Kompli­zierte Rück­ab­wick­lung: Polen nach acht Jahren PiS

Welcher Methoden bedient sich die Regierung Tusk, um Polen vom Vermächtnis der PiS zu befreien? Klaus Bachmann im zweiten Teil unserer drei­tei­ligen Reihe „Polen: Demo­kratie im Dilemma“ über Fehler der PiS, juris­ti­sche Kniffe und eine Art Waffenstillstand.

Die neue Regierung in Polen steht vor einem drama­ti­schen Dilemma. Die Vorgän­ger­re­gie­rung hat sich überall in den Insti­tu­tionen verschanzt, um die Re-Demo­kra­ti­sie­rung des Landes zu verhin­dern. Sie dominiert das Verfas­sungs­tri­bunal, das jedes Gesetz kassieren kann, und verfügt in Staats­prä­si­dent Andrzej Duda über einen Gefolgs­mann, der jedes Gesetz per Veto blockieren kann.

Also kann die Regierung Tusk entweder nur herrschen, aber nicht regieren – oder sie kann den Obrig­keits­staat, den ihr die PiS hinter­lassen hat, gegen diese wenden und mit Hilfe von Dekreten und Verord­nungen am Präsi­denten vorbei regieren und das Verfas­sungs­tri­bunal igno­rieren. Für welchen Weg hat sie sich entschieden? Die ersten Schritte der aller­jüngsten Vergan­gen­heit zeigen, wohin die Reise geht.

PiS gründete vor den Wahlen noch rasch eine „Unter­su­chungs­kom­mis­sion“

Als der Führung der PiS klar wurde, dass sie die Wahlen so klar verlieren würde, dass auch Mani­pu­la­tionen oder Wahl­fäl­schungen keinen Sinn mehr machten, gründete sie per Gesetz eine Unter­su­chungs­kom­mis­sion zur Bloß­stel­lung „russi­scher Einflüsse“ in Polen. Eine Gruppe vom Parlament gewählter, externer Experten sollte russische Einfluss­agenten bloß­stellen und ihnen das Ausüben öffent­li­cher Ämter verbieten können. Und obwohl bis heute nicht einmal klar ist, ob es sich bei dem Gremium um ein Verwal­tungs­organ oder ein Gericht handelt, sollten seine Entschei­dungen unan­fechtbar und endgültig sein, seine Mitglieder dagegen niemandem Rechen­schaft schulden.

Diese moderne Form der Inqui­si­tion tagte ein paarmal vor der Wahl und veröf­fent­lichte dann – unmit­telbar bevor die neue Parla­ments­mehr­heit die Kommis­si­ons­mit­glieder abberief – einen Bericht, der Tusk und einigen anderen promi­nenten Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­kern beschei­nigte, russische Einfluss­agenten zu sein. Der Bericht sollte, so kurios er auch war, offenbar als Vorwand für Präsident Duda dienen, die Verei­di­gung Tusks als Minis­ter­prä­si­dent abzu­lehnen: nach dem Verdikt hätten Tusk und einige seiner Mitstreiter kein öffent­li­ches Amt ausüben dürfen. Damit hätte Polen mit einer neuen Regierung auch gleich eine neue Verfas­sungs­krise bekommen.

„Eine Art Waffen­still­stand mit Präsident Duda“

Was die PiS offenbar nicht bedacht hatte: die neue Regierung konnte es ihr heim­zahlen. Die neue Parla­ments­mehr­heit könnte die Kommis­sion mit eigenen Mitglie­dern besetzen und dann einen ähnlichen Bericht erstellen – dieses Mal aber gegen die PiS-Führung, die dann für zehn Jahre von allen Ämtern ausge­schlossen worden wäre. Das lehnte Tusk ab. Und so gab es eine Art Waffen­still­stand mit Präsident Duda. Dieser erklärte, er ignoriere den Kommis­si­ons­be­richts und verei­digte Tusk. Tusk wiederum verzich­tete darauf, PiS in die Grube zu stoßen, die ihm PiS gegraben hatte.

Neutrale staat­liche Medien: Kultus­mi­nister Sien­kie­wicz nutzt juris­ti­schen Ausweg

Dann gab es kurz vor den Weih­nachts­fei­er­tagen einen Donner­schlag, der darauf hindeu­tete, dass sich in der neuen Regierung die Hardliner durch­ge­setzt hatten. Zum ersten Mal legte die neue Regierung der PiS die Daumen­schrauben an, die die PiS selbst entwi­ckelt hatte. Deren Partei­gänger saßen noch immer in den Leitungs­gre­mien des „Rats der Natio­nalen Medien“, der nach einem, gegen die Verfas­sung versto­ßenden Gesetz einzig berech­tigt war, den Vorstand des staat­li­chen Fern­se­hens und des Rundfunks zu besetzen.

Nach der Verfas­sung hatte dieses Recht der Landes­rund­funk- und Fern­sehrat, aber den hatte PiS 2016 verfas­sungs­widrig entmachtet. Auch dort hat PiS eine Mehrheit. Während in allen staat­li­chen Fernseh- und Rund­funk­ka­nälen die gleiche Propa­ganda über Tusk, „den deutschen Agenten, der unser Land mit Migranten über­fluten wird“ weiter­lief, als sei nichts geschehen, nutzte der neue Kultus­mi­nister Bartłomej Sien­kie­wicz eine juris­ti­sche Finte.

Als Minister war er zugleich die Gene­ral­ver­samm­lung der Fernseh- und Rundfunk AG, die nach polni­schem Akti­en­recht den Aufsichtsrat besetzen durfte. Also besetzte der Minister den Aufsichtsrat mit einem Gefolgs­mann, der sofort den alten Vorstand feuerte und seinen eigenen einsetzte. Damit nichts schief­lief, wurde kurz der Sende­be­trieb unter­bro­chen, dann wurde den ersten leitenden Ange­stellten gekündigt.

Recht­zeitig zu Weih­nachten gab es zum ersten Mal wieder propa­ganda-freie Nach­richten zur Haupt­sen­de­zeit, mit neuen Gesich­tern und neutralen Inhalten. PiS-Abge­ord­nete versuchten, die Ereig­nisse aufzu­halten, indem sie Räume in den Fern­seh­an­stalten und bei der staat­li­chen Nach­rich­ten­agentur PAP besetzten, gaben aber über die Feiertage auf.

Die neue Regierung bedient sich des Werk­zeug­kof­fers der PiS

Inter­es­sant dabei: das Verfas­sungs­tri­bunal hat solche Verän­de­rungen per einst­wei­liger Verfügung untersagt, die Regierung hatte das Urteil veröf­fent­licht (aber mit dem Hinweis versehen, dass ein daran Betei­ligter kein unab­hän­giger Richter gewesen war) – und es dann ignoriert. Auf einmal verwan­delten sich nun Präsident Duda und ein Großteil der PiS-Führung in inbrüns­tige Vertei­diger von Demo­kratie, Rechts­staat, Verfas­sungs­treue und Medienpluralismus.

Staats­an­walt­schaft: Ankläger unter Anklage

PiS hat acht Jahre lang auch die Justiz, Rich­ter­schaft und Staats­an­wälte, auf Linie ihrer Partei­in­ter­essen gebracht. Das Problem bei der Rück­ab­wick­lung der poli­ti­sierten Justiz: der Präsident und sein Veto.

Eine der ersten Maßnahmen, die PiS nach den gewon­nenen Wahlen von 2015 unternahm, war die Verschmel­zung der Posten des Gene­ral­staats­an­walts mit dem des Justiz­mi­nis­ters. Unter dem Justiz­mi­nister Zbigniew Ziobro wurde die Staats­an­walt­schaft zu einem Amt für selektive Justiz: wer mit dem Justiz­mi­nister gutstand, konnte sich alles erlauben – die Staats­an­walt­schaft ermit­telte einfach nicht gegen ihn. Wer ihm zu nah kam, den traf die ganze Härte des Gesetzes, das Ziobro noch dazu ständig verschärfte.

Ex nihilo geschaf­fener „Landes­staats­an­walt“ sollte PiS dauerhaft die Macht sichern

Als klar war, dass PiS die Wahlen verlieren würde, ließ sich Ziobro vom Parlament noch ein Gesetz absegnen, das fast die gesamte Macht des Gene­ral­staats­an­walts auf den neuge­schaf­fenen Landes­staats­an­walt übertrug. Nun konnte die neue Regierung einen neuen Justiz­mi­nister ernennen und vom Posten des Gene­ral­staats­an­walts abtrennen – die Leitung der Staats­an­walt­schaft würde einem vor der Wahl über­tra­genen Vertrauten Ziobros gehören, den die neue Regierung nur mit Zustim­mung des Präsi­denten auswech­seln konnte.

Neuer Justiz­mi­nister findet juris­ti­schen Ausweg

Der neue Justiz­mi­nister Adam Bodnar, früher Bürger­om­buds­mann, fand einen Ausweg: er schickte Ziobros Vertrauten zurück in den Ruhestand, aus dem ihn Ziobro 2022 in den aktiven Dienst geholt hatte. Dabei hatte sich Ziobro jedoch in seinen eigenen Vorschriften verhed­dert, wodurch seine Berufung nichtig wurde und Bodnar zu seiner Rück­ver­set­zung in den Ruhestand die Zustim­mung des Präsi­denten nicht brauchte. Duda gefiel das gar nicht, aber außer protes­tieren konnte er nichts tun. Eine einst­wei­lige Verfügung (kurio­ser­weise extrem schnell und im Nach­hinein erlassen) des Verfas­sungs­tri­bu­nals igno­rierte die Regierung erneut.

Juris­ti­sche Möglich­keiten, Duda und das Verfas­sungs­ge­richt zu umgehen

Langsam wird deutlich, wohin hier die Reise geht: die Regierung vermeidet es, sich eindeutig fest­zu­legen und sucht prag­ma­tisch nach juris­ti­schen Möglich­keiten, um Duda und das Tribunal zu umgehen. Nach acht Jahren PiS ist es nicht mehr so wichtig, was in der Verfas­sung steht und was das Verfas­sungs­ge­richt entscheidet – wichtig ist, wer die Macht hat. Und das ist die Regierung. An deren Ermäch­ti­gung und an der Schwä­chung des Parla­ments und seines eigenen Amtes im Insti­tu­tio­nen­ge­füge hat der Präsident para­do­xer­weise jahrelang eifrig mitgearbeitet.

Poli­ti­sche Gefangene?

2015 hatte ein Warschauer Gericht zwei hohe PiS-Politiker, den früheren Chef des „Zentralen Anti-Korrup­ti­ons­büros“ und seinen Stell­ver­treter (sowie zwei weitere Agenten des Büros) wegen Doku­men­ten­fäl­schung, Amts­miss­brauch und Über­schrei­tung ihrer Kompe­tenzen zu einer Gefäng­nis­strafe verur­teilt. PiS wollte die beiden aber wieder in der Regierung haben, weshalb Duda sie begna­digte, noch bevor das Urteil rechts­kräftig geworden war.

Damit hatte er juris­tisch betrachtet zwei Unschul­dige begnadigt, was in den folgenden Jahren zu einer juris­ti­schen Ausein­an­der­set­zung führte, die kurz nach der Wahl­nie­der­lage von 2023 zu einem rechts­kräf­tigen Urteil in der zweiten Instanz führte, mit dem beide erneut zu einer Gefäng­nis­strafe verur­teilt wurden. Jetzt hätte Duda sie rechts­kräftig begna­digen können, aber dann hätte er zugeben müssen, dass die erste Begna­di­gung unwirksam gewesen war. Also weigerte er sich.

Das Amts­ge­richt ließ die beiden fest­nehmen, sie kamen in Justiz­voll­zugs­an­stalten in der Provinz, traten in den Hunger­streik. Der Parla­ments­prä­si­dent verkün­dete die Aufhebung ihrer Parla­ments­man­date und ließ ihre Ausweise entwerten. Seither behaupten die PiS-Führung und Duda, die beiden seien poli­ti­sche Gefangene.

Am 23. Januar gab Duda dann nach und begna­digte die beiden dann noch einmal, womit er zugleich implizit die Rechts­un­wirk­sam­keit seiner ersten Begna­di­gung einge­stand. Den beiden Frei­ge­las­senen (und vielen anderen PiS-Vertre­tern) drohen in den nächsten Monaten aber Strafverfahren.

Rück­ab­wick­lung der poli­ti­sierten Richterschaft

Im Verfas­sungs­tri­bunal hatte die Regierung 2016 die Mehr­heits­ver­hält­nisse zu ihren Gunsten verändert, wenig später brachte Justiz­mi­nister Zbigniew Ziobro zwei wichtige Gesetz­ent­würfe ins Parlament.

Der erste ermög­lichte es der Regie­rungs­mehr­heit im Parlament und dem Präsi­denten, die Mehrheit der Mitglieder des Landes­jus­tizrat zu ernennen – statt der in der Verfas­sung vorge­se­henen maximal 8 von 25 Mitglie­dern. Der zweite Gesetz­ent­wurf schickte die Richter des Obersten Gerichtshof vorzeitig in eine Art Zwangs­pen­sion, wodurch der Landes­jus­tizrat dann die frei­ge­wor­denen Posten mit regie­rungs­nahen Juristen auffüllen konnte.

Das Ergebnis:  Parla­ments­mehr­heit, Justiz­mi­nister und Präsident konnten fortan mit Hilfe ihrer Vertreter im Landes­jus­tizrat unbequeme Richter buch­stäb­lich heraus­fil­tern: acht Jahre lang konnten sie nicht aufsteigen und wurden nicht in den Obersten Gerichtshof oder andere Höchst­ge­richte entsandt.

Das eigent­liche Problem ist aber der Landes­jus­tizrat, der immer noch von PiS-Vertre­tern dominiert ist und dem Präsi­denten weiterhin Kandi­daten zur Rich­ter­er­nen­nung vorschlägt, die nach Entschei­dungen des Euro­päi­schen Menschen­rechts­ge­richts­hofs und des Euro­päi­schen Gerichts­hofs sowie des Obersten Gerichts­hofs Polens keine unab­hän­gigen Richter sind, weil sie unter Verlet­zung der polni­schen Verfas­sung ernannt wurden. Ungefähr ein Viertel aller Richter sind inzwi­schen auf diesem Weg an ihre Posten gekommen.

Zwick­mühle für die neue Regierung

Bisher ist noch völlig unklar, wie die neue Regierung damit umgehen will: Einer­seits muss sie die entspre­chenden Urteile umsetzen (um an die ausste­henden EU-Gelder zu kommen), ande­rer­seits kann sie das nicht, weil sie damit rechnen muss, dass der Präsident jedes entspre­chende Gesetz blockieren wird, da er sich als Schutz­herr dieser rechts­widrig ernannten Richter empfindet. Ähnlich ist die Lage beim Obersten Gerichtshof, wo manche dieser PiS-Richter bereits einzelne Kammern majo­ri­siert haben und beim Verfas­sungs­tri­bunal, das nur aus PiS-Vertre­tern besteht.

Neue Unter­su­chungs­kom­mis­sionen der Regierung Tusk

Die neue Regierung hat bislang ihre Über­gangs­justiz auf Bereiche beschränkt, in denen der Präsident kein Vetorecht hat und drei Unter­su­chungs­kom­mis­sionen im Sejm einge­richtet, die Zeugen vorführen lassen, mit Zwangs­gel­dern belegen und verei­digen können.

Eine Kommis­sion beschäf­tigt sich mit der israe­li­schen Pegasus-Abhör­soft­ware, die die Geheim­dienste im Wahlkampf 2019 gegen die Oppo­si­tion einsetzte. Sie wurde illegal erworben, illegal betrieben und illegal verwendet, wobei beim illegalen Abhören gewonnene Infor­ma­tionen an regie­rungs­nahe Medien geleakt (und gefälscht) wurden, um damit einzelne Oppo­si­ti­ons­po­litik zu diskreditieren.

Die zweite Kommis­sion beschäf­tigt sich mit der Orga­ni­sa­tion der Briefwahl von 2020. Um den Wahl­termin einzu­halten, hatte die Regierung versucht, Wahlen an der staat­li­chen Wahl­kom­mis­sion vorbei und mit Hilfe der Post zu orga­ni­sieren – und war dabei krachend gescheitert.

Die dritte Kommis­sion arbeitet einen Visa-Skandal auf, in dessen Rahmen das Außen­mi­nis­te­rium die Visa­ver­gabe outsourcte und es Krimi­nellen ermög­lichte, Migranten ungeprüft mit polni­schen Schengen-Visa in den Schen­gen­raum (und in außer­eu­ro­päi­sche Länder, die Besitzer von Schengen-Visa visafrei einreisen lassen) zu schmuggeln.

Dazu hat der konser­va­tive Abge­ord­nete und Anwalt Roman Giertych, den die PiS in ihrer Regie­rungs­zeit vergeb­lich hinter Gitter zu bringen versuchte, noch eine Abge­ord­ne­ten­gruppe gegründet, die eigene Ermitt­lungen anstellt und ihre Ergeb­nisse dann den Staats­an­walt­schaften übergibt. Auch hier stoßen die neuen Macht­haber auf Wider­stände: manche Staats­an­walt­schaften, die in den letzten acht Jahren mit PiS-Günst­lingen besetzt wurden, lassen die Straf­an­zeigen einfach liegen.

Darüber hinaus laufen in fast jedem, von den neuen Macht­ha­bern über­nom­menen Minis­te­rien und den entspre­chenden Staats­be­trieben Ermitt­lungen über Unre­gel­mä­ßig­keiten, Finanz­af­fären und Vetternwirtschaft.

Kein Unter­su­chungs­aus­schuss zu den Pushbacks an der bela­rus­si­schen Grenze

Keinen Unter­su­chungs­aus­schuss gibt es für die Unter­su­chung der massiven Menschen­rechts­ver­let­zungen durch polnische Behörden an der polnisch-bela­rus­si­schen Grenze, wo seit 2021 tausende vom Lukaschenko-Regime aus dem Irak, Afgha­ni­stan und Afrika einge­flo­gene Migranten von polni­schen Grenz­be­amten zurück­zu­trieben wurden – wobei nach bishe­rigen Erkennt­nissen eine zwei­stel­lige Zahl ums Leben kam. Diese Pushbacks laufen auch nach dem Macht­wechsel in Warschau weiter. Im Koali­ti­ons­ver­trag findet sich dazu nichts, Regie­rungs­po­li­tiker schweigen zu dem Thema eisern. Ein Konzept, wie man das Problem angehen könnte, hat bisher niemand.

Betrachtet man, welche Bereiche die neue Regierung durch­leuchtet und welche nicht, ergibt sich ein klares Muster: Vergehen der alten Regierung gegen Vertreter der neuen Regierung werden unter­sucht. Wo die Betrof­fenen und Opfer außerhalb der poli­ti­schen Eliten (oder, wie bei der Visa­af­färe, sogar im Ausland) ange­sie­delt sind, geschieht zumindest vorerst, nichts.

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