Stake­holder Dialog: Warum der Streit um die EU-Verordnung zu moderner Gentechnik jetzt beigelegt werden sollte

Durch neue EU-Regeln werden Pflan­zen­züch­tungen mit Neuen Genomi­schen Techniken (NGT) einfacher anwendbar. Die Kritik daran reißt nicht ab. Warum ein konstruk­tiver Blick nach vorne so wichtig ist, zeigte sich bei unserem Stake­holder-Dialog „Wie weiter mit der modernen Pflanzenzucht?“.

Nach einem jahre­langen Gesetz­ge­bungs­prozess hat die EU im Juni diesen Jahres eine Verordnung beschlossen, nach der die Zulassung von bestimmten mit NGT gezüch­teten Pflanzen einfacher wird. Damit sind sie anderen gängigen Züchtungs­me­thoden gleich­ge­stellt. Das macht auch Sinn: Egal, wie eine Pflanze gezüchtet wird, auf moleku­larer Ebene unter­scheiden sie sich nicht. Die Verordnung muss nun in natio­nales Recht überführt und behörd­liche Zustän­dig­keiten und Prozesse geklärt werden. Es gilt eine Übergangs­frist von zwei Jahren bis zum Inkraft­treten der neuen Regeln.

Blick nach vorn statt Grabenkampf

Während die einen auf wenig zusätz­liche nationale Vorschriften pochen, die ein breites Anwen­dungsfeld ermög­lichen, hoffen andere auf eine restriktive Umsetzung im Rahmen der Vorgaben der Verordnung. Ein grund­sätz­liches Infra­ge­stellen des EU-Beschlusses ist jedoch nicht mehr konstruktiv, es sollte vielmehr darum gehen, sich bei den Detail­fragen der Umsetzung einzubringen.

Wir meinen: Anstatt uns im Graben­kampf zu verlieren, sollten wir den Blick nach vorne richten. Welche Chancen ergeben sich mit den neuen Regeln? Unter welchen Rahmen­be­din­gungen kann das Potenzial bestmöglich gehoben werden? Wie kann die neue Techno­logie in die bestehenden Anwen­dungen integriert werden. Dabei helfen unter­schied­liche Sicht­weisen auf das Thema, um Einzel­heiten auszubuchstabieren.

Im Rahmen unseres Stake­holder-Dialogs “Wie weiter mit der modernen Pflan­zen­zucht?“ haben wir wichtige Experten zu zwei Schwer­punkt­themen einge­laden: Die Poten­ziale von NGT-Züchtungen für eine nachhaltige Landwirt­schaft und die Frage nach einer guten Lösung für die Eigentumsrechte.

Poten­ziale von NGT-Züchtungen für eine nachhaltige Landwirtschaft

Ein wichtiges Argument für die Deregu­lierung der NGT-Anwendung sind die Chancen für eine nachhaltige Landwirt­schaft. Neue, innovative Sorten sind dringend nötig, um Nutzpflanzen an die sich immer schneller wandelnden Umwelt­be­din­gungen anzupassen und somit globale Ernäh­rungs­systeme abzusichern.

Mit der verein­fachten Zulassung von NGT können Pflanzen nicht nur besser mit neuen Eigen­schaften versehen werden, die langwie­rigen Züchtungs­zyklen können zudem um Jahre verkürzt werden. Dann könnten beispiels­weise Sorten, die gegen bestimmte Viren immun sind, schneller auf den Markt kommen. Ergeb­nisse aus der Forschung und von forschenden Unter­nehmen zeigen, wie breit das mögliche Anwen­dungsfeld ist. Etwa Pilzre­sis­tenzen oder die gestei­gerte Stick­stoff­fi­xierung von Pflanzen, die den Einsatz von Dünge­mitteln erheblich reduzieren können.

Die Datenbank der European Sustainable Agriculture through Genome Editing Webseite bietet einen Überblick zu Forschungs­er­geb­nissen über einzelne Sorten. Deutlich bei einem Blick auf die lange Liste wird: Die größte Dynamik geht von China aus. Dort wurde Biotech­no­logie zudem im aktuellen Fünfjah­resplan als besonders wichtiger Sektor identi­fi­ziert. Auch aus diesem Grund ist klar, warum moderne Gentechnik in der EU Anwendung finden sollte: Damit europäische Lösungen zur Verfügung stehen und China nicht das Monopol in einem weiteren Green-Tech-Feld zu überlassen, sollte in unserem Interesse sein.

Patente: Knack­punkt oder Notwendigkeit?

Eine Frage, die im Zusam­menhang mit NGT-Züchtungen besonders kontrovers disku­tiert wird, ist die nach der Paten­tierung von Pflanzen(teilen und ‑eigen­schaften).  Gentech­nisch verän­derte Pflanzen oder Pflan­zen­teile durch Paten­tierung schützen zu können, ist neu und bricht mit der bisher gängigen Praxis des Sorten­schutz­rechts, in dessen Rahmen erfolgte Züchtungen von anderen Züchtern genutzt und weiter­be­ar­beitet werden können. Die häufig geäußerte Befürchtung ist, dass der Zugang zu Züchtungs­ma­terial für kleine Unter­nehmen im Rahmen des Patent­rechts erschwert wird. Hier hatten die EU-Insti­tu­tionen lange mitein­ander gerungen und sich schließlich auf die Lösung einer freiwil­ligen Koope­ration von Patent­in­habern geeinigt. Das bedeutet, dass sie sich selbst verpflichten, anderen Markt­teil­nehmern Trans­parenz und faire Zugänge zu gewähr­leisten, beispiels­weise über die Agricul­tural Crop Licensing Platform (ACLP). Sollte die freiwillige Koope­ration nicht funktio­nieren, behält sich die EU-Kommission vor, strengere Vorgaben zu machen. Ein enges Monitoring der aktuellen Regelung ist angekündigt. Vorschläge über die Änderung der EU-Biopa­tent­richt­linie (RL 1998/​44), um dort die Schutz­wirkung von Patenten für Pflanzen einzu­schränken liegen bereits vor und könnten dann in Betracht gezogen werden.

Im Stake­holder-Dialog haben wir den Inter­es­sens­kon­flikt zwischen verschie­denen Markt­teil­nehmern genau betrachtet. Es wurde deutlich: Sowohl das Patent- als auch Sorten­schutz­recht (bisherige Open-Source Praxis) werden gebraucht, um den Anfor­de­rungen verschie­dener Akteure gerecht zu werden. Patente sind wichtig für inter­na­tional agierende Unter­nehmen, wie auch für Start-ups, um Inves­ti­tionen zu sichern, während das Sorten­schutz­recht kleine Züchtungs­un­ter­nehmen vor ausufernden Kosten schützt und somit die Vielfalt der Akteure am Markt gewähr­leistet. In der Runde war man sich einig, dass die freiwillige Koope­ration der zukünf­tigen Patent­in­haber bereits ein Kompromiss ist, bei dem man es vorerst belassen sollte. Deutlich wurde damit, dass das Konflikt­thema Patente vorerst befriedet ist. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die vorge­schlagene freiwillige Lösung zufrie­den­stellend funktioniert.

 

 

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