Heute Hongkong – und morgen die ganze Welt

Foto: Shutterstock, Dave Coulson Photography
Proteste in Honkong, Foto: Shutter­stock, Dave Coulson Photography

Erst hat das Parlament seine Opposition verloren, dann ist Joshua Wong zu einer Gefäng­nis­strafe verur­teilt worden: In Hongkong vergeht seit der Verab­schiedung des „Sicher­heits­ge­setzes“ keine Woche ohne schlechte Nachrichten. Doch das Gesetz stellt den Westen noch vor ein ganz anderes Problem: Mit ihm will Peking globale Rechts­stan­dards setzen. 

Eine Anekdote: Im September kam die General­ver­sammlung der Vereinten Nationen (UN) zusammen. Bei der General­de­batte trug Christoph Heusgen, der ständige UN-Vertreter Deutsch­lands, im Namen von 39 Staaten die Sorge vor, dass das chine­sische „Sicher­heits­gesetz“ in Hongkong im Wider­spruch zu den inter­na­tio­nalen Verpflich­tungen der Volks­re­publik stehe.

Doch die Reaktion kam prompt. Direkt im Anschluss erklärte der Vertreter Pakistans stell­ver­tretend für 54 Staaten, dass es sich bei dem „Sicher­heits­gesetz“ um eine innere Angele­genheit Chinas handele. Wenige Tage später wählte die inter­na­tionale Gemein­schaft China für drei Jahre in den UN-Menschenrechtsrat.

Im Westen – und auch in Deutschland – ist die Mehrheits­meinung zum chine­si­schen „Sicher­heits­gesetz“ in Hongkong, dass sich Peking mit dem Gesetz ins politische Abseits befördert habe. Aus der Perspektive des westlichen Libera­lismus erscheint das fraglos folge­richtig. Doch so folge­richtig diese Sicht sein mag: Sie verstellt den Blick für das Ausmaß des Problems. In Wirklichkeit ist China mit seiner autori­tären Gesetz­gebung nicht isoliert. Im Gegenteil, inter­na­tional erhält das Land für das „Sicher­heits­gesetz“ Unterstützung.

Seit Peking in Hongkong das „Gesetz der Volks­re­publik China zur Wahrung der natio­nalen Sicherheit in der Sonder­ver­wal­tungszone Hongkong“ einge­führt hat, ist die Freiheit dort in freiem Fall. Im Juli wurde die Parla­mentswahl verschoben. Erst vor kurzem schmiss die Regierung vier prode­mo­kra­tische Abgeordnete aus dem Parlament – woraufhin das gesamte prode­mo­kra­tische Lager aus Protest zurücktrat. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten ist Hongkong damit ohne parla­men­ta­rische Opposition.

Zudem geht Peking immer aggres­siver gegen die außer­par­la­men­ta­rische Opposition vor. Diese Woche sind die Demokra­tie­ak­ti­visten Joshua Wong, Ivan Lam und Agnes Chow zu Gefäng­nis­strafen verurteil worden. Beobachter gehen davon aus, dass die Urteile nur den Anfang für weitere Repres­sionen darstellen.

Doch was in Deutschland angesichts solch furcht­barer Nachrichten zu kurz kommt, ist die Ausein­an­der­setzung mit den struk­tu­rellen Problemen, vor die das „Sicher­heits­gesetz“ den Westen stellt. Die Volks­re­publik will mit dem Gesetz nämlich nicht nur die Demokra­tie­be­wegung zerschlagen. Sie strebt mit ihm auch inter­na­tionale Deu­tungshoheit bei Rechts­fragen an. Und sie hat damit, so beschreibt es Moritz Rudolf in einer jüngst veröf­fent­lichten Analyse, mehr Erfolg als dem Westen lieb sein kann. Rudolf forscht an der Berliner Stiftung Wissen­schaft und Politik (SWP). Der Experte beginnt seine Analyse mit der Beobachtung, dass westliche Demokratien bei der Bewertung der Hongkong-Frage „zusehends isoliert sind“.

Das Fundament des modernen Hongkongs, die Chine­sisch-Britische Erklärung von 1984, in der die Rückgabe der ehema­ligen briti­schen Kronko­lonie von Großbri­tannien an die Volks­re­publik geregelt ist, ist ein Vertrag voller juris­ti­scher Mängel. In Artikel 3 Absatz 2 heißt es etwa, dass die Sonder­ver­wal­tungszone „ein hohes Maß an Autonomie“ genießen werde. Doch nur einen Satz vorher heißt es, dass sie „direkt der Autorität der zentralen Volks­re­gierung“ unter­stellt sein werde. Na, was denn jetzt?

Wenn die Volks­re­publik heute also argumen­tiert, sie habe die volle Autorität über Hongkong und das vom Parlament in Peking erlassene „Sicher­heits­gesetz“ sei eine innere Angele­genheit, ist das zwar strittig, aber nicht abwegig. Das praktische Problem: Großbri­tannien hat es bei den Verhand­lungen versäumt, einen Mecha­nismus einzu­führen, der China zur Einhaltung der Autonomie verpflichtet. Zwar erstellt die britische Regierung seit der Rückgabe Hongkongs im Juli 1997 regel­mäßig Berichte über die Umsetzung der Erklärung. Aber diese haben rein symbo­li­schen Wert. De facto sind Großbri­tannien – und dem Westen – die Hände gebunden.

Zur unbequemen Wahrheit gehört: Die Ausge­staltung der Autonomie Hongkongs ist immer vom guten Willen Pekings abhängig gewesen. Und dieser ist, das macht die Volks­re­publik fast täglich deutlich, an ein Ende gelangt. Seit 2014 die „Regen­schirm-Revolution“ fast 80 Tage lang die Stadt lahmgelegt hat, hat die Volks­re­publik darüber nachge­dacht, wie sie die Proteste, die sie als Bedrohung ihrer Souve­rä­nität betrachtet, ausmerzen kann.

Dieses Nachdenken hat zum Aufstieg einer juris­ti­schen Schule geführt, die Forscher den „Etatismus“ nennen – und die Anleihen bei Carl Schmitt macht, dem antili­be­ralen Staats­rechtler und Starju­risten der Nazis. Das Ergebnis dieses Nachdenkens ist das „Sicher­heits­gesetz“. Es ist die Gesetz gewordene „Freund-Feind-Unter­scheidung“.

Doch die Bedeutung des „Sicher­heits­ge­setzes“ geht weit über Hongkong hinaus. Das Vorgehen in Hongkong sei ein „Testballon“, schreibt der SWP-Experte Rudolf. Peking teste damit seine inter­na­tionale Deu­tungshoheit bei juris­ti­schen Fragen. Zudem sei es strate­gisch in die Seidenstraßen­initiative (Belt and Road Initiative; BRI) eingebettet.

Unter diesem Namen werden seit 2013 Projekte gebündelt, die sich in ein Handels- und Infra­struktur-Netz zwischen China und mehr als 60 Ländern in Asien, Afrika und Europa einfügen. Peking, so Rudolf, arbeite syste­ma­tisch daran, wirt­schaftlich abhängige Staaten von den eige­nen Rechts­vor­stel­lungen zu überzeugen. 2019 veran­staltete die Volks­re­publik etwa Schulungs­pro­gramme für Juristen aus BRI-Staaten. Sie versuche so, schreibt Rudolf, ihre Völ­kerrechtspraxis, ihre Rechts­auf­fassung und ihre Theorie des „sozia­lis­ti­schen Rechts chine­sischer Prägung“ zu verbreiten.

Das Worst-Case-Szenario, das Rudolf fürchtet, ist dieses: Das chine­sische „Sicher­heits­gesetz“ nimmt für sich in Anspruch, auch außerhalb Hongkongs Gültigkeit zu haben. Artikel 38 besagt, dass das Gesetz weltweit für jeden gelte, der einen der Straf­tat­be­stände erfülle. Für die Zukunft ist denkbar, schreibt Rudolf, dass China die Extra­ter­ri­to­ri­a­lität des „Sicher­heits­ge­setzes“ exzessiv auslege – „und dafür Verständnis aus den Reihen einiger BRI-Staaten erhält“. Schon heute verfügt Peking über ein stetig wachsendes Netzwerk von Auslie­fe­rungs­ab­kommen. Praktisch bedeutet das: Ein europäi­scher Staats­bürger könnte, wenn er einen der vage formu­lierten Straf­tat­be­stände des „Sicher­heits­ge­setzes“ erfüllt, auf der Durch­reise durch ein Land, das mit Hongkong ein Auslie­fe­rungs­ab­kommen hat, festge­setzt – und schließlich nach Hongkong ausge­liefert werden.

Folgt man der Analyse Rudolfs, dann ist der Westen – und auch Deutschland – bereits im Hinter­treffen. Denn die Volks­re­publik ist nicht nur vorbe­reitet. Sie hat auch ein über Jahrzehnte erwor­benes Verständnis europäi­scher Rechts­vorstellungen. Um überhaupt auf Augenhöhe mit der chine­si­schen Seite disku­tieren zu können, sei es deswegen notwendig, dass der Bundestag, alle relevanten Bundes­mi­nis­terien und alle europäi­schen Instanzen mehr Kom­petenz in Sachen chine­sische Rechts- und Völker­rechts­vor­stel­lungen erwürben, schreibt der SWP-Forscher. Auch sei es wichtig, der Margi­na­li­sierung westlicher Rechts­vor­stel­lungen entge­gen­zu­wirken. Im Klartext heißt das: Auch Deutschland und Europa sollten mit juris­ti­schen Ausbil­dungs­pro­grammen im Ausland für europäische Rechts­vor­stel­lungen werben.

Die Entwicklung in Hongkong, so Rudolf, sei nur Vorbote für eine selbst­be­wusst auftre­tende Volks­re­publik, die ihre sozia­lis­tisch-leninis­­ti­schen Rechts­vor­stel­lungen verbreiten wolle. „China strebt danach, eine regel­ba­sierte Ordnung zu schaffen“, schreibt er, „in der es selbst die Leitlinien und Prozesse vorgibt.“

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