Stakeholder Dialog: Warum der Streit um die EU-Verordnung zu moderner Gentechnik jetzt beigelegt werden sollte

Durch neue EU-Regeln werden Pflanzenzüchtungen mit Neuen Genomischen Techniken (NGT) einfacher anwendbar. Die Kritik daran reißt nicht ab. Warum ein konstruktiver Blick nach vorne so wichtig ist, zeigte sich bei unserem Stakeholder-Dialog „Wie weiter mit der modernen Pflanzenzucht?“.
Nach einem jahrelangen Gesetzgebungsprozess hat die EU im Juni diesen Jahres eine Verordnung beschlossen, nach der die Zulassung von bestimmten mit NGT gezüchteten Pflanzen einfacher wird. Damit sind sie anderen gängigen Züchtungsmethoden gleichgestellt. Das macht auch Sinn: Egal, wie eine Pflanze gezüchtet wird, auf molekularer Ebene unterscheiden sie sich nicht. Die Verordnung muss nun in nationales Recht überführt und behördliche Zuständigkeiten und Prozesse geklärt werden. Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln.
Blick nach vorn statt Grabenkampf
Während die einen auf wenig zusätzliche nationale Vorschriften pochen, die ein breites Anwendungsfeld ermöglichen, hoffen andere auf eine restriktive Umsetzung im Rahmen der Vorgaben der Verordnung. Ein grundsätzliches Infragestellen des EU-Beschlusses ist jedoch nicht mehr konstruktiv, es sollte vielmehr darum gehen, sich bei den Detailfragen der Umsetzung einzubringen.
Wir meinen: Anstatt uns im Grabenkampf zu verlieren, sollten wir den Blick nach vorne richten. Welche Chancen ergeben sich mit den neuen Regeln? Unter welchen Rahmenbedingungen kann das Potenzial bestmöglich gehoben werden? Wie kann die neue Technologie in die bestehenden Anwendungen integriert werden. Dabei helfen unterschiedliche Sichtweisen auf das Thema, um Einzelheiten auszubuchstabieren.
Im Rahmen unseres Stakeholder-Dialogs “Wie weiter mit der modernen Pflanzenzucht?“ haben wir wichtige Experten zu zwei Schwerpunktthemen eingeladen: Die Potenziale von NGT-Züchtungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Frage nach einer guten Lösung für die Eigentumsrechte.
Potenziale von NGT-Züchtungen für eine nachhaltige Landwirtschaft
Ein wichtiges Argument für die Deregulierung der NGT-Anwendung sind die Chancen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Neue, innovative Sorten sind dringend nötig, um Nutzpflanzen an die sich immer schneller wandelnden Umweltbedingungen anzupassen und somit globale Ernährungssysteme abzusichern.
Mit der vereinfachten Zulassung von NGT können Pflanzen nicht nur besser mit neuen Eigenschaften versehen werden, die langwierigen Züchtungszyklen können zudem um Jahre verkürzt werden. Dann könnten beispielsweise Sorten, die gegen bestimmte Viren immun sind, schneller auf den Markt kommen. Ergebnisse aus der Forschung und von forschenden Unternehmen zeigen, wie breit das mögliche Anwendungsfeld ist. Etwa Pilzresistenzen oder die gesteigerte Stickstofffixierung von Pflanzen, die den Einsatz von Düngemitteln erheblich reduzieren können.
Die Datenbank der European Sustainable Agriculture through Genome Editing Webseite bietet einen Überblick zu Forschungsergebnissen über einzelne Sorten. Deutlich bei einem Blick auf die lange Liste wird: Die größte Dynamik geht von China aus. Dort wurde Biotechnologie zudem im aktuellen Fünfjahresplan als besonders wichtiger Sektor identifiziert. Auch aus diesem Grund ist klar, warum moderne Gentechnik in der EU Anwendung finden sollte: Damit europäische Lösungen zur Verfügung stehen und China nicht das Monopol in einem weiteren Green-Tech-Feld zu überlassen, sollte in unserem Interesse sein.
Patente: Knackpunkt oder Notwendigkeit?
Eine Frage, die im Zusammenhang mit NGT-Züchtungen besonders kontrovers diskutiert wird, ist die nach der Patentierung von Pflanzen(teilen und ‑eigenschaften). Gentechnisch veränderte Pflanzen oder Pflanzenteile durch Patentierung schützen zu können, ist neu und bricht mit der bisher gängigen Praxis des Sortenschutzrechts, in dessen Rahmen erfolgte Züchtungen von anderen Züchtern genutzt und weiterbearbeitet werden können. Die häufig geäußerte Befürchtung ist, dass der Zugang zu Züchtungsmaterial für kleine Unternehmen im Rahmen des Patentrechts erschwert wird. Hier hatten die EU-Institutionen lange miteinander gerungen und sich schließlich auf die Lösung einer freiwilligen Kooperation von Patentinhabern geeinigt. Das bedeutet, dass sie sich selbst verpflichten, anderen Marktteilnehmern Transparenz und faire Zugänge zu gewährleisten, beispielsweise über die Agricultural Crop Licensing Platform (ACLP). Sollte die freiwillige Kooperation nicht funktionieren, behält sich die EU-Kommission vor, strengere Vorgaben zu machen. Ein enges Monitoring der aktuellen Regelung ist angekündigt. Vorschläge über die Änderung der EU-Biopatentrichtlinie (RL 1998/44), um dort die Schutzwirkung von Patenten für Pflanzen einzuschränken liegen bereits vor und könnten dann in Betracht gezogen werden.
Im Stakeholder-Dialog haben wir den Interessenskonflikt zwischen verschiedenen Marktteilnehmern genau betrachtet. Es wurde deutlich: Sowohl das Patent- als auch Sortenschutzrecht (bisherige Open-Source Praxis) werden gebraucht, um den Anforderungen verschiedener Akteure gerecht zu werden. Patente sind wichtig für international agierende Unternehmen, wie auch für Start-ups, um Investitionen zu sichern, während das Sortenschutzrecht kleine Züchtungsunternehmen vor ausufernden Kosten schützt und somit die Vielfalt der Akteure am Markt gewährleistet. In der Runde war man sich einig, dass die freiwillige Kooperation der zukünftigen Patentinhaber bereits ein Kompromiss ist, bei dem man es vorerst belassen sollte. Deutlich wurde damit, dass das Konfliktthema Patente vorerst befriedet ist. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die vorgeschlagene freiwillige Lösung zufriedenstellend funktioniert.
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