zwischen dem Anreiz zur Innovation, der Refinanzierung der Entwickler und dem breiten Zugang zu neuen Entwicklungen für die Gesellschaft. In der Pflanzenzüchtung existiert zudem das Sortenschutzrecht: Züchter erhalten damit ein exklusives Vertriebsrecht für ihre geschützte Sorte. Im Sortenschutz verankert ist aber auch das sogenannte Züchterprivileg, dieses berechtigt Züchter dazu, mit den geschützten Sorten anderer eigene neue Sorten zu entwickeln.
Für NGT kann Patentierung durchaus sinnvoll sein, um für die Gesellschaft den größten Gesamtnutzen zu erzielen. Im Gegensatz zum Sortenschutz machen Patente den Fortschritt für alle transparent und einsehbar – in diesem Fall die zugrunde liegenden genetischen Veränderungen. Dieses Prinzip hat in zahlreichen Industrien dazu beigetragen, Innovationen breit zugänglich zu machen und Fortschritt zu ermöglichen. Der Sorge einer Monopolisierung des Saatgut-Sektors durch Patentierbarkeit von NGT trägt die EU-Kommission durch ein vereinbartes Monitoring Rechnung.
Wildpflanzen werden nicht ausgenommen
Neben der Kennzeichnung und der Patentierung steht die weniger öffentlich diskutierte Frage, inwieweit sowohl Nutz- als auch Wildpflanzen von der aktuell diskutierten Lockerung betroffen sein sollen. Da vor allem rund 20 Kulturpflanzen für kommerzielle Züchtung relevant sind, wäre es denkbar, die Lockerung in einem ersten Schritt nur für Kulturpflanzen gelten zu lassen. Wildpflanzen sind aktuell aber nicht explizit ausgenommen. Mögliche Anwendungsfelder von NGT etwa bei der Bekämpfung von invasiven Pflanzenarten werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, da unkontrollierbare negative Auswirkungen auf Ökosysteme, anders als beim Anbau von Nutzpflanzen auf dem Acker, nicht vorhersehbar sind.
NGT1 oder NGT2
Zudem ist aus wissenschaftlicher Sicht die Grenze zwischen NGT1 und den nach wie vor unter restriktiven Gentechnikrecht fallenden NGT2 Pflanzen relativ willkürlich gesetzt. Bei NGT1 (um die es bei der hier diskutierten Regulierung geht) darf die Grenze von 20 genetischen Veränderungen nicht überschritten werden. Aber, was ist, wenn eine neue trockenheitsresistente Sorte 21 Mutationen benötigt? Die neue Regelung könnte bei ihrem Ziel, Hürden bei der Züchtung von beispielsweise klimaresilienteren Sorten abzubauen, daher schnell an Grenzen kommen.
Wie geht es weiter?
In der Debatte um Neue Gentechnik stehen sich die Fronten weitgehend unversöhnlich gegenüber. Oft geht es mehr um eine Identitäts- und Weltanschauungsfrage als um ein pragmatisches Abwägen von Für und Wider, Risiken und Chancen.
Hoffnung macht, dass es durchaus Einigkeit zwischen den Lagern gibt. Alle Akteure wollen Artenschutz und Klimaschutz vorantreiben. Kritiker der neuen EU-Verordnung sind nicht (alle) grundsätzlich gegen NGT, fordern aber eine klare Kennzeichnung und stehen der Patentierbarkeit kritisch gegenüber. Befürworter erkennen an, dass sinnvolle Regelungen dazu gefunden werden sollten.
Anstelle einer zielführenden Diskussion über eine optimale Regelung, verlieren sich die Akteure allerdings allzu oft in gegenseitigen Vorwürfen und verharren in Grabenkämpfen. Wenn wir weiterhin den traditionellen biologischen Landbau gegen biotechnische Pflanzenzucht ausspielen, statt sie als komplementär zu sehen, kommen wir nicht aus der gegenwärtigen Sackgasse heraus. Ein Neustart durch eine ergebnisorientierte Gesetzgebung wäre eine Chance. Zugleich ist dies voraussetzungsvoll, bedenkt man, dass die neue NGT Verordnung Jahre gebraucht hat. Wenn wir von Ländern wie USA oder China nicht abgehängt werden wollen, können wir darauf nicht warten.
Bislang ist der Trilog-Kompromiss bereits vom Rat abgesegnet worden (unter deutscher Enthaltung), nun muss er noch das Europäische Parlament passieren. Die Diskussion geht also weiter.
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