Menschen­würde, kosmo­po­li­ti­sche Bildung und Flüchtlingspolitik

Bild: By Emil Doerst­ling (1859–1940) (Emil Doerst­ling) [Public domain], via Wikimedia Commons

Immanuel Kant legte mit der Idee eines Welt­bür­ger­rechts den Grund­stein für eine Ethik, die auch im Zeitalter der Globa­li­sie­rung Orien­tie­rung bietet. Die euro­päi­sche Debatte um die Flücht­lings­po­litik lässt befürchten, dass diese Grund­lagen der Humanität nun wieder aufge­geben werden.

In einem hoch umstrit­tenen Buch – „The Ethics of Immi­gra­tion“, 2013 – streitet der kana­di­sche Philosoph Joseph Carens für die These, dass alle Menschen das Recht haben, sich überall nieder­zu­lassen – Sozi­al­sys­teme hin oder her. Tatsäch­lich erfahren derzeit sowohl in poli­ti­scher Theorie als auch Philo­so­phie Über­le­gungen eine Renais­sance, die den antiken Begriff des „Kosmo­po­li­tismus“ aufnehmen und weiter­zu­ent­wi­ckeln suchen. So die an der Yale Univer­sity lehrende Seyla Benhabib, die sich in dem von ihr 2008 heraus­ge­ge­benen Sammel­band „Kosmo­po­li­tismus und Demo­kratie“ mit den philo­so­phi­schen Grund­lagen kosmo­po­li­ti­scher Normen ausein­an­der­setzt und dabei wesent­lich auf Immanuel Kant Bezug nimmt; aber auch der ebenfalls früher in Yale lehrende Thomas McCarthy, der sich in seiner Mono­gra­phie „Race, Empire and the Idea of Human Deve­lo­p­ment“ im Jahr 2009 mit dem Paradox ausein­an­der­setzt, dass ein univer­sa­lis­tisch geson­nener Philosoph wie Kant gleich­wohl Rassen­theo­rien akzep­tierte; und schließ­lich ist die in Utrecht lehrende Pauline Kleingeld zu nennen, die in ihrem 2012 publi­zierten Buch „Kant and Cosmo­po­li­ta­nism. The Philo­so­phical Ideal of World Citi­zen­ship“ nachweist, dass genau diese Philo­so­phie der Aufklä­rung, Kants Philo­so­phie die Basis für ein reales Welt­bür­gertum darstellen könnte.

Tatsäch­lich hat Kant in seiner Schrift zur „Meta­physik der Sitten“ aus dem Jahr 1798 im §62 die Idee eines „Welt­bür­ger­rechts“ konzi­piert, eines Rechts, in dem das „Recht des Erden­bür­gers“ postu­liert wird,„die Gemein­schaft mit allen zu versuchen, und zu diesem Zweck alle Gegenden der Erde zu besuchen, wenn es gleich nicht ein Recht der Ansie­de­lung auf dem Boden eines anderen Volks (ius incolatus) ist, als zu welchem ein beson­derer Vertrag erfordert wird.“

Drei Jahre zuvor schon, 1795, hat Kant in seiner Schrift zum „Ewigen Frieden“ zur Idee eines Welt­bür­ger­rechts geäußert:„Alle recht­liche Verfas­sung aber ist, was die Personen betrifft[...] die nach dem Welt­bür­ger­recht, so fern Menschen und Staaten in äußerem auf einander einflie­ßenden Verhältnis stehend, als Bürger eines allge­meinen Menschen­staats anzusehen sind (ius cosmopoliticum).“

Aller­dings: Kant gab nämlich seinem Welt­bür­ger­recht – um jedem kolo­nia­lis­ti­schem Miss­brauch vorzu­beugen – folgenden Wortlaut: „Das Welt­bür­ger­recht soll auf Bedin­gungen der allge­meinen Hospi­ta­lität einge­schränkt sein.“ Hospi­ta­lität aber umfasst das Recht eines Fremd­lings, “seiner Ankunft auf dem Boden eines anderen wegen, von diesem nicht feind­selig behandelt zu werden.“ Kant postu­liert aber vor allem, dass „der andere“ den Fremdling nur abweisen kann, „wenn es ohne seinen Untergang geschehen kann.“

Das aber ist der entschei­dende Punkt: Das Welt­bür­ger­recht, das „Hospi­ta­li­täts­recht“, verbietet das Abweisen von Fremden, sofern es den abseh­baren Untergang des Fremd­lings zur Folge hat. Aus diesem Verbot folgt eine positive Konse­quenz: Die Pflicht zur Aufnahme aller an die Grenzen eines Landes Kommenden, sofern ihre Zurück­wei­sung nicht mit möglichen schweren Beein­träch­ti­gungen ihrer Würde, ihrer Gesund­heit oder ihres Lebens verbunden ist. Präzi­siert man dieses Prinzip um die in der globa­li­sierten Welt unab­weisbar gewordene Einsicht, dass „poli­ti­sche“ Verfol­gung keines­wegs notwendig an die gezielte Verfol­gung durch staat­liche Akteure gebunden ist, sondern um letztlich politisch verur­sachte Flucht­gründe, so kann daraus nichts anderes folgen, als dass Bürger­kriegs­flücht­linge allemal asyl­an­trags­be­rech­tigt sind.

Das sieht eine für die Globa­li­sie­rung sensi­bi­li­sierte poli­ti­sche Philo­so­phie und die ihr entspre­chende Ethik nicht anders. Seyla Benhabib drückte das so aus, dass sie einen wesent­li­chen Fort­schritt gegenüber Kants Postu­laten der Gast­freund­schaft fest­stellte: „Der Status des Fremden ist durch staat­liche wie durch inter­na­tio­nale Gesetze geschützt; der Gast ist nicht länger Gast, sondern ein ‚resident alien‘, wie es in den USA heißt, oder ein ‚foreign citizen‘, ein ‚auslän­di­scher Mitbürger‘, wie Europäer sagen.“

Man wird indes fragen müssen, ob sich gegen­wärtig in den Ländern des Westens nicht eine Gegen­be­we­gung abzeichnet, jene Anfänge welt­bür­ger­li­cher Verge­mein­schaf­tung wieder zurück­zu­nehmen, wovon die Flücht­lings­po­litik der EU und nicht zuletzt die gegen­wär­tigen deutschen Koali­ti­ons­ver­hand­lungen zeugen.

Textende

Verwandte Themen

News­letter bestellen

Mit dem LibMod-News­letter erhalten Sie regel­mäßig Neuig­keiten zu unseren Themen in Ihr Postfach.

Mit unseren Daten­schutz­be­stim­mungen
erklären Sie sich einverstanden.