Israels Verfas­sungs­krise: Crisis? What Crisis?

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In Israel herrscht eine Verfas­sungs­krise. Zum ersten Mal in der Geschichte will sich eine Regierung nicht an ein Gerichts­urteil halten. Dies ist das Ergebnis einer insti­tu­tio­nellen Schwäche des Staats­systems und natürlich auch einer illibe­ralen Betrach­tungs­weise dessen, was Recht sein soll oder darf, schreibt Richard C. Schneider.

Israels politische Krise nimmt einfach kein Ende. Seit Januar 2023 stehen sich Regierung und das Oberste Gericht Israels in einer immer aggres­si­veren Ausein­an­der­setzung über die Grenzen richter­licher Kontrolle und demokra­ti­scher Mehrheits­ent­schei­dungen gegenüber. Nun könnte dieser Konflikt endgültig in eine Verfas­sungs­krise kippen. Zum ersten Mal seit der Gründung des Staates 1948 kündigte eine Regierung an, einem Urteil des Obersten Gerichts nicht folgen zu wollen. Damit geht es um eine funda­mentale Frage, die für staat­liche Ordnung entscheidend ist:  Wer hat das letzte Wort über die Verbind­lichkeit des Rechts?

Keine Verfassung im eigent­lichen Sinne

In Israel hat das besondere Bedeutung: Anders als nahezu alle westlichen Demokratien verfügt der jüdische Staat über keine geschriebene Verfassung. Statt­dessen bilden sogenannte Grund­ge­setze eine Art verfas­sungs­recht­lichen Rahmen. Der „Supreme Court“ hat daraus insbe­sondere seit den 1990er Jahren eine Form von Verbind­lichkeit entwi­ckelt, die von allen Regie­rungen, manchmal zähne­knir­schend, respek­tiert wurde. Unter seinem damaligen Präsi­denten Aharon Barak etablierte das Gericht die Auffassung, dass die Grund­ge­setze verfas­sungs­ähn­lichen Rang besitzen und staat­liches Handeln ihnen entsprechen müsse. Mit dieser konsti­tu­tio­nellen Entscheidung wurde die richter­liche Kontrolle maßgeblich gestärkt, wenngleich sie politisch immer umstritten war. Der Grund: Sie war nicht das Ergebnis eines verfas­sungs­ge­benden Gremiums.

Ein umstrit­tenes Demokratieverständnis

Die heutige Regierung knüpft an diese Kritik an. Insbe­sondere Justiz­mi­nister Yariv Levin und Kommu­ni­ka­ti­ons­mi­nister Shlomo Karhi vertreten ein Demokra­tie­ver­ständnis, das die parla­men­ta­rische Mehrheit als einzige Basis jeglicher politi­scher Legiti­mation betrachtet. Gerichte sollen demnach weder politische Entschei­dungen korri­gieren noch ihnen juris­tische Grenzen aufer­legen. Die aktuelle Regierung von Premier Benjamin Netanyahu behauptet, die obersten Richter hätten sich selbst über Jahrzehnte Kompe­tenzen gegeben, die ihnen auf demokra­ti­schem Wege nie bewilligt wurden. Die sogenannte „illiberale Justiz­reform“ dieser Regierung will daher den Einfluss des Gerichts kappen und damit sich selbst beispiels­weise, größeren Einfluss auf Richter­er­nen­nungen gewähren und die Kontroll­funktion der Justiz aushebeln – womit aber die Gewal­ten­teilung einer liberalen Demokratie gehörig ins Wanken käme.

Checks and balances!?

Die Eskalation begann einer Entscheidung des Gerichts, wonach der Rundfunk­re­gu­lierer „Second Authority for Television and Radio“ trotz unvoll­stän­diger Besetzung seine Arbeit bis zur Entscheidung über mehrere Petitionen fortsetzen darf. Kommu­ni­ka­ti­ons­mi­nister Shlomo Karhi und Justiz­mi­nister Yariv Levin erklärten daraufhin, das Gericht habe seine Befug­nisse überschritten, die Entscheidung werde deshalb nicht umgesetzt. Ein zweiter Skandal kam hinzu: Der Streit um den Staats­kon­trolleur. Nachdem das Gericht die Wahl von Michael Rabello wegen Unregel­mä­ßig­keiten für ungültig erklärte und eine Neuwahl anordnete, erklärte Justiz­mi­nister Yariv Levin jetzt öffentlich, eine Neuwahl sei nicht akzep­tabel, Rabello solle sein Amt einfach antreten. Dieser war zuvor der persön­liche Anwalt von Premier Netanyahu. Allein schon deswegen sorgte seine Perso­nalie bereits vor der Wahl für Aufregung, weil angezweifelt wurde, ob er dieses Amt überhaupt unpar­teiisch ausüben könne.

Im Grunde befindet sich Israel also bereits mitten in einer Verfas­sungs­krise. Demokratien leben von einer von allen akzep­tierten Begrenzung politi­scher Macht. Da Gerichte weder über polizei­liche oder militä­rische Gewalt verfügen, um ihre Entschei­dungen durch­zu­setzen, ist es unerlässlich, dass Gerichts­ur­teile von allen Seiten verbindlich anerkannt werden. Nur so kann Demokratie funktio­nieren. Ohne dieses Prinzip gibt es keine Gewal­ten­teilung, Recht wäre dann nur noch das Recht, wie es von einer politi­schen Mehrheit definiert würde.

Die beiden genannten Fälle sind noch nicht alles. Das Oberste Gericht hat weitere Verfahren vorliegen, die unmit­telbar gesetz­liche Entschei­dungen der Regierung betreffen. Diese würde ebenfalls dazu beitragen, die Gewal­ten­teilung immer weiter auszuhebeln.

Das Projekt Netan­yahus: Die Schwä­chung unabhän­giger Institutionen

Netan­yahus Koalition verfolgt ein langfris­tiges politi­sches Projekt: Die Macht bislang unabhän­giger Insti­tu­tionen soll begrenzt werden. Dazu zählen neben dem Obersten Gericht auch die General­staats­an­walt­schaft, Teile des öffent­lichen Rundfunks und andere Kontroll­in­stanzen. Der Hinter­grund ist ideolo­gisch, politisch und auch persönlich. Denn Premier Benjamin Netanyahu steht wegen Korrup­ti­ons­vor­würfen vor Gericht. In wenigen Monaten soll in Israel ein neues Parlament, eine neue Regierung gewählt werden. Die Regie­rungs­ko­alition will die geplanten Verän­de­rungen noch vor einem möglichen Macht­wechsel durch­ziehen. Damit könnten die Spiel­regeln des politi­schen Systems in Israel zugunsten der aktuellen Regierung auf Dauer verändert werden, fürchten viele Kritiker im Lande.

Dabei wird fast vergessen, dass die Kritik am System, wie oben erklärt, grund­sätzlich nicht unberechtigt ist. Selbst viele Juristen kriti­sieren, dass das Oberste Gericht sich eine Fülle an Kompe­tenzen zugesprochen hat, die nicht getragen werden von einer unabhän­gigen verfas­sungs­mä­ßigen Regelung. Die Grund­ge­setze als eine Art Verfassung zu sehen, war eine richter­liche Entscheidung. Diese Praxis entstand durch Recht­spre­chung, nicht durch eine Abstimmung etwa mit einer parla­men­ta­ri­schen Zweidrit­tel­mehrheit. Doch das recht­fertigt noch lange nicht, dass eine Regierung richter­liche Entschei­dungen und Urteile einfach mal so, quasi unila­teral, für unver­bindlich erklärt.

Vertrau­ens­verlust und Loyali­täts­kon­flikte drohen, Gesell­schaft zu spalten

Der Eklat könnte zu einem weiteren Vertrau­ens­verlust der Bevöl­kerung in staat­liche Insti­tu­tionen führen. Sollte es sich durch­setzen, dass jede politische Mehrheit selbst entscheidet, welche Urteile sie anerkennt, wäre Rechts­staat­lichkeit obsolet. Das aber könnte zu einer Blockade führen, bei der Minis­terien, Behörden oder gar Sicher­heits­organe wie Polizei, Geheim­dienste oder Militär künftig wider­sprüch­lichen Anwei­sungen von Regierung und Gerichten gegen­über­stehen. Damit entstünde ein Loyali­täts­kon­flikt, der im schlimmsten Fall zum Bürger­krieg führen könnte. Dass die aktuelle Regierung ein solches Risiko einzu­gehen bereit scheint, ist für viele Israelis ein sicheres Zeichen, dass es Premier Netanyahu und seinen Partnern schon lange nicht mehr um das Wohl des Landes geht. Was das letztlich für die Wahlen im Herbst bedeutet? Das wird sich zeigen. Bis dahin kann noch viel geschehen. Nicht nur im Inneren des Landes, sondern auch außenpolitisch.

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