Lese­emp­feh­lung: Gab es westliche Garantien zur NATO-Erweiterung?

Bundes­ar­chiv 183‑1990-0912–027, Foto: Thomas Uhlemann

Aus der Reihe „Legenden und Fakten“: Hat der Westen seine Zusage gebrochen, die NATO nicht nach Osten zu erweitern? Hannes Adomeit hat die Fakten überprüft.

Auf der Münchner Sicher­heits­kon­fe­renz 2018 tischte der russische Außen­mi­nister Sergej Lawrow erneut die altbe­kannten Vorwürfe an die Adresse des Westens auf: Russland sei in den 90er Jahren gede­mü­tigt worden, der Westen habe Garantien gebrochen etc. Dabei geht es immer wieder um die Frage der Ostaus­deh­nung der NATO. Hannes Adomeit hat sich die Mühe gemacht, in einem Papier für die Bundesakademie für Sicher­heits­po­litik die Quel­len­lage aufzu­ar­beiten. Fazit: Die angeb­li­chen Verspre­chen des Westens an Gorbat­schow im Kontext der deutschen Wieder­ver­ei­ni­gung erweisen sich als Legende.

In den damaligen 2 plus 4‑Verhandlungen hat niemand den Zerfall der Sowjet­union und die Auflösung des Warschauer Pakts anti­zi­piert. Die künftige Sicher­heits­struktur im östlichen Teil Europas stand nicht auf der Tages­ord­nung. Wohl aber gab es die Schluss­akte von Helsinki, die allen euro­päi­schen Staaten das Recht auf freie Bünd­nis­wahl zubil­ligte. Niemand war auto­ri­siert, dieses Recht außer Kraft zu setzen. Vielmehr wurde es in der Charta von Paris im November 1990 auch von der damaligen UdSSR bekräftigt. 

Was Lawrow rekla­miert ist nichts anderes als die einge­schränkte Souve­rä­nität der ehema­ligen Vasal­len­staaten der Sowjet­union. Putins Russland fordert wieder eine exklusive Einfluss­zone, aus der die EU ebenso wie die NATO ausge­schlossen sind. Die pro-euro­päi­sche ukrai­ni­sche Demo­kra­tie­be­we­gung war für den Kreml der Casus Belli. Lawrow sollte sich deshalb nicht beklagen, dass Russland heute „als Bedrohung darge­stellt“ wird. Die Politik des Kremls ist eine reale Bedrohung für die euro­päi­sche Sicherheitsordnung.


Quelle: Hannes Adomeit, NATO Osterwei­te­rung: Gab es westliche Garantien? Arbeits­pa­pier Sicher­heits­po­litik, Nr. 3/​2018, Bundes­aka­demie für Sicherheitspolitik

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