Die liberalen Ursprünge der demo­kra­ti­schen Krise

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Die liberale Demo­kratie wird durch popu­lis­ti­sche Kräfte bedroht – so weit, so klar. Der Poli­tik­wis­sen­schaftler Philip Manow unter­zieht diese gewohnte Diagnose in seinem jüngsten Buch einer kriti­schen Revision. Anstatt sich auf das vertraute Narrativ der demo­kra­ti­schen Regres­sion zu stützen, schlägt er einen Perspek­tiv­wechsel vor.

Philip Manow, Poli­tik­wis­sen­schaftler und Professor für Inter­na­tio­nale Poli­ti­sche Ökonomie an der Univer­sität Siegen, will mit dem gebets­müh­len­artig wieder­holten Narrativ aufräumen, dass der Popu­lismus die liberale Demo­kratie gefährde. Dieser Erzählung hält er entgegen, dass der Popu­lismus „nicht der Gegner, sondern das Gespenst der liberalen Demo­kratie“ sei. Er müsse „als Wieder­gänger der vom Libe­ra­lismus erstickten Politik verstanden werden“ – das ist eine der zentralen Botschaften von Unter Beob­ach­tung.

Die liberale Demo­kratie als Erfindung der 90er Jahre

Um diese These zu unter­mauern, greift Manow nicht darauf zurück, „alle Krisen unserer Zeit pauschal einem wirt­schaft­li­chen Neoli­be­ra­lismus zuzu­rechnen.“ Wer die Erschei­nungs­formen und Ursachen der gegen­wär­tigen Krise verstehen will, muss zunächst begreifen, was gemeint ist, wenn von der liberalen Demo­kratie und ihrer Gefähr­dung die Rede ist. Was gemeinhin als liberale Demo­kratie bezeichnet wird, ist für Manow nämlich eine relativ neue Selbst­be­schrei­bungs­formel für ein spezi­fi­sches Insti­tu­tio­nen­en­semble. Dieses verbinde auf gleichsam selbst­ver­ständ­liche Weise die Güte einer Demo­kratie mit dem Vorhan­den­sein von nicht-majo­ri­tären Insti­tu­tionen wie Verfas­sungs­ge­richten. Eine solche Verschrän­kung von liberalen und demo­kra­ti­schen Elementen, die unser Nach­denken über die Demo­kratie und ihre Krise seit geraumer Zeit imprä­gniert, sei eine Erfindung der 1990er Jahre: Erst mit dem Zerfall der Sowjet­union sei der Terminus „liberale Demo­kratie“ vermehrt in der Öffent­lich­keit aufge­taucht und in unseren Sprach­ge­brauch einge­wan­dert. Deswegen spricht Manow gar von einer „Geburt der liberalen Demo­kratie“ in dieser Zeit. Seither ist auch eine Zunahme von euro­päi­schen Staaten mit Verfas­sungs­ge­richten zu beob­achten, die durch die Demo­kra­ti­sie­rung der mittel- und osteu­ro­päi­schen Länder einen zusätz­li­chen Schub erhalten haben. Flan­kie­rend kam die fort­schrei­tende euro­päi­sche Supra­na­tio­na­li­sie­rung hinzu, die über den Euro­päi­schen Gerichtshof eine Quasi-Verfas­sungs­kon­trolle selbst in jenen Ländern etabliert hat, die eine solche Insti­tu­tion auf natio­naler Ebene nicht kennen. Manow bilan­ziert, dass heute nur jene Demo­kra­tien als liberal und voll­wertig gelten, die Insti­tu­tionen und Verfahren etabliert haben, die den Hand­lungs­spiel­raum demo­kra­ti­scher Mehr­heiten begrenzen. Verfas­sungs­ge­richte mit Normen­kon­troll­kom­pe­tenz veredelten die Demo­kratie und machten sie erst liberal. Diese theo­re­ti­sche sowie mate­ri­elle Aufwer­tung der Judi­ka­tiven habe zu einem substan­zi­ellen Bedeu­tungs­ver­lust der gewählten Legis­la­tive im poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen­ge­füge geführt. Deren Schwä­chung schließ­lich bereitete den Boden für die gegen­wär­tige popu­lis­ti­sche Bedrohung. Sie sei haus­ge­macht, denn der Popu­lismus sei als eine Folge der liberalen Hegemonie zu inter­pre­tieren. Die im Titel enthal­tene Anspie­lung auf Karl Poppers „Die offene Gesell­schaft und ihre Feinde“ ist als zynische Kritik zu verstehen. Nach Manow sind es gerade die vermeint­li­chen Freunde der Demo­kratie, die sich als ihre wahren Wider­sa­cher entpuppen – sie sind ‚falsche Freunde‘.

Die Verrecht­li­chung der Politik als Problem

Folgt man den konven­tio­nellen Krisen­dia­gnosen, so Manow, dann scheint die größte Gefahr für die Demo­kratie vom demos, dem Staats­volk, selbst auszu­gehen. Sein Gang zur Wahlurne – der demo­kra­ti­sche Akt schlechthin – birgt das größte Selbst­ge­fähr­dungs­po­ten­zial: Die Wahl (und mögliche Wieder­wahl) von Donald Trump und der BREXIT dienen oft als Beispiele, um diese These plausibel zu machen. Die durch Desin­for­ma­tionen mani­pu­lierten Bürger stimmen gegen ihre eigenen Inter­essen. Die Schluss­fol­ge­rung: Am besten verhin­dert man, dass solche Wahlen überhaupt statt­finden. Wenn dann zusätz­lich das Insti­tu­tio­nen­ge­füge ange­griffen wird, das eigent­lich zum Schutz der Demo­kratie geschaffen wurde – so geschehen in Ungarn, Polen und auch in Israel – dann ist die liberale Demo­kratie exis­ten­ziell bedroht. Verfas­sungs­ge­richte, unab­hän­gige Zentral­banken, Aufsichts- und Kontroll­agen­turen sind dieser Logik folgend die Bollwerke gegen den emotio­na­li­sierten und irra­tio­nalen populus, das sich von modernen Volks­tri­bunen verführen lässt. Diese hingegen bilden die Zita­dellen der Vernunft, die als Korrektiv notwen­di­ger­weise die Demo­kratie vor der Tyrannei der Mehrheit schützen. Die insti­tu­tio­nelle Einhegung der elek­to­ralen Elemente bildet damit das Güte­siegel der wehr­haften Demokratie.

Manow dreht diese Argu­men­ta­tion um, denn im „allge­meinen Bewusst­sein ist die Demo­kratie immer nur durch ein Übermaß am Mehr­heits­prinzip, nie durch ein Übermaß an Konsti­tu­tio­na­lismus gefährdet.” Er will den obigen Diskurs als einen tenden­ziell anti­de­mo­kra­ti­schen entlarven, der sich bis heute aus der Angst des Besitz­bür­ger­tums des 19. Jahr­hun­derts gegenüber der Massen­de­mo­kratie speist und die liberalen Argu­men­ta­tionen bis heute forma­tiert. Es ist die Sorge vor zu viel Demo­kratie. Jene nicht-majo­ri­tären Entschei­dungs­gre­mien sind der Ausdruck dieses domi­nie­renden Libe­ra­lismus dessen Erfolg man seit den 1990er Jahren anhal­tende Über­kon­sti­tu­tio­na­li­sie­rung der Politik beob­achten kann. Diese habe, so Manow, zu einer weit­rei­chenden Entpo­li­ti­sie­rung beigetragen. Die Folge sei, dass das Recht die Politik program­miere und nicht mehr die Politik das Recht. Er fragt program­ma­tisch: „Wer schützt eigent­lich die Politik vor dem Recht?“

Dabei konstru­iert Manow einen scharfen Wider­spruch zwischen Libe­ra­lismus und Demo­kratie, der durch die konkrete poli­ti­sche Praxis zwar invi­si­bi­li­siert, aber nicht versöhnt werden könne. Der Konflikt breche immer wieder auf und insbe­son­dere dann, wenn das Pendel zu der einen oder anderen Seite übermäßig ausschlage. Seine Zeit­dia­gnose lautet dementspre­chend, dass das liberale Element seit geraumer Zeit die Oberhand gewonnen habe. Der Hand­lungs­spiel­raum des demo­kra­ti­schen Souveräns werde immer weiter zugunsten der Gerichte einge­schränkt. Nicht Berlin gebe den Takt vor, sondern Karlsruhe und Luxemburg mit einem poli­ti­schen Akti­vismus, der sich als unpo­li­tisch neutral tarnt. Daher bricht Manow auch mit der weit verbrei­teten Annahme, dass die Bemü­hungen der gewählten Regie­rungen in Ungarn oder Polen, die Befug­nisse der Verfas­sungs­ge­richte einzu­schränken per se anti­de­mo­kra­tisch waren. Der Popu­lismus erscheint aus dieser Perspek­tive nicht als Toten­gräber der Demo­kratie, sondern als gewünschtes Korrektiv zum „Pater­na­lismus des liberalen Projektes“. Was sich hier zaghaft formu­liert ist die Idee, dass der Popu­lismus als Ventil das ange­staute demo­kra­ti­sche Potential berech­tig­ter­weise zum Ausdruck bringt, da es sich gegen die liberale Entpo­li­ti­sie­rung wendet. Der Angriff auf die liberalen Elemente der heutigen Demo­kratie sei deshalb nicht gleich­zu­setzen mit dem Angriff auf die Demo­kratie selbst, sondern mit ihrer Entfes­se­lung aus dem verkrus­teten Korsett des demo­kra­tie­feind­li­chen Libe­ra­lismus. Popu­lismus erscheint aus diesem Grund für ihn nicht als das Schreck­ge­spenst, sondern als vita­li­sie­rendes Element, das die demo­kra­ti­schen Kräfte zuun­gunsten des über­bor­denden Libe­ra­lismus stärkt.

Demo­kratie und Libe­ra­lismus – ein Widerspruch?

Die Gefahr, dass die poli­ti­sche Praxis den ökono­mi­schen und recht­li­chen Entwick­lungen nur noch hinter­her­läuft, ist in der Tat ein Problem. Gerade hinsicht­lich des supra­na­tio­nalen Rechts der Euro­päi­schen Union wird dies schon lange als Demo­kra­tie­de­fizit kriti­siert und beklagt. Aber auch die ökono­mi­schen Maxime des globalen Kapi­ta­lismus schränken die Hand­lungs­räume poli­ti­scher Mehr­heiten ein. Aus demo­kra­tie­theo­re­ti­scher Sicht melden sich deshalb berech­tigte Zweifel gegenüber diesen Prozessen an, weil hier die für die liberale Demo­kratie essen­zi­elle Idee unter­graben wird, dass der Bürger sowohl Adressat als auch Autor der Gesetze ist. Doch ist es deshalb gerecht­fer­tigt, das Gefähr­dungs­po­ten­tial des Popu­lismus zu relativieren?

Anders als von Manow sugge­riert, stehen Demo­kratie und Libe­ra­lismus nicht in einem derar­tigen funda­men­talen Wider­spruch zuein­ander. Sie stehen in einer gewissen Spannung, das ist nicht zu leugnen, dennoch verweisen sie zugleich unwi­der­ruf­lich aufein­ander und sind – um eine Formu­lie­rung von Jürgen Habermas aufzu­greifen – ‚gleich­ur­sprüng­lich‘. Demo­kratie ist nur mit Libe­ra­lismus zu haben genauso wie Libe­ra­lismus nur mit Demo­kratie zu haben ist. Sie stützen sich gegen­seitig und sind in diesem Sinne irre­du­zible normative Konsti­tuen­zien der liberalen Demo­kratie. Das ist keine Erfindung der 90er Jahre, sondern der Aufklä­rung. Bereits bei Immanuel Kant kann man die spezi­fi­sche Verkop­pe­lung aus indi­vi­du­ellen Rechten, die man dem Libe­ra­lismus zuordnet, und der demo­kra­ti­schen Tradition studieren. Im Zentrum steht die gleiche Freiheit der Bürger. Die Demo­kratie als Staats- aber auch als Lebens­form fußt auf der Grundlage von Freiheit und Gleich­heit der Prozesse der Entschei­dungs­fin­dung und dem deli­be­ra­tiven öffent­li­chen Vernunft­ge­brauch. Sie basiert auf Prin­zi­pien, denen alle Bürger im Prinzip zustimmen könnten. Demo­kratie auf das Mehr­heits­prinzip zu redu­zieren ist daher verfehlt. Mehr­heiten allein legi­ti­mieren nichts. Sonst könnte auch die Unter­drü­ckung von Minder­heiten durch eine Mehrheit legi­ti­miert werden. Gleich­zeitig ist auch eine Verab­so­lu­tie­rung negativer Frei­heits­rechte unver­einbar mit der liberalen Demo­kratie. Die pauschale Diskre­di­tie­rung nicht-majo­ri­tärer Gremien geht deshalb zu weit. Diese lassen sich nicht allein aus einer Logik des cui bono verstehen. Sie sind eine Errun­gen­schaft der liberal-demo­kra­ti­schen Moderne, deren Ausdruck die spezi­fi­sche Verkopp­lung von Demo­kratie und Recht­staat­lich­keit ist. Nur auf diesem Wege kann die gleiche Freiheit der Bürger gewäh­reistet werden.

Die Gefahr des auto­ri­tären Populismus

Poli­ti­sche Reform­vor­schläge, wie die der Ampel­re­gie­rung, das Verfas­sungs­ge­richt vor dem Miss­brauch von poli­ti­schen Mehr­heiten zu schützen, müssten für Manow genau das falsche Gegengift sein. Es würde bloß weiter die Judi­ka­tive zu Lasten der Legis­la­tive stärken. Bei aller berech­tigten Kritik an der Über­kon­sti­tu­tio­na­li­sie­rung und der damit einher­ge­henden Demo­kra­tie­de­fi­zite unter­schätzt Manow jedoch die Gefahr des auto­ri­tären Popu­lismus. Sobald Popu­listen an der Macht sind, machen sie sich daran, die Demo­kratie maßgeb­lich einzu­schränken, um zu verhin­dern, dass es jemals wieder eine poli­ti­sche Kraft jenseits ihrer eigenen geben kann, die in der Lage ist, Wahlen zu gewinnen: Das ist in Ungarn bereits Realität, in Polen wurde es gerade noch verhin­dert und in den USA ist es eine reale Gefahr Aus der popu­lis­ti­schen Logik der Identität von Herr­schern und Beherrschten folgt zwangs­läufig: Wenn die wahren Volks­ver­treter erst einmal an der Macht sind, werden alle anderen Kräfte zu Volks­feinden. Die poli­ti­sche Gegenwart bietet reich­hal­tiges Anschau­ungs­ma­te­rial anhand dessen man studieren kann, wie Popu­listen syste­ma­tisch die Prozesse der Entde­mo­kra­ti­sie­rung voran­treiben. Dabei greifen sie auf ein viel­fäl­tiges Reper­toire an Instru­menten zurück: Oft wird die Gewal­ten­tei­lung unter Beschuss genommen, indem man die Unab­hän­gig­keit der Judi­ka­tive durch Neube­set­zung von Richtern und anderen Mitteln der Einfluss­nahme schwächt. Gleich­zeitig wird durch Wahl­rechts­re­formen, der Einschrän­kung von Bürger­rechten und der Pres­se­frei­heit jegliche aufkei­mende Oppo­si­tion unter­drückt. Verfas­sungs­ge­richte erweisen sich unter diesen Bedin­gungen oft als die letzte Vertei­di­gungs­linie – nicht nur der liberalen Demo­kratie, sondern der Demo­kratie als Herr­schafts­form überhaupt. Deswegen werden sie auch so hart bekämpft. Man muss also beides aner­kennen, ohne das eine oder das andere zu hypo­sta­sieren. Wer glaubt, die Bestre­bungen von Orbán und Kaczyński kämen einer gesunden Demo­kra­ti­sie­rung gleich – genau das deutet Manow teilweise an – der unter­liegt dem Mythos des Volks­wil­lens, der viel­leicht das zentrale Merkmal des Popu­lismus ist. Wer aber ande­rer­seits die Prozesse der fort­schrei­tenden Supra­na­tio­na­li­sie­rung und Verrecht­li­chung in Europa als bloßen Gewinn betrachtet, weil sie die unzu­ver­läs­sigen natio­nalen Parla­mente aushebeln, übersieht ebenso die Gefahr einer Entkop­pe­lung. Beides ist demo­kra­tie­ge­fähr­dend, beides gilt es zu kritisieren.

Selbst­be­ob­ach­tung statt Feindbildpflege

Mit konkreten poli­ti­schen Forde­rungen hält sich Manow jedoch weitest­ge­hend zurück. Natürlich drängt es sich nach der Kritik an den Prozessen der Verrecht­li­chung und Supra­na­tio­na­li­sie­rung auf, die Lösung darin zu sehen, die Verfas­sungs­ge­richt­bar­keit zurück­zu­drehen und die Euro­päi­sie­rung durch eine Rena­tio­na­li­sie­rung rück­ab­zu­wi­ckeln, um damit wieder eine Stärkung der elek­to­ralen Insti­tu­tionen, d.h. der Parla­mente zu erreichen. Solche Lösungen deuten sich bei Manow zwischen den Zeilen dann an, wenn er beispiels­weise die Idee, die Nation zu über­winden als west­eu­ro­päi­schen Parti­ku­la­rismus diskre­di­tiert. Die Stärke seines Beitrags liegt jedoch auch nicht darin, konkrete Reform­vor­schläge anzu­bieten, sondern einen Perspek­tiv­wechsel vorzu­nehmen, um damit neu und anders über Demo­kratie nach­zu­denken und zu sprechen. Wie Oliver Weber in seiner Rezension in der FAZ kluger­weise attes­tiert, bietet dies mögli­cher­weise eine Chance, um selbst­re­flexiv umzu­schalten von der „Feind­be­ob­ach­tung auf Selbst­be­ob­ach­tung“. Nicht mehr die Popu­listen sind dann der Unter­su­chungs­ge­gen­stand – statt­dessen wird der Blick nach innen gerichtet und es wird gefragt, welche Rolle die liberalen Kräfte dabei gespielt haben, die popu­lis­ti­sche Bedrohung selbst hervor­zu­bringen. Damit könnte auch einer gewissen liberalen Denk­faul­heit entge­gen­ge­wirkt werden, die am Ende ihrer tref­fenden Analyse von einer Demo­kra­tie­ge­fähr­dung durch den Popu­lismus meist nichts mehr hinzu­zu­fügen hat – außer die Notwen­dig­keit konsta­tieren, dass die liberal-demo­kra­ti­schen Kräfte zusam­men­stehen, mehr für poli­ti­sche Bildung getan wird und weitere Schritte der Konsti­tu­tio­na­li­sie­rung gegangen werden müssen. Das kommt einem hilflosen Herum­dok­tern an den Symptomen gleich und keiner tiefer­ge­henden Analyse und der Ausein­an­der­set­zung mit der Frage, wieso das liberal-demo­kra­ti­sche Projekt überhaupt ins Wanken geraten konnte.

Philip Manow: „Unter Beob­ach­tung. Die Bestim­mung der liberalen Demo­kratie und ihrer Freunde“. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2024. 252 Seiten, 18 Euro.

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