Policy Paper: Georgien auf dem Weg in die Diktatur – und was dagegen noch getan werden kann

Das Policy Paper stammt von Autorinnen und Autoren, die anonym bleiben möchten

Georgien steht am politi­schen Wende­punkt: Während die Regierung den Druck auf Zivil­ge­sell­schaft erhöht, warnen Expert:innen vor autori­tären Entwick­lungen und fordern ein entschlos­senes Handeln Europas.

 

Das EU-Kandi­da­tenland Georgien befindet sich in einer der tiefsten politi­schen Krisen seit Jahren. Seit mehr als einem Jahr gehen die Menschen friedlich auf die Straße. Gleich­zeitig verschärft die russlandnahe Regie­rungs­partei „Georgi­scher Traum“ ihren Kurs: Repres­sionen gegen Zivil­ge­sell­schaft, unabhängige Medien und Opposition nehmen spürbar zu.

Vor diesem Hinter­grund reisten führende Vertreter:innen der georgi­schen Zivil­ge­sell­schaft, Wissen­schaft, Medien und Politik auf Einladung des Zentrums Liberale Moderne nach Berlin. Im Rahmen der Reise fanden unter anderem ein Presse­früh­stück, eine Anhörung im EU-Ausschuss des Deutschen Bundes­tages sowie Gespräche im Bundestag und im Auswär­tigen Amt statt, wo sie auch nachfol­gendes Policy Paper vorstellten.

Zusam­men­fassung

Georgien steht nach mehr als einem Jahrzehnt der Herrschaft der Partei „Georgi­scher Traum“ kurz davor, eine Ein-Parteien-Diktatur zu etablieren. Die Partei hat sich von einer nominell proeu­ro­päi­schen Kraft zu einem offen autori­tären Regime gewandelt, das sich an den strate­gi­schen Inter­essen Russlands ausrichtet. Seit 2023 hat sich der demokra­tische Rückschritt durch die Verab­schiedung repres­siver Gesetze, die sich gegen Zivil­ge­sell­schaft, unabhängige Medien, politische Opposition und öffent­liche Proteste richten, erheblich beschleunigt. Das jüngste Geset­zes­paket vom März 2026 schränkt den Handlungs­spielraum unabhän­giger Akteure weiter ein. Inter­na­tional setzt sich jedoch zunehmend die Einschätzung durch, wie die Regierung der Partei „Georgi­scher Traum“ einzu­ordnen ist. Die Sanktionen des Verei­nigten König­reichs gegen Propa­gan­da­medien im Februar 2026 sowie der Bericht im Rahmen des Moskauer Mecha­nismus der OSZE zu Menschen­rechts­ver­let­zungen im März 2026 sind die jüngsten Beispiele, die das Wirkungs­po­tenzial externen Drucks verdeutlichen.

Die autoritäre Entwicklung im Innern Georgiens ist untrennbar mit einer umfas­sen­deren geopo­li­ti­schen Verschiebung verbunden. Der „Georgische Traum“ hat die EU-Beitritts­be­mü­hungen einge­froren, eine antiwest­liche Rhetorik übernommen und greift zunehmend Narrative des Kremls auf, während er zugleich Politiken voran­treibt, die objektiv russi­schen Inter­essen dienen. Dennoch ist Georgien nicht verloren. Trotz anhal­tender Repression leisten Opposi­ti­ons­par­teien, Zivil­ge­sell­schaft, unabhängige Medien und eine klar proeu­ro­päisch einge­stellte Öffent­lichkeit weiterhin Wider­stand. Die Unter­stützung für eine EU-Integration liegt stabil bei über 70 Prozent, und Massen­pro­teste zeigen, dass es dem Regime bislang nicht gelungen ist, die gesell­schaft­lichen Einstel­lungen grund­legend zu verändern.

Ein zentraler analy­ti­scher Fehler in Teilen des Westens besteht darin, Georgien bereits als unumkehrbar von Russland verein­nahmt zu betrachten. Diese Fehlein­schätzung birgt die Gefahr eines strate­gi­schen Rückzugs. Der entschei­dende Treiber des Autori­ta­rismus in Georgien ist nicht russische Kontrolle, sondern die innen­po­li­tische Logik des Macht­er­halts: eine herrschende Elite, die nicht bereit ist, Macht abzugeben, und daher syste­ma­tisch den demokra­ti­schen Plura­lismus abbaut. Engagement von außen bleibt dennoch entscheidend, da Georgien weiterhin in hohem Maße von wirtschaft­lichen, finan­zi­ellen und politi­schen Bezie­hungen zum Westen abhängig ist.

Eine wirksamere westliche Reaktion erfordert, über einzelne und reaktive Maßnahmen hinaus­zu­gehen und eine koordi­nierte Strategie aus Abschre­ckung und Unter­stützung zu entwi­ckeln. Sanktionen sollten in einen umfas­sen­deren Rahmen klar kommu­ni­zierter roter Linien und Konse­quenzen einge­bettet werden und zugleich Anreize für Deeska­lation enthalten. Gleich­zeitig muss der Westen dem Erhalt der demokra­ti­schen Infra­struktur (Zivil­ge­sell­schaft, Medien und politische Akteure) Priorität einräumen – sowohl innerhalb des Landes als auch im Exil. Das Zeitfenster für wirksames Handeln schließt sich rasch, doch der Einfluss des Westens ist weiterhin erheblich. Die entschei­dende Frage ist, ob er mit ausrei­chender Klarheit, Koordi­nation und Entschlos­senheit einge­setzt wird.

Einleitung

Im Jahr 2026 trat Georgien in das vierzehnte Jahr der Herrschaft der Partei „Georgi­scher Traum“ (GD) ein, die sich einst als prowest­liche politische Kraft verstand, die sich EU-orien­tierten Reformen und einer demokra­ti­schen Trans­for­mation verpflichtet sah. Noch vor etwas mehr als einem Jahrzehnt galt Georgien weithin als Vorreiter der Demokra­ti­sierung im postso­wje­ti­schen Raum und als ernst­hafter Kandidat für eine Mitglied­schaft in EU und NATO. Heute lässt sich das Land als nur noch fünf Minuten von einer Ein-Parteien-Diktatur entfernt beschreiben.

In den vergan­genen Jahren hat sich die Entwicklung Georgiens von einer reform­ori­en­tierten jungen Demokratie hin zu einem System mit zunehmend verfes­tigten autori­tären Praktiken deutlich beschleunigt. Der Rückbau von Reformen und die Verab­schiedung repres­siver Gesetze gingen mit einer bewussten außen­po­li­ti­schen Abkehr von den euro-atlan­ti­schen Partnern des Landes einher. Das politische System weist inzwi­schen deutliche Züge eines totali­tären Systems auf: Opposi­ti­ons­par­teien stehen kurz vor einem Verbot; Opposi­ti­ons­führer und Aktivisten sehen sich Verhaftung, Straf­ver­folgung oder Exil ausge­setzt; Zivil­ge­sell­schaft und unabhängige Medien stehen unter dauer­haftem recht­lichem und finan­zi­ellem Druck; loyale Partei­kader haben Gerichte und Sicher­heits­in­sti­tu­tionen unter ihre Kontrolle gebracht; und formal unabhängige staat­liche Einrich­tungen unter­liegen politi­scher Einfluss­nahme. Der „Georgische Traum“ betreibt zudem interne politische und adminis­trative Säube­rungen – ein typisches Merkmal autori­tärer Regime.

Wie in vielen anderen Staaten der Region hat der demokra­tische Rückgang auch in Georgien zu einer außen­po­li­ti­schen Neuori­en­tierung geführt. Außen­po­li­tische Zielset­zungen haben die innen­po­li­tische Entwicklung des Landes seit der Wieder­erlangung der Unabhän­gigkeit im Jahr 1991 maßgeblich geprägt; insbe­sondere diente die europäische Integration zumindest seit 2003 als zentraler Anker für demokra­tische Reformen. Der gegen­wärtige Rückzug von der demokra­ti­schen Trans­for­mation und die außen­po­li­tische Neujus­tierung sind daher zwei eng mitein­ander verbundene Dimen­sionen desselben politi­schen Prozesses.

Etablierung einer Ein-Parteien-Diktatur

Die autoritäre Entwicklung in Georgien ist seit 2023 deutlicher sichtbar geworden, insbe­sondere durch Gesetz­gebung gegen sogenannten „auslän­di­schen Einfluss“, die den Handlungs­spielraum der Zivil­ge­sell­schaft einschränkt und auslän­dische Finan­zierung erschwert. Indem der „Georgische Traum“ die Kontrolle über Zivil­ge­sell­schaft, Medien und inter­na­tionale Unter­stützung zunehmend bündelt, versucht er, unabhängige Akteure zu neutra­li­sieren und das Engagement von außen zu begrenzen – ein Muster, das auch in anderen autori­tären Systemen zu beobachten ist.

Eine Reihe gesetz­licher Maßnahmen, die seit 2024 verab­schiedet wurden, richtet sich syste­ma­tisch gegen die Versamm­lungs- und Meinungs­freiheit, gegen politische Parteien und Medien sowie zuletzt auch gegen Univer­si­täten. Große Teile dieses Regel­werks orien­tieren sich unmit­telbar an recht­lichen Instru­menten des russi­schen Regierungssystems.

Zwar sind demokra­tische Rückschritte in jungen Demokratien nicht ungewöhnlich, doch im Fall Georgiens zeigt sich eine anhal­tende und sich beschleu­ni­gende Entwicklung hin zu einer Ein-Parteien-Herrschaft, die eng mit den strate­gi­schen Inter­essen Russlands verknüpft ist. Entscheidend ist jedoch: Eine Diktatur ist noch keine vollendete Tatsache. Die kommenden Monate dürften genutzt werden, um diesen Prozess mit verschie­denen Mitteln abzuschließen – durch eine Inten­si­vierung straf­recht­licher Verfolgung, finan­zi­ellen Druck auf unabhängige Medien mittels selek­tiver Finan­zierung, Werbe­be­schrän­kungen und regula­to­ri­scher Geldstrafen, die Ausweitung von Ermitt­lungen gegen zivil­ge­sell­schaft­liche Organi­sa­tionen, die Verhaftung führender zivil­ge­sell­schaft­licher Akteure, Druck auf Aktivisten, das Land zu verlassen, die Festnahme politi­scher Gegner sowie die abschlie­ßende Umsetzung von Maßnahmen zum Verbot zentraler Oppositionsparteien.

Zentrale Merkmale des autokra­ti­schen Systems in Georgien

Es bestehen deutliche Paral­lelen zwischen dem georgi­schen Regime und anderen autori­tären Systemen, doch mehrere Merkmale machen den georgi­schen Fall besonders:

  • Infor­melle Herrschaft: Bidsina Iwani­schwili übt faktisch die Kontrolle über den Staat aus, obwohl er kein formelles Regie­rungsamt innehat. Dies erschwert die Rechen­schafts­pflicht erheblich und begrenzt den Einfluss von außen auf ihn – nicht zuletzt aufgrund fehlenden Zugangs und seiner infor­mellen Machtstellung.
  • Rasche autoritäre Entwicklung: Georgien hat seinen Übergang von einer funktio­nie­renden, EU-orien­tierten Demokratie zu einem forma­li­sierten autokra­ti­schen System in ungewöhnlich kurzer Zeit nahezu vollzogen. Was in anderen Staaten ein Jahrzehnt dauerte, hat der „Georgische Traum“ in weniger als zwei Jahren erreicht.
  • Ausrichtung an Russland: Die Regierung des „Georgi­schen Traums“ handelt faktisch im Einklang mit den strate­gi­schen Inter­essen Russlands.
  • Anhal­tender gesell­schaft­licher Wider­stand: Fast 500 Tage andau­ernde Straßen­pro­teste zeugen von einem erheb­lichen Wider­stand in der Bevölkerung.
  • Resiliente demokra­tische Akteure: Zivil­ge­sell­schaft, unabhängige Medien, Wissen­schaft und Opposi­ti­ons­par­teien vertei­digen trotz massiven Drucks weiterhin demokra­tische Handlungsspielräume.
  • Anhaltend hohe proeu­ro­päische Unter­stützung: Die Unter­stützung für die europäische Integration bleibt überwäl­tigend hoch und liegt konstant bei über 70 Prozent. Dies verdeut­licht die Spannung zwischen autori­tärer Entwicklung und der europäi­schen Orien­tierung der Bevölkerung.

Jüngster schwerer Schlag gegen Zivil­ge­sell­schaft und politi­sches Engagement

Am 4. März 2026 verab­schiedete der „Georgische Traum“ zusätzlich zum bestehenden Gesetz über Trans­parenz auslän­di­schen Einflusses, zum Foreign Agents Regis­tration Act (FARA) und zum Gesetz über Zuschüsse ein neues gesetz­liches Rahmenwerk. Dieses Geset­zes­paket dürfte Zivil­ge­sell­schaft, unabhän­gigen Medien und politi­schem Engagement einen poten­ziell existen­zi­ellen Schlag versetzen.

Weit gefasste Definition von Zuschüssen: Die Gesetz­gebung erweitert die Definition eines Zuschusses erheblich. Der Begriff umfasst nun jegliche Übertragung auslän­di­scher Mittel – finan­zi­eller oder sachlicher Art –, die in der Annahme oder mit der Absicht verwendet werden könnten (bzw. entspre­chend ausgelegt werden können), staat­liche Insti­tu­tionen, öffent­liche Politik oder irgend­einen Teil der Gesell­schaft zu beein­flussen. Dies schließt Aktivi­täten ein, die auf die Gestaltung oder Verän­derung der Innen- oder Außen­po­litik abzielen, ebenso wie Initia­tiven im Zusam­menhang mit öffent­lichen oder politi­schen Inter­essen auslän­di­scher Regie­rungen oder politi­scher Akteure. De facto bedeutet dies, dass Medien­in­halte, politische Analysen, öffent­liche Beiträge oder andere Veröf­fent­li­chungen von Denkfa­briken oder zivil­ge­sell­schaft­lichen Organi­sa­tionen künftig nicht mehr von Personen erstellt werden können, die irgendeine Form auslän­di­scher Finan­zierung erhalten – selbst wenn diese in keinem Zusam­menhang steht.

Das Gesetz setzt damit Mittel aus Dienst­leis­tungs­ver­trägen, Spenden und techni­scher Unter­stützung Zuschüssen gleich. Transfers von Wissen, Expertise, Techno­logie oder profes­sio­nellen Dienst­leis­tungen werden automa­tisch als Zuschüsse einge­stuft, sofern sie unter die weit gefasste politische Definition fallen. Damit entfällt die bislang bestehende Unter­scheidung zwischen projekt­be­zo­genen Zuschüssen und vertrag­lichen Dienst­leis­tungen; ein breites Spektrum legitimer profes­sio­neller und wissen­schaft­licher Zusam­men­arbeit wird einbe­zogen. Kurz gesagt: Der „Georgische Traum“ spannt ein umfas­sendes Netz über alle Aktivi­täten, die er mögli­cher­weise als „politisch“ einstufen will, und droht, diese zu krimi­na­li­sieren, sobald sie in irgend­einer Weise mit auslän­di­scher Finan­zierung verbunden sind.

Pflicht zur staat­lichen Vorab-Geneh­migung: Alle derar­tigen „Zuschüsse“ (also Mittel­über­tra­gungen) bedürfen einer vorhe­rigen Geneh­migung durch die georgische Regierung – faktisch durch den Staat­lichen Rechnungshof, der mit Staats­an­wälten besetzt ist und von einem Vorgänger des derzei­tigen General­staats­an­walts geleitet wird. Diese Regelung gilt nicht nur für inlän­dische Organi­sa­tionen, sondern auch für Zweig­stellen oder Reprä­sen­tanzen auslän­di­scher juris­ti­scher Personen (etwa deutscher Stiftungen) in Georgien. Selbst interne Mittel­transfers innerhalb inter­na­tio­naler Organi­sa­tionen lösen die Geneh­mi­gungs­pflicht aus. Damit wird grenz­über­schrei­tende Zusam­men­arbeit in politi­schen und policy-relevanten Fragen zu Georgien faktisch unter­bunden. Organi­sa­tionen stehen vor der Wahl, ihre Aktivi­täten einer politi­schen Prüfung zu unter­ziehen oder erheb­liche Sanktionen zu riskieren. Das Fehlen klarer Verfah­rens­ga­rantien und objek­tiver Kriterien erhöht zusätzlich das Risiko willkür­licher oder politisch motivierter Entscheidungen.

Straf­recht­liche Haftung: Der folgen­reichste Aspekt der Änderungen ist die Ersetzung verwal­tungs­recht­licher Haftung durch straf­recht­liche Haftung – mit Freiheits­strafen von bis zu sechs Jahren. Tätig­keiten im Zusam­menhang mit Zuschüssen ohne vorherige Geneh­migung können mit Geldstrafen, gemein­nüt­ziger Arbeit oder Freiheits­entzug von bis zu sechs Jahren geahndet werden. Diese Einstufung hebt Verstöße in die Kategorie schwerer Straf­taten und ermög­licht den Einsatz eingriffs­in­ten­siver Ermitt­lungs­maß­nahmen wie Durch­su­chungen, Beschlag­nahmen und verdeckte Überwa­chung. Indem ein zuvor regula­tiver Verstoß krimi­na­li­siert wird, entfaltet die Gesetz­gebung eine erheb­liche abschre­ckende Wirkung. Zivil­ge­sell­schaft­liche Akteure, Geber­or­ga­ni­sa­tionen und einzelne Exper­tinnen und Experten sehen sich der Gefahr straf­recht­licher Verfolgung, Vermö­gens­ein­frie­rungen und langjäh­riger Haftstrafen ausge­setzt – für Tätig­keiten, die inter­na­tional als legitime Formen gesell­schaft­licher Teilhabe gelten.

Rückwir­kende Anwendung: Die Änderungen enthalten eine Klausel, die Organi­sa­tionen verpflichtet, für zuvor erhaltene Zuschüsse, die zum Zeitpunkt ihres Erhalts keiner Geneh­migung unter­lagen, innerhalb eines Monats nach Inkraft­treten des Gesetzes nachträglich eine Geneh­migung einzu­holen. Während dieses Zeitraums ist die Verwendung dieser Mittel untersagt. Diese rückwir­kende Anwendung unter­gräbt die Rechts­si­cherheit und bringt Organi­sa­tionen in eine ausweglose Lage: Zuvor recht­mäßige Verein­ba­rungen können plötzlich straf­recht­liche Konse­quenzen nach sich ziehen.

Auswir­kungen auf Mittel­geber und inter­na­tionale Organi­sa­tionen: Die Änderungen begründen nicht nur Haftung für Empfänger, sondern auch für Mittel­geber und andere an der Finan­zierung betei­ligte Akteure. Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter auslän­di­scher Organi­sa­tionen können straf­rechtlich belangt werden, wenn sie nicht geneh­migte Finan­zie­rungs­ak­ti­vi­täten durch­führen. Dies schafft erheb­liche Unsicherheit für inter­na­tionale Mittel­geber, einschließlich multi­la­te­raler Insti­tu­tionen und Entwick­lungs­or­ga­ni­sa­tionen. Um Risiken zu minimieren, könnten Mittel­geber gezwungen sein, sich zurück­zu­ziehen, ihr Engagement zu reduzieren oder auf intrans­pa­rente Zwischen­lö­sungen auszu­weichen. Dies würde langjährige Partner­schaften zur Unter­stützung von Rechts­be­ratung, inves­ti­ga­tivem Journa­lismus, Wahlbe­ob­achtung und sozialen Dienst­leis­tungen unter­graben. Zudem verstoßen die neuen Beschrän­kungen klar gegen die Verpflich­tungen Georgiens aus dem Assozi­ie­rungs­ab­kommen mit der EU.

Einschrän­kungen politi­scher Teilhabe: Das Geset­zes­paket enthält Bestim­mungen, die über die Zivil­ge­sell­schaft hinaus­gehen und auch politische Akteure betreffen. Führende Vertreter politi­scher Parteien können straf­rechtlich belangt werden, wenn sie auslän­dische Finan­zierung annehmen. Personen, die bei Organi­sa­tionen beschäftigt sind, deren Einnahmen zu mehr als 20 Prozent aus auslän­di­schen Quellen stammen, wird für die nächsten acht Jahre die Mitglied­schaft in politi­schen Parteien untersagt. Diese Regelungen ziehen eine klare Trenn­linie zwischen zivil­ge­sell­schaft­lichem Engagement und partei­po­li­ti­scher Tätigkeit und schließen faktisch einen erheb­lichen Teil aktiver Bürge­rinnen und Bürger von politi­scher Teilhabe aus.

Auswir­kungen auf Wirtschaft und Unter­nehmer: Ein neuer Tatbe­stand im Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht betrifft Unter­nehmen, die sich an öffent­lichen politi­schen Aktivi­täten betei­ligen, die nicht mit ihrer eigent­lichen Geschäfts­tä­tigkeit zusam­men­hängen. Die Sanktion besteht in einer Geldbuße von 20.000 GEL (rund 7.000 EUR); wieder­holte Verstöße führen zu straf­recht­licher Haftung und machen es Unter­nehmen faktisch unmöglich, zivil­ge­sell­schaft­liche Initia­tiven zu unterstützen.

Krimi­na­li­sierung der „Nicht­an­er­kennung“ verfas­sungs­mä­ßiger Organe: Änderungen des Straf­ge­setz­buchs sehen Strafen für „syste­ma­tische und öffent­liche“ Aufrufe vor, staat­lichen Organen den Gehorsam zu verweigern, alter­native Autori­täten zu schaffen oder die Legiti­mität der verfas­sungs­mä­ßigen Ordnung infrage zu stellen. Die Sanktionen reichen von Geldstrafen über gemein­nützige Arbeit bis hin zu Freiheits­strafen von bis zu drei Jahren. Darüber hinaus kann eine solche „Nicht­an­er­kennung“ als erschwe­render Umstand bei anderen Straf­taten gewertet werden und zu höheren Strafen führen. Die vage und weit gefasste Formu­lierung eröffnet den Behörden erheb­lichen Ermes­sens­spielraum und weckt die Sorge, dass bereits gewöhn­liche politische Äußerungen – etwa die Bezeichnung der Regie­rungs­partei als „Regime“ oder die Weigerung, Amtsträger als legitim anzuer­kennen – als straf­bares Verhalten gewertet werden könnten.

Neue Einschrän­kungen für Versamm­lungen: Krimi­na­li­sierung von Protesten auf Gehwegen

Ende Dezember 2025 verab­schiedete das georgische Parlament ein weiteres Paket von Geset­zes­än­de­rungen zum Versamm­lungs- und Demons­tra­ti­ons­gesetz sowie zum Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht, das die Einschrän­kungen für öffent­liche Proteste weiter verschärfte. Die Änderungen erweitern den Katalog verbo­tener Handlungen auf die „Behin­derung der Fortbe­wegung von Personen“ in Fußgän­ger­be­reichen, einschließlich Gehwegen, während zuvor nur die Blockade von Straßen strafbar war. Damit werden selbst nicht störende Protest­formen – etwa das Stehen oder Rufen von Parolen auf einem Gehweg – zu einem Verstoß, der mit bis zu 15 Tagen Verwal­tungshaft sowie verschärften Strafen bei Wieder­holung geahndet werden kann. Mehr als 20 Personen wurden auf dieser Grundlage vor Gericht gestellt, über 16 von ihnen zu Haftstrafen von vier bis fünf Tagen verur­teilt. Es ist das erste Mal in der Geschichte Georgiens, dass Menschen allein dafür festge­nommen wurden, dass sie während einer regie­rungs­kri­ti­schen Demons­tration auf einem Gehweg standen.

Vor dem Hinter­grund weiterer repres­siver Maßnahmen im Laufe des Jahres 2025 fügen sich diese Änderungen in eine umfas­sendere Strategie ein, den Handlungs­spielraum für zivil­ge­sell­schaft­liches Engagement syste­ma­tisch zu verengen: Einschrän­kungen, die auf dem Papier gering erscheinen mögen, haben in der Praxis gravie­rende Folgen, indem sie aktive Teilnahme am öffent­lichen Leben zu einem Anlass für Verhaftung und Verur­teilung machen.

Der Moskauer Mecha­nismus der OSZE 2026

Am 12. März 2026 veröf­fent­lichte das Büro für demokra­tische Insti­tu­tionen und Menschen­rechte (ODIHR) der OSZE einen Bericht im Rahmen des Moskauer Mecha­nismus, der eine deutliche Verschlech­terung der Menschen­rechte und Grund­frei­heiten in Georgien feststellt. Der Mecha­nismus, der im Januar 2026 von 24 Teilneh­mer­staaten aktiviert wurde – eines der ältesten und wirkungs­vollsten Instru­mente der OSZE –, stellt autoritäre Praktiken in Georgien fest, darunter Einschrän­kungen der Versamm­lungs­freiheit, Schikanen gegen Opposi­ti­ons­ver­treter und Journa­listen, politisch motivierte Straf­ver­folgung, Gesetze zur Einschränkung von Zivil­ge­sell­schaft und Medien­freiheit sowie willkür­liche Inhaf­tie­rungen und Misshandlungen.

Der Bericht unter­streicht die schwer­wie­gende Erosion demokra­ti­scher Insti­tu­tionen im Land und fordert die georgi­schen Behörden zu umgehenden Korrek­tur­maß­nahmen auf. Zugleich ruft er die OSZE-Mitglied­staaten dazu auf, die Umsetzung zu überwachen und gezielte Sanktionen oder die Einschaltung inter­na­tio­naler Rechts­me­cha­nismen – etwa des Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshofs (IStGH), des Europäi­schen Gerichtshofs für Menschen­rechte (EGMR), des UN-Ausschusses gegen Folter oder des Inter­na­tio­nalen Gerichtshofs (IGH) – in Erwägung zu ziehen.

Geopo­li­tische Neuausrichtung

Die autoritäre Wende in der Innen­po­litik Georgiens geht mit einer umfas­sen­deren geopo­li­ti­schen Neujus­tierung einher. Der „Georgische Traum“ übernimmt nicht nur im Inland zunehmend Methoden nach russi­schem Vorbild, sondern greift auch verstärkt antiwest­liche Propa­gan­da­nar­rative des Kremls auf und spiegelt dessen Haltung gegenüber westlichen Akteuren wider. Neben konkreten Schritten wie der Aussetzung des EU-Beitritts­pro­zesses und der Reduzierung der Zusam­men­arbeit mit der NATO stellt die georgische Regierung die EU und andere inter­na­tionale Partner als „Deep State“ (was auch immer damit gemeint sein soll) sowie als feind­liche Mächte dar, die sich in die inneren Angele­gen­heiten Georgiens einmi­schen und seine Souve­rä­nität unter­graben wollen. Staatlich kontrol­lierte Propa­gan­da­medien verstärken diese antiwest­lichen Narrative, die darauf abzielen, die liberal­de­mo­kra­tische Gemein­schaft zu diskre­di­tieren und die europäische Integration als Bedrohung statt als natio­nales Ziel darzustellen.

Erst kürzlich kündigten vom „Georgi­schen Traum“ kontrol­lierte Medien eine Fernseh­de­batte an, in der die Begründung für die EU-Integration grund­sätzlich infrage gestellt wird. Dies ist ein beispiel­loser Schritt, der sich gegen das zentrale außen­po­li­tische Ziel Georgiens richtet – trotz überwäl­ti­gender öffent­licher Unter­stützung und der verfas­sungs­recht­lichen Veran­kerung des europäi­schen Kurses. Mindestens zwei künstlich geschaffene, dem „Georgi­schen Traum“ naheste­hende Parteien fordern aktiv eine Verfas­sungs­än­derung sowie ein Referendum darüber, ob Georgien weiterhin eine EU-Mitglied­schaft anstreben soll. Diese Entwick­lungen fügen sich nahtlos in die langfris­tigen strate­gi­schen Inter­essen Russlands in Bezug auf Georgien und die weitere Region ein.

Russland verfolgt in Georgien das strate­gische Ziel, seinen Einfluss auf die Innen- und Außen­po­litik des Landes auszu­bauen und zu festigen. Hierfür setzt es ein breites Spektrum hybrider Instru­mente ein, um politische Polari­sierung zu vertiefen, Desin­for­mation zu verbreiten, demokra­tische Erosion zu fördern und Georgien weiter von seinen westlichen Partnern zu isolieren.

Die politische Debatte in Georgien kreist häufig um die immer gleiche Frage: Ist der „Georgische Traum“ „pro-russisch“? Werden seine Führungs­per­sonen von Moskau gesteuert? Handelt es sich um russische Agenten oder um zynische Pragma­tiker? Diese Begriffe haben jedoch an analy­ti­schem Wert verloren. Sie laden zu Abwehr­re­ak­tionen, begriff­lichen Spitz­fin­dig­keiten und propa­gan­dis­ti­schen Ausein­an­der­set­zungen ein. Die Realität ist einfacher und zugleich gefähr­licher: Das innen­po­li­tische System, die außen­po­li­tische Ausrichtung und das Infor­ma­ti­ons­umfeld Georgiens haben sich funktional an russische Inter­essen angeglichen.

In den vergan­genen Jahren hat nahezu jede bedeu­tende politische, recht­liche und außen­po­li­tische Entscheidung der Regierung des „Georgi­schen Traums“ entweder zur Förderung oder zumindest zum Schutz russi­scher Inter­essen beigetragen: vom Abbau von NATO-Inter­ope­ra­bi­li­täts­struk­turen und dem Stopp von Reformen im Rahmen der EU-Integration über die Krimi­na­li­sierung der Zivil­ge­sell­schaft, die Übernahme kreml­naher Gesetz­gebung und den Einsatz von Propa­ganda bis hin zur Vorbe­reitung geschichts­re­vi­sio­nis­ti­scher Narrative.

Diese Ausrichtung an Moskaus Inter­essen zeigt sich sowohl im außen­po­li­ti­schen Verhalten der Regierung als auch in ihren strate­gi­schen Entschei­dungen. Die substan­zielle Arbeit am EU-Beitritt wurde einge­froren, und von der EU gefor­derte Reformen werden als „von außen aufge­zwungene Einmi­schung“ umgedeutet und kriti­siert. Eine parla­men­ta­rische Kommission hat zudem die Darstellung des Krieges von 2008 in einer Weise revidiert, die die Verant­wortung von Russland weg und hin zu inneren „Provo­ka­teuren“ verschiebt. In Erfüllung einer langjäh­rigen russi­schen Forderung schaffte die Regierung außerdem die Übergangs­ver­waltung für Südos­setien ab – eine Struktur, die 18 Jahre lang bestand und verdeut­lichen sollte, dass es sich um einen zwischen­staat­lichen Konflikt zwischen Georgien und Russland handelt.

Die Neuaus­richtung zeigt sich auch in der Rhetorik der Regie­rungs­partei gegenüber dem Westen. Regie­rungsnahe Medien zeichnen EU und USA zunehmend als Akteure, die Georgien in einen Krieg hinein­ziehen, seine Tradi­tionen unter­graben und seine Politik über NGOs und Medien steuern wollen – zentrale Elemente russi­scher Desinformation.

Auch in strate­gi­schen wirtschafts- und sicher­heits­po­li­ti­schen Entschei­dungen wird der außen­po­li­tische Kurswechsel sichtbar. Der „Georgische Traum“ stoppte das Tiefsee­ha­fen­projekt Anaklia und lehnte damit westliche (einschließlich ameri­ka­ni­scher) Inves­ti­tionen und Einfluss im Schwarzen Meer ab. Wie ein ehema­liger Investor des Projekts berichtet, habe Iwani­schwili argumen­tiert, im Schwarzen Meer sei „kein Platz für die Ameri­kaner“ – eine Aussage, die exakt einem strate­gi­schen Ziel entspricht, das Moskau seit Jahrzehnten verfolgt.

Am wichtigsten ist jedoch, dass diese Neuaus­richtung ein weiteres langfris­tiges Ziel Moskaus voran­ge­bracht hat: das schritt­weise Verschwinden Georgiens von der außen­po­li­ti­schen Agenda des Westens. „Georgien-Müdigkeit“ und die Einschätzung „Georgien ist verloren“ dienen zunehmend als Kurzformel für politi­sches Nichtstun. Für Russland war es stets ein strate­gi­sches Ziel, Georgien aus dem westlichen politi­schen Diskurs zu verdrängen – der „Georgische Traum“ ist zu einem Instrument zur Errei­chung dieses Ziels geworden.

Warum Georgien noch nicht verloren ist

In Teilen des Westens setzt sich zunehmend die Auffassung durch, Russlands Kontrolle über Georgien sei bereits so weit fortge­schritten, dass westliches Engagement keinen Unter­schied mehr machen könne. Diese Sicht­weise ist sowohl falsch als auch strate­gisch gefährlich. Sie ist falsch, weil Russland zwar Einfluss ausübt und die Regierung des „Georgi­schen Traums“ sich an russi­schen strate­gi­schen Inter­essen ausge­richtet hat, Russland jedoch nicht der entschei­dende Treiber der autori­tären Entwicklung in Georgien ist. Die Repression ist innen­po­li­tisch motiviert: Selbst wenn Moskaus Einfluss morgen drastisch zurück­gehen würde, würde die politische Führung in Tiflis nicht zurück­treten. Im Gegenteil: Sie würde ihren Kurs vermutlich weiter verschärfen und gegen reale wie vermeint­liche Gegner vorgehen, um die oligar­chische Herrschaft zu sichern.

Strate­gisch gefährlich ist diese Sicht­weise, weil sie zu Lähmung und Resignation verleitet. Indem sie die Rolle Russlands überbe­wertet, negiert sie die Handlungs­spiel­räume inner­staat­licher Akteure und verleitet den Westen zum Rückzug – genau in dem Moment, in dem Engagement weiterhin entscheidend ist.

Ebenso wenig ist Georgiens Entwicklung das Ergebnis eines „übermä­ßigen Ausba­lan­cierens“, also der Annahme, Autori­ta­rismus sei eine defensive Reaktion auf geopo­li­ti­schen Druck sowohl aus Russland als auch aus dem Westen. Georgien wird nicht durch äußere Zwänge in eine Diktatur gedrängt. Vielmehr wird das Land von einer herrschenden Elite in diese Richtung geführt, die zu dem Schluss gekommen ist, dass ein Macht­verlust inakzep­tabel wäre – und dass demokra­ti­scher Plura­lismus daher eine existen­zielle Bedrohung darstellt.

Drei Faktoren machen besonders deutlich, dass Georgien noch kein verlo­rener Fall ist.

Erstens leisten politische Parteien und führende Köpfe weiterhin Wider­stand – selbst unter massivem Druck und aus der Haft heraus. Sie organi­sieren sich weiterhin, vertreten Bürge­rinnen und Bürger bei Straßen­pro­testen, kommu­ni­zieren mit inter­na­tio­nalen Partnern und weigern sich, Autori­ta­rismus als normal und unumkehrbar hinzu­nehmen. Selbst wenn einzelne Parteien verboten oder an der Teilnahme an Wahlen gehindert werden, wird die politische Opposition nicht einfach verschwinden – sofern sie nicht physisch zerschlagen oder ins Exil gezwungen wird. Zwar erhöhen die vorge­schla­genen Geset­zes­än­de­rungen genau dieses Risiko erheblich, doch die Opposition wird sich nicht kampflos ergeben.

Zweitens funktio­nieren unabhängige Medien und die Zivil­ge­sell­schaft trotz Diffa­mierung, recht­licher Schikanen und finan­zi­ellen Drucks weiterhin. Inves­ti­ga­tiver Journa­lismus wird fortge­setzt, Korruption aufge­deckt, Desin­for­mation analy­siert, Aussagen von Politi­ke­rinnen und Politikern überprüft, und die Idee eines europäi­schen Georgiens bleibt im öffent­lichen Raum präsent. Viele Organi­sa­tionen arbeiten unter dem ständigen Risiko von Geldstrafen, Durch­su­chungen und Straf­ver­folgung – und arbeiten dennoch weiter. Auch wenn die neue Gesetz­gebung die Arbeit von Zivil­ge­sell­schaft, Medien und Aktivisten erheblich beein­träch­tigen könnte, werden viele ihre Tätigkeit fortsetzen – sei es aus dem Ausland oder bewusst im Wider­spruch zum Gesetz. Damit steigt aller­dings auch der persön­liche Preis des Wider­stands weiter an.

Drittens – und am wichtigsten – bleibt die georgische Bevöl­kerung in ihrer europäi­schen Orien­tierung überwäl­tigend gefestigt. Die vielfach verbrei­teten Bilder von mit EU-Flaggen gefüllten Straßen in Tiflis, umgeben von Tränengas, spiegeln einen belast­baren gesell­schaft­lichen Konsens über den künftigen Kurs des Landes wider. Dass die Proteste seit über einem Jahr andauern und die Unter­stützung für eine EU-Mitglied­schaft konstant hoch ist, zeigt, dass es dem Regime nicht gelungen ist, Georgien auf der Ebene von Identität und politi­scher Orien­tierung von Europa zu lösen.

Diese Faktoren erklären, warum die Regierung weiterhin erheb­liche Ressourcen in neue repressive Gesetz­gebung und antiwest­liche Propa­ganda inves­tiert und gleich­zeitig Narrative entwi­ckelt, die sich an westlich-konser­va­tiver Sprache orien­tieren und den Anspruch erheben, „echte“ georgische und westliche Werte zu „vertei­digen“. Wäre die Gesell­schaft bereits von Europa abgerückt, wären solche Anstren­gungen nicht notwendig. Georgien ist noch nicht unumkehrbar verloren.

Die westliche Reaktion auf die Krise in Georgien

Für die Europäische Union und den Westen insgesamt stellt sich die zentrale Frage, ob sie es sich leisten können, Georgien zu verlieren oder die Etablierung einer Ein-Parteien-Diktatur in einem Beitritts­kan­di­da­tenland hinzu­nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Zukunft Georgiens, sondern auch um die Glaub­wür­digkeit der EU-Erwei­te­rungs­po­litik und ihre trans­for­mative Kraft.

Das strate­gische Ziel des Westens sollte daher darin bestehen, autoritäre Herrschaft zurück­zu­drängen und den Einfluss des Kremls zu begrenzen, indem die politi­schen Kosten für den „Georgi­schen Traum“ für eine Demontage der Demokratie deutlich erhöht werden. Ein entschlos­se­neres, prinzi­pi­en­ge­lei­tetes und selbst­be­wuss­teres europäi­sches Engagement ist notwendig – nicht nur, um gezielten Einfluss- und Desin­for­ma­ti­ons­ver­suchen von außen und autori­tärer Entwicklung entge­gen­zu­wirken, sondern auch, um die gesell­schaft­lichen Kräfte zu stärken, die sich weiterhin demokra­ti­scher Regie­rungs­führung und europäi­scher Integration verpflichtet fühlen. Solange in Georgien belastbare demokra­tische Räume bestehen, gibt es weiterhin eine Chance, die Demokratie des Landes zu bewahren.

Das Schlimmste, was die westlichen Staaten jetzt tun könnten, wäre, sich zurück­zu­ziehen und damit der Darstellung des „Georgi­schen Traums“ Vorschub zu leisten, die georgische Bevöl­kerung habe kein Interesse mehr an westlicher Integration.

Was der Westen noch tun kann?

Ein realis­ti­scher Ausgangs­punkt ist die Erkenntnis, dass Regime­wechsel und Demokra­ti­sierung letztlich immer von innen kommen müssen. Externer Druck allein kann nicht zum Sturz der herrschenden Partei führen. Gegen­teilige Annahmen befeuern vielmehr propa­gan­dis­tische Narrative, wonach ein „Deep State“ und eine „globale Kriegs­partei“ über lokale Akteure einen Umsturz­versuch betreiben. Was externe Akteure jedoch leisten können, ist, ausrei­chend demokra­tische Räume – politi­scher, zivil­ge­sell­schaft­licher und medialer Art – zu erhalten, damit Wider­stand möglich bleibt, bis Verän­de­rungen erreichbar werden.

Das Engagement des Westens fällt bislang durch Uneinigkeit und Zöger­lichkeit schwach aus. Washington hat sich von Georgien entfernt, Europa ist gespalten. Zunehmend verfolgen EU-Mitglied­staaten unter­schied­liche Ansätze: Einige norma­li­sieren den Umgang mit dem „Georgi­schen Traum“, ohne Kontakte an demokra­tische Standards zu knüpfen, während andere hochrangige politische Treffen vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, die autoritäre Entwicklung zu billigen und ihr damit Legiti­mität zu verleihen.

In den vergan­genen Jahren haben EU-Mitglied­staaten, die Verei­nigten Staaten und das Verei­nigte König­reich mehrere gezielte Sanktionen gegen georgische Amtsträger im Zusam­menhang mit Menschen­rechts­ver­let­zungen verhängt. Diese überwiegend auf Einzel­per­sonen ausge­rich­teten Maßnahmen hatten bislang nur begrenzte Auswir­kungen auf die Regie­rungs­po­litik des „Georgi­schen Traums“. Die jüngsten briti­schen Sanktionen vom 24. Februar 2026, die im Rahmen eines umfas­sen­deren Sankti­ons­pakets im Zusam­menhang mit Russland einge­führt wurden, richten sich gegen zwei große regie­rungsnahe Fernseh­sender in Georgien, Imedi TV und POSTV, wegen der Verbreitung „bewusst irrefüh­render Infor­ma­tionen“ über Russlands groß angelegten Angriffs­krieg gegen die Ukraine. Indem sie zentrale Propa­gan­da­in­stru­mente des „Georgi­schen Traums“ ins Visier nehmen, erweisen sich diese Sanktionen als besonders wirksam: Sie treffen ein zentrales Instrument der autori­tären Macht­fes­tigung und zeigen, dass gezielt einge­setzte Maßnahmen die Mecha­nismen autori­tärer Herrschaft direkt schwächen können.

Da es unwahr­scheinlich ist, dass die EU Einstim­migkeit über substan­zielle Maßnahmen herstellt, ist es nicht sinnvoll auf einen solchen Konsens zu warten. Die Reaktion muss in koordi­niertem Druck durch eine Koalition williger Staaten bestehen – konkret durch Staaten, die bereit sind, gemeinsam über bilaterale Instru­mente zu handeln: abgestimmte Diplo­matie, koordi­nierte Kommu­ni­kation, kondi­tio­nierte finan­zielle Zusam­men­arbeit und enge Abstimmung mit den Verei­nigten Staaten und dem Verei­nigten Königreich.

Ein solches Engagement des Westens ist entscheidend, weil sein Einfluss auf Georgien weiterhin erheblich ist. Georgien ist noch nicht von Russland abhängig, sondern nach wie vor stark vom Westen – durch Inves­ti­tionen, Märkte, Kredite, Zuschüsse, Rücküber­wei­sungen und die inter­na­tionale Finanz­ar­chi­tektur. Diese Abhän­gigkeit ist das stärkste Instrument des Westens, um eine Gesell­schaft zu unter­stützen, die ihre demokra­ti­schen Ambitionen nicht aufge­geben hat.

Bislang wird das Potenzial von Sanktionen nicht ausge­schöpft. Nicht, weil die verhängten Sanktionen unnötig gewesen wären, sondern weil sie häufig zu spät und nur in begrenztem Umfang einge­setzt wurden, statt Teil einer umfas­senden Strategie zu sein. Eine solche Strategie müsste darauf abzielen, eine weitere Erosion der Demokratie zu verhindern und bereits verab­schiedete drako­nische Gesetze wieder zurück­zu­nehmen. Erfor­derlich ist daher ein umfas­sen­derer Ansatz, der Abschre­ckung mit gezieltem politi­schem Engagement verbindet. Dazu gehört, dass Sanktionen und vergleichbare Maßnahmen – wo immer möglich – klar angekündigt werden: Bestimmte undemo­kra­tische Schritte müssen eindeutig benannt und mit konkreten Konse­quenzen verknüpft werden. Gleich­zeitig sollte eine solche Strategie auch gezielt gesetzte Anreize enthalten, die eine Deeska­lation fördern und den Weg zurück zu demokra­ti­schen Verpflich­tungen eröffnen.

Der Bericht im Rahmen des Moskauer Mecha­nismus der OSZE liefert belastbare Daten zu Menschen­rechts­ver­let­zungen vor Ort und formu­liert konkrete Empfeh­lungen für die OSZE-Mitglieds­staaten. Er verbindet gut dokumen­tierte Fakten mit konkreten politi­schen Handlungs­emp­feh­lungen und kann als solide Grundlage für evidenz­ba­sierte, gezielte inter­na­tionale Maßnahmen dienen, die es der inter­na­tio­nalen Gemein­schaft ermög­lichen, strate­gisch statt lediglich reaktiv auf autoritäre Entwick­lungen in Georgien zu reagieren.

Eine ernst­hafte westliche Antwort sollte sich daher auf folgende Punkte konzentrieren:

  • Abschre­ckung: Klare rote Linien und Konse­quenzen kommu­ni­zieren, bevor neue restriktive Maßnahmen ergriffen werden; bei Verstößen müssen Konse­quenzen folgen, doch entscheidend ist die vorherige klare Kommu­ni­kation und Konditionalität.
  • Hochran­giges, kondi­tio­niertes Engagement: Ein Engagement ohne Bedin­gungen, wie es beispiels­weise von einigen EU-Mitglied­staaten prakti­ziert wurde, hat lediglich dazu geführt, dass „Georgi­scher Traum“ sich noch mehr ermutigt fühlte. Daher müssen diplo­ma­tische Bemühungen durch Zuckerbrot und Peitsche sowie einen Durch­set­zungsplan unter­mauert werden.
  • Ansatz am Stabi­li­täts­kalkül des Regimes: Der Westen sollte den Einsatz von Instru­menten ausweiten, die die finan­zielle und reputative Stabi­lität des Regimes betreffen (Reisen, Vermö­gens­werte, Netzwerke und Zugang zu Trans­ak­tionen), ergänzend zu gezielten indivi­du­ellen Sanktionen.
  • Schutz demokra­ti­scher Infra­struktur: Sicher­stellen, dass Zivil­ge­sell­schaft und unabhängige Medien finan­ziell und rechtlich überleben können – nötigen­falls im Exil; Unter­stützung beim Erhalt einer minimalen Arbeits­fä­higkeit, auch durch flexible und sichere Finanzierungsinstrumente.
  • Aufrecht­erhaltung politi­scher Sicht­barkeit Georgiens: Georgien durch koordi­nierte Aufmerk­samkeit auf Minister- und Parla­ments­ebene auf der Agenda halten; das Regime profi­tiert von nachlas­sender Aufmerk­samkeit und Ermüdung.
  • Stärkung gesell­schaft­licher Resilienz: Unter­stützung von Jugend­be­we­gungen, Watchdog-Initia­tiven, Fakten­checks, Wahlbe­ob­ach­tungs­ka­pa­zi­täten und recht­licher Vertei­digung – also genau jener Bereiche, die das Regime gezielt zu schwächen versucht.

Die eingang erwähnten „fünf Minuten“, die Georgien vor der Einführung einer Ein-Parteien-Diktatur steht, ist keine Metapher für Hoffnungs­lo­sigkeit, sondern für Dring­lichkeit. Die westlichen Staaten verfügen weiterhin über erheb­lichen Einfluss auf Georgien. Die entschei­dende Frage ist, ob sie bereit sind, diesen mit Klarheit, Koordi­nation und Entschlos­senheit einzusetzen.

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