Factsheet 7: Chemi­ka­li­en­stra­tegie für Nach­hal­tig­keit (CSS)

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Mit mehr als 40 Rechts­vor­schriften verfügt die EU über ein umfas­sendes Chemi­ka­li­en­recht. Unter­nehmen sind durch jenes u. a. dazu verpflichtet, alle in Europa herge­stellten oder nach Europa impor­tierten chemi­schen Stoffe ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr bei der Euro­päi­schen Chemi­ka­li­en­agentur zu regis­trieren. Betrof­fene Unter­nehmen müssen für jeden Stoff, abhängig von dessen Menge und Gefähr­lich­keit, umfang­reiche Regis­trie­rungs­dos­siers einrei­chen. Ohne Regis­trie­rung darf ein Stoff nicht herge­stellt, impor­tiert oder vermarktet werden.

Als Teil des euro­päi­schen „Green Deals“ wurde im Oktober 2020 darüber hinaus die EU-Chemi­ka­li­en­stra­tegie für Nach­hal­tig­keit (CSS) von der EU-Kommis­sion vorge­stellt. Zu ihren Zielen gehören die Förderung von inno­va­tiven Lösungen für sichere und nach­hal­tige Chemi­ka­lien sowie ein höherer Schutz von Menschen und Umwelt vor gefähr­li­chen Chemikalien.

Was die zentralen Inhalte der CSS sind und welche Position die chemische Industrie ihr gegenüber einnimmt, haben wir im Factsheet No. 7 zusammengefasst.

 

Sie können das Factsheet unter­halb dieses Texts einfach lesen oder als PDF her­un­ter­la­den.

Factsheet-ChemieDialog_No.-7_Chemikalienstrategie

Textende

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