Wie weiter mit der Rente? Die Pläne der Ampel-Koalition für die Altersvorsorge

shut­ter­stock inc.

Der demo­gra­phi­sche Wandel stellt Deutsch­land vor große Heraus­for­de­rungen – auch in Sachen Alters­vor­sorge. Immer weniger Menschen zahlen ein, während die Zahl der Beitrags­emp­fänger wächst. Wie sind die Vorhaben der neuen Ampel-Koalition einzu­schätzen? Tabea Schroer hat sie sich für Libmod angesehen.

Die private Alters­vor­sorge bildet neben gesetz­li­cher und betrieb­li­cher Rente eine der drei Säulen des deutschen Renten­sys­tems. In jüngster Zeit sind zahl­reiche Dienstleister*innen aus dem Boden geschossen, die eine junge, weibliche und gutver­die­nende Ziel­gruppe anspre­chen und über ihr poten­zi­elles Armuts­ri­siko aufklären wollen. Sie propa­gieren die regel­mä­ßige Inves­ti­tion in sog. Exchange Traded Funds (ETF) als Lösung für die erwartete Renten­lücke. Zwar ist die Vermitt­lung fehlenden Börsen- und Finanz­wis­sens sehr wichtig, die Inves­ti­tion in ETFs aller­dings nicht für alle umsetzbar. Insbe­son­dere Gering­ver­die­nende werden nicht genügend Geld beisei­te­legen können, um ihre erwartete Renten­lücke selbst zu schließen. Es droht die Alters­armut und braucht demnach poli­ti­sche Lösungen, um eine Armut im Alter für möglichst viele zu verhin­dern. Die bisher bekannten Pläne der Ampel-Regierung reichen dabei voraus­sicht­lich nicht aus. Es wird Zeit, von anderen Ländern zu lernen.

Zwei Probleme mit der Rente: Demo­gra­phi­scher Wandel und stei­gendes Risiko für Altersarmut

Das gesetz­liche Renten­system in Deutsch­land ist umla­ge­fi­nan­ziert. Das bedeutet, dass die Beitrags­zah­lende die Renten der derzei­tigen Rentner:innen finan­zieren. Bereits heute bezu­schusst der Bund die gesetz­liche Rente mit 100 Milli­arden Euro jährlich, was ein Viertel des gesamten Bundes­haus­halts ausmacht. Das liegt u.a. daran, dass immer mehr Personen in Rente gehen und Renten beziehen, während aufgrund des demo­gra­phi­schen Wandels immer weniger Menschen Beiträge einzahlen. Der sog. Alten­quo­tient liegt aktuell bei 36%, d.h. auf 100 Personen zwischen 20 und 65 Jahren kommen 36 Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Bis 2040 könnte dieser Quotient auf knapp 53 % steigen.[1] Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirt­schafts­for­schung (DIW) Marcel Fratz­scher rechnet damit, dass man in 20 Jahren über die Hälfte des Bundes­haus­halts für die gesetz­liche Rente ausgeben müsse, was unter Umständen trotzdem nicht genug sein könnte.

Stellt diese Entwick­lung die Politik bereits heute vor große Heraus­for­de­rungen, kommt jedoch ein weiteres, nicht zu vernach­läs­si­gendes Problem hinzu: Ein poten­zi­eller Anstieg der Alters­armut. Analysen im Auftrag der Bertels­mann-Stiftung zeigen, dass die Armuts­ri­si­ko­quote unter den 67-Jährigen „von etwa 16% in den Jahren 2015–2020 auf etwa 20% in der ersten Hälfte der 2030er Jahre“[2] steigen könnte. Das Risiko für Alters­armut bestehe dabei vor allem „für Personen mit geringer Bildung, allein­ste­hende Frauen, Personen, die von Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit betroffen waren, Personen mit geringen Anwart­schaften in der GRV oder mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund“ (ebd.). Darüber hinaus verdopple sich das Armuts­ri­siko für Menschen in Ostdeutsch­land poten­ziell, was v.a. mit einer hohen Arbeits­lo­sig­keit in den 1990er und 2000er Jahren zusam­men­hänge (ebd.).

Tabea Schroer ist Sozio­login und wissen­schaft­liche Mitar­bei­terin am Leibniz Center for Science and Society in Hannover. Dort forscht sie zu Bildungs­auf­stiegen und Diver­sität an Hoch­schulen. Die Bewusst­ma­chung und Bekämp­fung sozialer Ungleich­heit liegt ihr besonders am Herzen.

Private Inves­ti­tion in ETFs – diskur­sive Indi­vi­dua­li­sie­rung der Altersarmut?

Zwar propa­gieren Finanzexpert:innen wie Madame Money­penny oder die Finanz­hel­dinnen seit einigen Jahren sog. Exchange Traded Funds (ETF) als Lösung der Alters­armut: Sie sprechen insbe­son­dere Frauen an, die in der Tat aufgrund von Erwerbs­un­ter­bre­chungen durch Erzie­hungs­zeiten und vermehrter Beschäf­ti­gung in Teilzeit eher von Alters­armut bedroht sind als Männer. Die Vermitt­lung von Finanz- und Börsen­wissen und finan­zi­ellen Grund­la­gen­tipps wie der Einrich­tung eines eigenen Kontos, unab­hängig von (Ehe-) Partner:innen, sind eine wichtige Kompo­nente und Errun­gen­schaft für viele Frauen. Aller­dings kommt dieses Modell vor allem für die, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente und daher eine kurze Anspar­phase haben, wahr­schein­lich zu spät. Geringverdiener*innen werden darüber hinaus nicht genug Einkommen haben, um ihre Renten­lücke selbst zu schließen.

Die Rhetorik der Finanzexpert:innen, nach denen es vor allem das richtige „Mindset“ brauche, um das eigene Einkommen und damit das monat­liche Spar­po­ten­zial zu heben, erscheint vor dem Hinter­grund geringer Einkommen fast zynisch und indi­vi­dua­li­siert das Problem der Alters­armut. Es wird zu einem Problem des Indi­vi­duums, das indi­vi­duell gelöst werden soll, obwohl es eigent­lich struk­tu­rell bedingt ist. Sie sugge­rieren, dass ein sorgen­freies Leben im Alter und eine Art sozialer Aufstieg durch Leistung für alle möglich seien. Tatsäch­lich ist genau das Gegenteil der Fall: Die soziale Mobilität in Deutsch­land wird seltener, d.h. heute schaffen weniger Menschen den sog. sozialen Aufstieg von der einen in eine andere, ‚höhere‘ soziale Klasse. Deutsch­land gehört zu den Ländern weltweit, in dem die Lebens­chancen stark von der sozialen Herkunft abhängen.

Die Vorhaben der Ampel-Regierung: Ein Tropfen auf den heißen Stein?

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag kündigt die Ampel-Regierung die Sicherung des Mindest­ren­ten­ni­veaus von 48% sowie einen Verzicht auf Renten­kür­zungen sowie auf die Anhebung des gesetz­li­chen Renten­ein­tritts­al­ters an (Koali­ti­ons­ver­trag 2021: 73). So fallen zwei mögliche Stell­schrauben für die künftige Finan­zie­rung der Rente weg. Weitere Möglich­keiten der Finan­zie­rung wären ein Anstieg der Renten­bei­träge oder des Bundes­zu­schusses. Der Koali­ti­ons­ver­trag weiter:

„Um diese Zusage gene­ra­tio­nen­ge­recht abzu­si­chern, werden wir zur lang­fris­tigen Stabi­li­sie­rung von Renten­ni­veau und Renten­bei­trags­satz in eine teilweise Kapi­tal­de­ckung der Gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung einsteigen.“ (Koali­ti­ons­ver­trag 2021: 73)

Diese Kapi­tal­de­ckung ist in Deutsch­land neu und sieht für 2022 zunächst einen Zuschuss von zehn Milli­arden Euro aus dem Bundes­haus­halt vor, den die Deutsche Renten­ver­si­che­rung erhält, um ihn am Kapi­tal­markt anzulegen. Vor dem Hinter­grund der aktuellen Zuschüsse des Bundes zur Renten­ver­si­che­rung hält Geyer vom DIW diese Summe für zu niedrig und fordert einen „Kapi­tal­stock in mittlerer drei­stel­liger Milli­ar­den­höhe“ um den Beitrags­an­stieg zu dämpfen und das Niveau zu stabilisieren.

Darüber hinaus plant die Ampel-Regierung einen „öffent­lich verant­wor­teten Fonds“ als Angebot für die private Alters­vor­sorge. Dies kann als Einge­ständnis gelesen werden, dass die Riester-Rente nicht die gewünschten Ergeb­nisse erzielt hat. Statt­dessen sollen hohe Kosten, die viele Riester-Verträge unat­traktiv und wenig rentabel machen, vermieden und mit der Aussicht auf eine höhere Rendite gekoppelt werden. Die Idee klingt erst einmal attraktiv, aller­dings sind hier noch viele Fragen offen. Darüber hinaus ist der Fonds nicht obli­ga­to­risch, sondern mit Abwahl­mög­lich­keit vorge­sehen, bleibt also frei­willig. Auch wird ein solches Produkt Personen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen und von Alters­armut bedroht sind, nicht davor bewahren können.

Als positiv kann hingegen die Auswei­tung des Renten­split­tings auf unver­hei­ra­tete Paare sowie eine bessere Bekannt­ma­chung dieser Möglich­keit durch die Deutsche Renten­ver­si­che­rung bewertet werden. Beim Renten­split­ting können Renten­an­sprüche innerhalb einer Part­ner­schaft zu gleichen Teilen auf beide Partner:innen aufge­teilt werden. So kann die Person, die beispiels­weise aufgrund von Kinder­be­treuung in Teilzeit arbeitet, trotzdem höhere Renten­an­sprüche sammeln und poten­zi­elle sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­liche Nachteile der Teil­zeit­tä­tig­keit teilweise ausglei­chen. Wenn auch die besonders von Alters­armut bedrohte Gruppe der Allein­er­zie­henden von diesem Modell poten­ziell nicht profi­tieren wird, so ist es dennoch wichtig, Paare auf die Möglich­keit der Auftei­lung der Renten­an­sprüche hinzu­weisen und diese Option für Unver­hei­ra­tete zu öffnen.

Ideen aus anderen Ländern: Garan­tie­rente und Stärkung der betrieb­li­chen Rente

Wie könnten also poli­ti­sche Lösungen für die Heraus­for­de­rungen des Renten­sys­tems aussehen? In den vergan­genen Jahren wurden immer wieder Modelle anderer Länder, beispiels­weise das schwe­di­sche oder das nieder­län­di­sche Modell als Inspi­ra­tion für mögliche Lösungen bemüht. Sie bieten nach wie vor Ideen, von denen Deutsch­land lernen könnte.

Entspre­chend des schwe­di­schen Modells schlägt Klammer, Direk­torin des Instituts Arbeit und Quali­fi­ka­tion von der Univer­sität Duisburg-Essen, vor, „dauerhaft einen kleinen Anteil der gesetz­li­chen Renten­bei­träge am Kapi­tal­markt zu inves­tieren“. In Schweden beträgt dieser Anteil 2,5% des gesetz­li­chen Renten­bei­trags. Wie bereits erwähnt, könnte eine solche Regelung in Form eines öffent­lich verwal­teten Fonds als frei­wil­liges Angebot mit der Ampel-Regierung Wirk­lich­keit werden.

Eine weitere Möglich­keit wäre eine lang­fris­tige Stärkung der betrieb­li­chen Rente, wie in den Nieder­landen. Dort ist die betrieb­liche Rente die wichtige Säule der Alters­vor­sorge neben der gesetz­li­chen Rente und macht bei vielen die Hälfte der Bezüge im Alter aus. In Deutsch­land zahlen etwa 60% der Beschäf­tigten in eine Art der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge ein, aller­dings macht diese einen weitaus gerin­geren Anteil an den Gesamt­be­zügen aus als in den Nieder­landen. Natürlich käme es auch dabei auf die Ausge­stal­tung an. So kommt eine Studie im Auftrag der Bertels­mann-Stiftung zu dem Schluss, dass eine gesetz­liche Pflicht zur Alters­vor­sorge zwar die Armuts- und Grund­si­che­rungs­quote redu­zieren würde, aber von Alters­armut bedrohte Gruppen nur wenig davon profi­tieren würden, weil ihre betrieb­li­chen Renten­an­sprüche gering wären.

Für akut von Alters­armut Bedrohte und Betrof­fene könnte eine Garan­tie­rente, wie die Grünen sie im Wahlkampf vorge­schlagen haben, eine Antwort sein[3]: Niedrige Renten sollten „bei Vorliegen der versi­che­rungs­recht­li­chen Voraus­set­zungen“ (ebd.: 3) auf 30 Entgelt­punkte aufge­stockt werden. Dies entspräche einer Brut­to­rente von 1025,70€ für West­deutsch­land und 996,90€ für Ostdeutsch­land. Die Mehr­aus­gaben dieses Modells für die Gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung lägen laut Berech­nungen zwischen 8,7 und 15 Milli­arden Euro, wenn die damit einher­ge­henden „Minder­aus­gaben bei der Grund­si­che­rung, die Mehr­aus­gaben beim Wohngeld und das zusätz­liche Steu­er­auf­kommen“ (ebd.) berück­sich­tigt würden. Ein ähnliches Modell in Form einer Mindest­rente gibt es auch in Schweden und den Nieder­landen.

Um speziell die Renten von Frauen zu erhöhen, die oftmals aufgrund von Care Arbeit unter­bro­chene Erwerbs­bio­gra­phien aufweisen, gibt es verschie­denste Vorschläge. Würde man die Verein­bar­keit von Familie und Beruf stärken, um mehr Frauen* in Erwerbs­ar­beit und vor allem in Voll­zeit­ar­beit zu bringen, würde das nicht nur den indi­vi­du­ellen Renten­an­sprü­chen zugu­te­kommen, sondern auch mehr Geld für das Umla­ge­ver­fahren der DRV bedeuten. So könnten die Folgen des demo­gra­phi­schen Wandels zumindest anteilig ausge­gli­chen werden. Ähnliche Effekte könnten über eine Förderung der Einwan­de­rung nach Deutsch­land erzielt werden, um so mehr Beitrags­zah­lende zu haben, die für die Renten aufkommen.

Das Wissen­schafts­zen­trum Berlin wirbt außerdem für eine Abschaf­fung des sog. Ehegat­ten­split­tings, das einen Steu­er­vor­teil für verhei­ra­tete Paare mit sich bringt, wenn die Einkommen der Partner*innen unter­schied­lich hoch sind. Dies fördere die Entschei­dung, dass eine Person (meist die Frau*) dauerhaft weniger als Vollzeit arbeite, was sich letztlich in nied­ri­geren Renten­an­sprü­chen niederschlägt.

Zwar geht die Ampel-Regierung mit der Anlage am Kapi­tal­markt einen für die Bundes­re­pu­blik neuen Weg, er wird jedoch die künftigen Heraus­for­de­rungen des demo­gra­phi­schen Wandels nicht abfedern können. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung die Legis­la­tur­pe­riode nutzt, um trag­fä­hige Konzepte für die gesetz­liche Rente zu disku­tieren. Ansonsten bleibt ihr nichts übrig als ein über die Jahre immer weiter anstei­gender Zuschuss des Bundes.

 


[1] Geyer, Johannes; Buslei, Hermann (2021b): Einkom­mens­wir­kung und fiska­li­sche Kosten der Grünen Garan­tie­rente. Endbe­richt; Forschungs­pro­jekt im Auftrag der Bundes­tags­frak­tion Bündnis 90/​Die Grünen. DIW Berlin: Poli­tik­be­ra­tung kompakt, Nr. 165. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815710.de/diwkompakt_2021-165.pdf, S. 1.

[2] Haan, Peter; Stichnoth, Holger; Blämer, Maxi­mi­lian; Buslei, Hermann; Geyer, Johannes; Krolage, Carla; Müller, Kai-Uwe (2017): Entwick­lung der Alters­armut bis 2036. Trends, Risi­ko­gruppen und Poli­tik­sze­na­rien. DIW & ZEW im Auftrag der Bertels­mann Stiftung Gütersloh. https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Entwicklung_der_Altersarmut_bis_2036.pdf, S. 18.

[3] Geyer Johannes; Haan, Peter; Ludwig, Alexander (2021): Mindest­rente: Absi­che­rung gegen Alters­armut und notwen­diger Baustein für weitere Reformen. DIW Berlin: DIW aktuell, Nr. 72. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.823995.de/diw_aktuell_72.pdf.

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