Der Arbeit­nehmer als Aktionär

@ Shut­ter­stock

Beleg­schafts­aktie, GmbH-Anteile, Mitar­bei­ter­dar­lehen: Wie können sich mehr Menschen am gesamt­wirt­schaft­li­chen Kapital betei­ligen? Mit dieser Frage beschäf­tigen sich zwei Heraus­geber und 26 weitere Autoren in einem Sammel­band. Unser Autor hat sich durch die rund 300 Seiten gelesen.

Der unmit­tel­bare Aufhänger für die Aktua­lität dieses Themas ist das in allen entwi­ckelten Indus­trie­na­tionen zuneh­mende Ausein­an­der­driften der Markt­ein­kommen. Vor allem der verstärkte Einsatz von Kapital und Tech­no­logie führt in Deutsch­land dazu, dass der Anteil der Arbeits­ein­kommen an der volks­wirt­schaft­li­chen Wert­schöp­fung sinkt (Kuhn, S. 140). Diese Entwick­lung wäre unpro­ble­ma­tisch, wenn der gesamt­wirt­schaft­liche Kapi­tal­stock eini­ger­maßen gleich­mäßig innerhalb der Bevöl­ke­rung verteilt wäre. Einkom­mens­ver­luste, die die Bürger als Arbeit­nehmer erleiden, könnten sie als Kapi­tal­ei­gen­tümer ausglei­chen. Tatsäch­lich ist die Vermö­gens­ver­tei­lung in Deutsch­land jedoch sehr ungleich.

Portrait von Albrecht Sonntag

Thieß Petersen ist Senior Advisor der Bertels­mann Stiftung und Lehr­be­auf­tragter an der Europa-Univer­sität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Eine breitere Vertei­lung des sach­li­chen Produk­tiv­ver­mö­gens innerhalb der Gesell­schaft würde folglich helfen, die mit der Digi­ta­li­sie­rung verbun­dene Wert­schöp­fung breiter zu verteilen (vgl. Kluge, S. 194). Die Ungleich­heit der Einkom­mens­ver­tei­lung, die der Markt hervor­bringt, ließe sich so verrin­gern. Zwar weist Jens Südekum zu Recht darauf hin, dass Roboter in Deutsch­land „bislang noch keine erbar­mungs­losen Jobkiller“ waren. Dennoch haben sie dazu beigetragen, dass die Einkom­mens­un­gleich­heit in Deutsch­land in den letzten Jahren gestiegen ist (Südekum, S. 98).

Sollte sich dieser Trend fort­setzen und verschärfen – was keines­falls garan­tiert ist, aber eben auch nicht ausge­schlossen werden kann – gewinnt die Frage „who owns the robots“ an Bedeutung (Freeman, S. 107). Eine breitere Vertei­lung des Kapi­tal­ver­mö­gens würde dann die Ungleich­ver­tei­lung der Markt­ein­kommen redu­zieren und das Volumen der staat­li­chen Umver­tei­lung verrin­gern. Damit ist die Verbes­se­rung der Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung ein Thema, das auch auf der gewerk­schaft­li­chen Agenda steht (vgl. Kluge, S. 190).

Ordnungs­po­li­ti­sche und sozi­al­ethi­sche Begrün­dung für die Mitarbeiterbeteiligung

Ein ordnungs­po­li­ti­sches Argument für eine breitere Vertei­lung des sach­li­chen Produk­tiv­ver­mö­gens innerhalb der Bevöl­ke­rung ergibt sich aus der Beson­der­heit vieler digitaler Produkte. Sie weisen häufig hohe Fixkosten und geringe variable Kosten aus. Bei dieser Kosten­struktur kann es zur Mono­pol­bil­dung kommen. Der Netz­werk­cha­rakter vieler digitaler Güter verstärkt diese Tendenz: Je mehr Teil­nehmer in einem sozialen Netzwerk oder einer Online-Tausch­börse anzu­treffen sind, desto attrak­tiver ist es für Nutzer, sich diesem Netzwerk anzu­schließen. Es kommt zum „Winner-takes-all“-Phänomen, bei dem sich am Ende nur ein einziger Anbieter durch­setzt. Wenn die voran­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung also Mono­po­li­sie­rungs­ten­denzen hervor­ruft, kann die Eigen­tums­bil­dung „in den Händen der breiten Masse der Bevöl­ke­rung“ dieser Macht­kon­zen­tra­tion entge­gen­wirken (vgl. Müller, S. 24).

Zudem gibt es ein sozi­al­ethi­sches Argument: Die indi­vi­du­elle Freiheit gehört zur Würde des Menschen. Eine entschei­dende Basis für diese Freiheit sind Eigen­tums­rechte – folglich muss die Eigen­tums­ver­tei­lung breit gestreut sein (vgl. Jähnichen, S. 30f.). Noch kürzer formu­liert es Joachim Fetzer: „Vermögen ermög­licht Freiheit“, denn Vermögen schafft Hand­lungs­frei­räume und „entlastet auch von Hand­lungs­zwängen“ (Fetzer, S. 58).

Betriebs­wirt­schaft­liche Gründe für die Mitarbeiterbeteiligung

Entschei­dend für die Anwendung der Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung in der betrieb­li­chen Praxis sind letzt­end­lich deren Vorteile für Beschäf­tigte und Unter­nehmen – und davon gibt es eine Menge (vgl. vor allem Beck, S. 148, Beyer, S. 121f., Kluge, S. 191, Leuner, S. 161f., Pross, S. 153, Theurer, S. 50, Zimmer, S. 44):

  • Die Betei­li­gung am Unter­nehmen erhöht die Bindung der Arbeit­nehmer an ihren Betrieb. Dies hat betriebs­wirt­schaft­liche Vorteile, die die Produk­ti­vität des Unter­neh­mens und damit auch dessen Wett­be­werbs­fä­hig­keit steigern: eine geringere Fluk­tua­tion, also geringere Kosten für die Wieder­be­set­zung von Stellen und für die Abfindung von Mitar­bei­tern, der Erhalt von betrieb­li­chem Know-how und Erfah­rungs­wissen und last but not least eine höhere Leis­tungs­be­reit­schaft der Mitarbeiter.
  • Die Gewinn­be­tei­li­gung und die Betei­li­gung an Wert­stei­ge­rungen des Unter­neh­mens sind eine zusätz­liche Moti­va­ti­ons­stei­ge­rung und gleich­zeitig ein Instru­ment der Mitar­bei­ter­ge­win­nung – ein Argument, das im Zuge des demo­gra­fisch bedingten Fach­kräf­te­man­gels zunehmend an Relevanz gewinnen dürfte. Insgesamt kann die Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung die Arbeits­zu­frie­den­heit und die Mitar­bei­ter­loya­lität steigern.
  • Eine Stärkung der betrieb­li­chen Eigen­ka­pi­tal­basis ohne eine Abhän­gig­keit von insti­tu­tio­nellen Inves­toren schafft Stabi­lität, weil Arbeit­nehmer in der Regel einen längeren Zeit­ho­ri­zont haben als Investoren.
  • Schließ­lich bietet sich die Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung auch als Finan­zie­rungs­basis für Start-ups an

Der Beitrag von Marc Munter­mann und Michael Wolff zur Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung bei der Siemens AG zeigt, dass diese Vorteile nicht nur graue Theorie sind. Auch die lang­fris­tige finan­zi­elle Profi­ta­bi­lität für die Mitar­beiter lässt sich bei börsen­no­tierten Unter­nehmen in Deutsch­land in den meisten Fällen nach­weisen (vgl. Hinder­lich und Fuß, S. 236).

Wie lässt sich die Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung praktisch umsetzen?

Für eine Betei­li­gung der Beschäf­tigten an ihrem Unter­nehmen bieten sich zahl­reiche Varianten an. Neben der bekann­testen – der Beleg­schafts­aktie – gibt es GmbH-Anteile, Genos­sen­schafts­an­teile, Mitar­bei­ter­dar­lehen und Schuld­ver­schrei­bungen, Genuss­rechte sowie stille Betei­li­gungen (vgl. Beyer, S. 122 ff., Anken­brand, S. 215). Auch für den Mittel­stand, der wegen seiner typischen Rechts­formen in der Regel nicht mit Beleg­schafts­ak­tien arbeiten kann, gibt es somit hinrei­chend viele Betei­li­gungs­mög­lich­keiten (Beyer und Lambach, S. 250). Im Start-up-Bereich ist zudem an virtuelle Geschäfts­an­teile bzw. virtuelle Opti­ons­pro­gramme zu denken (vgl. Franke, S. 255 sowie Beyer, S. 125).

Auch wenn diese Formen der Betei­li­gung am eigenen Unter­nehmen zahl­reiche Vorteile haben, darf die Gefahr des doppelten Risikos, das auch „Klum­pen­ri­siko“ genannt wird, nicht außer Acht gelassen werden: Im Falle einer Unter­neh­mens­pleite verlieren die Beschäf­tigten nicht nur ihren Job, sondern auch ihre Kapi­tal­an­lage (Kluge, S. 191, Theurer, S. 51). Kurt Beck schlägt daher mit dem „Deutsch­land­fonds“ eine über­be­trieb­liche Lösung vor, um das Kapi­tal­ver­lust­ri­siko zu verrin­gern (vgl. Beck, S. 148ff.).

In die ähnliche Richtung geht die Idee eines Teil­ha­be­fonds. Neben der breiteren Risi­ko­streuung durch die Betei­li­gung an mehreren Unter­nehmen zeichnet sich diese Über­le­gung dadurch aus, dass sie über die reine Vermö­gens­be­tei­li­gung hinaus­geht und die Ausübung der Eigen­tums­rechte stärker in den Mittel­punkt stellt (vgl. Pross, S. 156ff.).

Weitere Voraus­set­zungen für eine stärkere Betei­li­gung am Produktivvermögen

Im euro­päi­schen Vergleich ist die Betei­li­gung der Mitar­beiter an den Unter­nehmen in Deutsch­land nur unter­durch­schnitt­lich stark ausge­prägt (vgl. Beck, S. 147, Beyer, S. 129, Szebel-Habig, S. 199). Gleiches gilt für den Akti­en­an­teil am Geld­ver­mögen (vgl. Kuhn, S. 135f.).

Für eine umfang­rei­chere Kapi­tal­be­tei­li­gung der Beschäf­tigten braucht Deutsch­land daher auch eine neue Akti­en­kultur. Vor dem Hinter­grund der immer noch nach­wir­kenden Enttäu­schungen mit „der als Volks­aktie ange­prie­senen T‑Aktie“ (Theurer, S. 48) und den massiven Kurs­ein­brü­chen im Zuge der Dotcom-Blase und der Lehman-Pleite stellt dies eine enorme Heraus­for­de­rung dar. Das fehlende Vertrauen der Mehrheit der deutschen Haushalte in die Finanz­märkte ist ein nach­voll­zieh­bares Argument für das „sehr sicher­heits- und liqui­di­täts­ori­en­tierte Spar­ver­halten“ der Deutschen (vgl. Holz­hausen, S. 81). Damit verzichten die Sparer jedoch auch auf höhere Renditen, die sich aus der Risi­ko­prämie ergeben, die mit einer Betei­li­gung am unter­neh­me­ri­schen Kapital verbunden ist (vgl. Naumer, S. 89).

Persön­liche Bewertung

Der im Vorwort des Sammel­bandes beschrie­bene Weg der Autoren – „Teilhabe durch Kapi­tal­be­tei­li­gung“ (S. VII) – adres­siert zwei­fellos ein Thema von hoher gesell­schaft­li­cher Relevanz. Auch wenn die genaue Ausge­stal­tung der zukünf­tigen Produk­ti­ons­pro­zesse ungewiss ist, steht für mich außer Frage: Perspek­ti­visch wird die Bedeutung von Kapital und Tech­no­logie in der Produk­tion zunehmen. In Deutsch­land geraten dadurch vor allem die Markt­ein­kommen gering quali­fi­zierter Menschen unter Druck. Aber auch in Teilen der gesell­schaft­li­chen Mitte wird die Einkom­mens­un­si­cher­heit größer.

Bei einem zu starken Ausein­an­der­driften der Markt­ein­kommen droht die gesell­schaft­liche Akzeptanz der Sozialen Markt­wirt­schaft verloren zu gehen. Die Folge könnten soziale Span­nungen und poli­ti­sche Pola­ri­sie­rungen sein. Die breitere Betei­li­gung aller Bürger an den Produk­ti­ons­fak­toren Kapital und Tech­no­logie – und dadurch auch an den damit verbun­denen Einkommen – ist eine Möglich­keit, dieser Entwick­lung der Einkommen zumindest teilweise entgegenzuwirken.

Anstelle einer Ausein­an­der­set­zung mit einzelnen durchaus diskus­si­ons­wür­digen Aussagen in diesem Band stelle ich fünf Thesen zur Kapi­tal­be­tei­li­gung der Bürger auf:

  1. Wenn es um die Teilhabe durch Kapi­tal­be­tei­li­gung geht, ist die Fixierung auf ein Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis zu eng. Selbst­ver­ständ­lich muss jedes Buch eine thema­ti­sche Abgren­zung treffen. Die Frage, wie auch dieje­nigen, die sich nicht in einem Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis befinden, besser am gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Vermögen beteiligt werden können, darf jedoch nicht aus den Augen verloren werden.
  2. Eine Förderung der Teilhabe durch Kapi­tal­be­tei­li­gung muss auch Lösungen für Beschäf­tigte beinhalten, deren Arbeits­ein­kommen so gering sind, dass eine Erspar­nis­bil­dung nicht möglich ist. In diesem Fall wäre beispiels­weise zu überlegen, ob „der Staat bestimmten Perso­nen­gruppen Anteile kostenlos überlässt“ (Beck, S. 150). So ein Vorgehen wäre jedoch nur mit einem allen Bürgern offen­ste­henden Fonds in staat­li­cher Träger­schaft umsetzbar.
  3. Der Umgang mit dem erwähnten Klum­pen­ri­siko stellt einen unauf­lös­baren Ziel­kon­flikt dar. Die Vermei­dung des doppelten Risikos für Arbeit­nehmer (gleich­zei­tiger Arbeits­platz- und Kapi­tal­ver­lust) spricht für eine risi­ko­streu­ende über­be­trieb­liche Lösung. Dies führt dann jedoch nicht mehr zu einer höheren Mitar­bei­ter­loya­lität inklusive der damit verknüpften betriebs­wirt­schaft­li­chen Vorteile.
  4. Mehrere Autoren verbinden die Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung mit der (betrieb­li­chen) Alters­vor­sorge (Leuner, S. 161ff., Bangert und Eller, S. 177ff., Beyer und Lambach, S. 247). Dabei darf nicht übersehen werden: Real­wirt­schaft­lich ist ein Renten­system immer ein Umla­ge­system: Die Rentner des Jahres 2035 können letzt­end­lich nur die Güter und Dienst­leis­tungen konsu­mieren, die die Erwerbs­tä­tigen des Jahres 2035 herstellen. Eine kapi­tal­ge­deckte Alters­vor­sorge kann hierfür nützlich sein, wenn dadurch der Kapi­tal­be­stand wächst und somit die Arbeits­pro­duk­ti­vität steigt. Das grund­le­gende Prinzip eines real­wirt­schaft­li­chen Umla­ge­ver­fah­rens in der Renten­ver­si­che­rung lässt sich jedoch nicht umgehen.
  5. Das mögli­cher­weise größte Hindernis in Deutsch­land für eine stärkere Betei­li­gung aller Bürger am Kapi­tal­ver­mögen könnte weniger das Sicher­heits­ar­gu­ment sein, sondern „eine emotio­nale Abwehr gegen Aktien“. Abhilfe kann eine Stärkung der finan­zi­ellen Allge­mein­bil­dung („financial literacy“) leisten.

Die mit diesen fünf Thesen verbun­denen kriti­schen Anmer­kungen trüben den positiven Gesamt­ein­druck dieses Sammel­bandes – wenn überhaupt – nur marginal. All jene, die sich für das Thema Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung inter­es­sieren, finden hier viele gute Anregungen.

Der rezen­sierte Sammel­band „CSR und Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung. Die Kapi­tal­be­tei­li­gung im 21. Jahr­hun­dert – Gerechte Teilhabe statt Umver­tei­lung“ ist von Heinrich Beyer und Hans-Jörg Naumer heraus­ge­geben worden und bei Springer Gabler erschienen.

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