Radikale Juristen: Die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Grenzen
Für einen Dresdner Richter wird die Brandrede Björn Höckes im Ballhaus Watzke zum Fanal seiner Parteikarriere. Matthias Meisner, Korrespondent des Tagesspiegels, zeichnet dessen Werdegang entlang zahlreicher Zitate nach und fragt: darf ein Mann mit einer solchen radikal rechten Gesinnung noch als Richter arbeiten? Der Beitrag erschien zunächst im Sammelband „Extreme Sicherheit – Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz“.
Zwei Juristen, beide stammen aus dem Westen, beide radikal rechts. Und beide suchten sich vor Jahren neue Jobs im Osten der Republik. Den einen, Martin Zschächner, nannten seine Kommilitonen in Heidelberg den „Jura-Nazi“. Er ist heute Staatsanwalt in Gera. Der andere, Jens Maier, seit 2017 Bundestagsabgeordneter der AfD, gehört zum völkischen Flügel der Partei. Er stammt aus Bremen. Maier, früher mal SPD-Mitglied, zog bereits kurz nach der Wiedervereinigung nach Dresden, wurde dort 1997 Richter am Landgericht.
Es gibt einen Tag, der – über kurz oder lang – die Laufbahnen sowohl von Maier als auch von Zschächner beeinflussen sollte: den 17. Januar 2017, die Brandrede des thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke im Dresdner Ball- und Brauhaus Watzke. Höcke bezeichnete in seiner Rede das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“.1 Die AfD-Jugend Junge Alternative hatte die Veranstaltung organisiert, Pegida stellte den Saalschutz. Höcke erschien in Begleitung des neurechten Ideologen Götz Kubitschek. Auch Maximilian Krah war im Saal, erst vor kurzem von der CDU zur AfD übergetreten. 2019 sollte er für seine neue Partei ins Europaparlament einziehen.
Medienstrategie der AfD
Eine blau-braune Gesellschaft, und Maier war an diesem Tag einer der Vorredner von Höcke. Auch die Rede des Richters, der damals im Januar 2017 bereits in Dresden als Direktkandidat der AfD für den Bundestag nominiert war, hatte es in sich. Er bot die AfD als Sammelbecken für enttäuschte NPD-Anhänger an. „Wir sind diejenigen, die den Patrioten in diesem Land eine echte Heimat bieten können. (...) Wir sind die neue Rechte.“ Zum Thema Aufarbeitung proklamierte er: „Ich erkläre hiermit diesen Schuldkult für beendet, für endgültig beendet.“ Aktuell im Land zu beobachten sei eine „Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen“.2 Von Höcke wurde Maier für seine Rede als „aufrechter Patriot“ gelobt.
Von Maier hatten bis zum 17. Januar 2017 die wenigsten gehört. Zwar spielte sein Name in einem Rechtsstreit aus dem Jahre 2016 eine gewisse Rolle. Der Dresdner Politologe Steffen Kailitz hatte in einer Forschungsarbeit geschrieben, die NPD plane „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“. Maier verbot Kailitz in einer umstrittenen Entscheidung seine Aussagen.
Nach dem Abend im Ball- und Brauhaus Watzke änderte sich der Bekanntheitsgrad des rechten Richters schlagartig. Maier bekam indirekt eine Rolle im Zusammenhang mit den Medienstrategie-Plänen des AfD-Bundesvorstandes, auch mit „sorgfältig geplanten Provokationen“ auf sich aufmerksam zu machen.
In einer aufwendigen Recherche analysierte die Sächsische Zeitung mehr als 100 Facebook-Einträge von Maier.3 Er sympathisierte in dem Netzwerk mit christlichen Fundamentalisten, Schamanen und Kampfsportlern. Maier verband sich auf Facebook mit Nutzern, die sich von einem „illegalen Regime“ bedroht sehen oder den Rechtsstaat schlicht für einen „Scheißstaat“ halten. Er zeigte Sympathie für die Reichsbürger-Ideologie und schrieb im Mai 2015, die Rote Armee könne nicht wirklich als Befreier angesehen werden: „Was die Amerikaner mit dem Sieg verbanden, kann man heute sehen. Wir sind nicht souverän und werden es nicht werden.“ Über Pegida schrieb er im Januar 2015, die Bewegung werde etwas bewirken, „wenn sich in den vom Alltags-Dschihad wirklich betroffenen Städten nennenswerter Widerstand formiert und sich die Leute auf die Straße trauen. Durchhalten!“
Immer wieder mischte sich Maier auf Facebook auch in die Debatten um Themen wie Flüchtlinge und Islam ein. Im August 2014 schrieb er: „Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. Ich war kurz davor, die Hupe zu betätigen. Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden.“ Im September 2014 schrieb er: „Was der Nationalsozialismus auf der politischen Strecke war, ist heute der Islam auf der religiösen.“4
Sympathie für Breivik?
Noch vor seiner Wahl in den Bundestag, wenige Monate nach dem Brauhaus-Auftritt, machte Maier dann erneut von sich reden – bei einer Veranstaltung des extrem rechten Compact-Magazins im April 2017 im Gasthof Heidekrug in Cotta bei Pirna. Dort relativierte er, wie Journalisten von Zeit online und Vorwärts im Livestream verfolgten, die Mordserie des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik. „Breivik ist aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder“ geworden“, zitierte der Vorwärts den AfD-Politiker.5
Was Maier wörtlich gesagt hat, ist heute nicht mehr zu belegen. Compact hat das Video der Veranstaltung unmittelbar nach dem Maier-Auftritt vom Netz genommen. Der AfD-Politiker, der sich selbst den Spitznamen „kleiner Höcke“ gab, verfügt zwar nach eigenen Worten über ein Manuskript seiner Rede, will das aber nicht herausgeben. Er beteuert, die Taten von Breivik weder entschuldigt noch verharmlost zu haben. Dass er den Rechtsterroristen überhaupt erwähnt habe, sei ein „politischer Fehler“ gewesen.
Darf jemand mit einer solch rechten Gesinnung wie Maier als Richter arbeiten? In einem einzigen Fall erklärte sich Maier im Januar 2017 tatsächlich für befangen. Es ging um einen Rechtsstreit zwischen dem damaligen AfD-Landtagsabgeordneten Detlev Spangenberg und dem Kulturbüro Sachsen. Das hatte 2009 eine Broschüre herausgebracht: „Rechtspopulisten auf Sachsentour?“. Ein Foto in der Broschüre zeigte Spangenberg gemeinsam mit Neonazis der NPD und der „Freien Kräfte“, die auf dem Dresdner Heidefriedhof Kränze zum 13. Februar – dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens – ablegen. Spangenberg argumentierte, er habe mit den Neonazis nichts gemeinsam gemacht und stehe auf dem Foto nur zufällig neben ihnen. Maier hätte in dem Verfahren urteilen sollen, aber er nahm sich selbst aus dem Rennen. Und schrieb in einer dienstlichen Erklärung: „Ich sehe mittlerweile durch neu eingetretene Umstände auf dieses Verfahren bezogen Gründe, die die Besorgnis der Befangenheit begründen.“
Im August 2017, wenige Wochen vor seiner Wahl in den Bundestag über einen aussichtsreichen Platz auf der Landesliste, erteilte das Landgericht Dresden Maier einen Verweis. Zuvor schon war ihm die Zuständigkeit für Medien- und Presserecht entzogen worden. Nach Auffassung des Gerichts hat Maier mit seinen Äußerungen im Ball- und Brauhaus Watzke dem Ansehen der Justiz allgemein und dem Landgericht Dresden Schaden zugefügt. Landgerichtspräsident Gilbert Häfner sagte, Maier habe gegen das Mäßigungsgebot nach dem Deutschen Richtergesetz verstoßen. Demnach müssen sich Richter außerhalb des Amtes bei politischer Betätigung so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Die Äußerungen über Breivik wurden bei den disziplinarrechtlichen Ermittlungen nicht einbezogen. Sie haben sich laut Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) als „nicht recherchierbar“ erwiesen. Die Justiz verzichtete darauf, die Videoaufzeichnung von Compact einzufordern.
Ermittlungen in Sachsen gegen Maier wegen des Verdachts der Volksverhetzung wurden eingestellt. Ebenso scheiterte ein 2017 noch unter der damaligen sächsischen AfD-Landes- und Bundeschefin Frauke Petry eingeleitetes Parteiausschlussverfahren gegen Maier. Nach dem Austritt von Petry aus der AfD stoppte der sächsische AfD-Landesvorstand das Verfahren Ende November 2017.
Im selben Monat ließ sich Maier von seiner Partei in den Beirat des Bündnisses für Demokratie und Toleranz entsenden. Noch vor der ersten Sitzung des Gremiums kündigte er an, dass er dort „spezifisch deutsche Kultur“ erörtern wolle und die Chance sehe, „Licht in die dunkle Höhle linker und linksextremer Finanz- und Vereinsstrukturen zu bringen“.
Im April 2018 machte sich Maier zum Wortführer eines Vorstoßes der AfD im Bundestag mit dem Ziel, den Volksverhetzungs-Paragrafen zu ändern. Auch die Volksverhetzung gegen Deutsche solle demnach strafbar sein. Juristen halten das für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk beispielsweise sagt: „Dieser Antrag versucht, den Wahn eines Abwehrkampfes des deutschen Volkes gegen Migranten in Gesetzesform zu gießen.“ Die AfD versuche, durch langsame Aufweichung den Volksverhetzungs-Paragrafen am Ende ganz zu kippen. „Wenn diese Büchse der Pandora erst einmal geöffnet wird, dann steht demnächst Holocaust-Leugnung nicht mehr unter Strafe.“
Laut Abgeordnetengesetz hat Maier bei einem Ausscheiden aus dem Bundestag ein Rückkehrrecht auf seinen Posten als Richter am Landgericht. Ob dann Äußerungen des AfD-Politikers in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter oder zuvor noch einmal geprüft werden, ist unklar. Im Juni 2019 sagte ein Sprecher des Dresdner Landgerichts auf Anfrage, aktuell sei dazu kein Verfahren anhängig.
Verfahren gegen das Zentrum für politische Schönheit
Im November 2017 betritt mit Martin Zschächner der zweite rechte Jurist die bundesweite Bühne. Der Brauhaus-Auftritt von Höcke und seinen Parteifreunden ist der indirekte Auslöser dafür. Denn die Aktionskünstler des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) errichteten in diesem Monat im Höcke-Wohnort Bornhagen im Eichsfeld, auf dem Nachbargrundstück des AfD-Politikers, eine Kopie des Holocaust-Mahnmals, um gegen dessen Dresdner Brandrede im Januar 2017 zu protestieren. Bestandteil der Aktion war ein vom ZPS um Philipp Ruch initiierter „Zivilgesellschaftlicher Verfassungsschutz Thüringen“, die „aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“.
Was genau mit dieser „Langzeitbeobachtung“ gemeint ist und ob Höcke überhaupt überwacht werden sollte, war unklar. Doch nur eine Woche nach der Eröffnung des „Denkmals der Schande“ vor der Haustür des AfD-Politikers holte der Geraer Staatsanwalt Zschächner mit der großen Keule aus. Ausweislich eines von ihm am 29. November 2017 gefertigten Vermerks ermittelte er – Aktenzeichen 173 Js 39497/17 – gegen Philipp Ruch als „Kopf“ des ZPS „und weitere noch nicht namentlich bekannte Mitglieder“ der Gruppierung nach § 129 StGB. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung.6
Zschächner schrieb, durch die Verwendung des Begriffs „zivilgesellschaftlicher Verfassungsschutz“ werde deutlich, dass den Initiatoren daran gelegen sei, „geheimdienstliche Tätigkeiten in eigener Regie auszuführen“. Der Staatsanwalt unterstellte Ruch und seinen Mitstreitern eine geplante „optische Totalüberwachung“ des AfD-Politikers „vermittels leistungsstarker Bild- und Fototechnik“.
Belege für diesen Verdacht fand Zschächner in den 16 Monate lang dauernden Ermittlungen nicht. Eher zufällig wurden die Ermittlungen erst Anfang April 2019 publik, durch eine parlamentarische Anfrage eines Linken-Landtagsabgeordneten. Zschächner geriet in den Mittelpunkt einer lebhaften Debatte. Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) verteidigte ihn zunächst noch, schließlich beruhe die Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf eigenem Verhalten des Zentrums für politische Schönheit und sei „nicht politisch motiviert“. Lauinger fragte lediglich: „Kann man ein solches Ermittlungsverfahren nicht schneller als in 16 Monaten zum Abschluss bringen?“ Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) zeigte sich irritiert, schrieb auf Twitter: „Alle zivilen Verfahren gegen das ZPS blieben erfolglos und nun Strafrecht als kriminelle Vereinigung? Seltsam!“ Er betonte aber auch: „Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, genau keine politischen Weisungen zu erteilen.“
Der Fall Maier und der Fall Zschächner unterscheiden sich, nicht nur weil der eine Richter und der andere Staatsanwalt ist. Sondern vor allem, weil sich Maier besonders außerdienstlich politisch positioniert hat, Zschächner dagegen eine Nähe zur AfD in erster Linie in seinen juristischen Entscheidungen dokumentierte. Denn es gab nicht nur die ZPS-Entscheidung: Das Verfahren wurde nach seinem Bekanntwerden nach wenigen Tagen im April 2019 eingestellt.
Darf jemand wie Zschächner Staatsanwalt sein?
Zwar hatte Zschächner, der in der Ermittlungsbehörde für politisch motivierte Kriminalität zuständig war, auch harte Neonazis angeklagt. Es wurden aber von April 2019 an zahlreiche fragwürdige Entscheidungen bekannt, in denen er rechtsradikale Aktivisten davonkommen ließ. Die thüringische Linken-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss und die Linken-Bundesvorsitzende Katja Kipping dokumentierten eine ganze Reihe von Fällen. Kipping nannte Zschächner einen „Staatsanwalt, der‘s Rechten recht macht“.7
Auch die FAZ berichtete damals unter der Überschrift „Ein Waterloo von einer Begründung“ über ein von Zschächner eingestelltes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer AfD-Demonstration 2017 in Jena.8 Es hatte damals einen Gegenaufzug der Jungen Gemeinde Stadtmitte gegeben, die AfD-Demonstranten wollten für die Gegendemonstranten, wie sie in Sprechchören kundtaten, eine U‑Bahn „bis nach Auschwitz“ bauen. Zschächner lehnte eine Anklage wegen Volksverhetzung ab. Das Wort „Auschwitz“ sei inhaltlich im Sinne einer Metapher „nicht wesentlich anders“ verwendet worden als das Wort „Waterloo“, das als „sinnbildliche Bezeichnung einer vernichtenden Niederlage“ geläufig sei. Die Jenaer Anwältin Pietrzyk konnte mit einer Beschwerde erreichen, dass die Ermittlungen in diesem Fall wieder aufgenommen werden. Pietrzyk sagt, Linke seien durch Zschächners Entscheidungen eingeschüchtert worden.
Das betrifft auch einen Überfall von mindestens 40 Tatverdächtigen aus der Neonaziszene auf drei Punks am 1. Mai 2015 in Saalfeld.9 Die kleine Gruppe hatte an der Veranstaltung gegen den Aufmarsch der rechtsextremen Kleinpartei Der III. Weg teilgenommen. Sie war auf dem Heimweg, als sie von den Neonazis völlig grundlos angegriffen wurde. MDR Thüringen recherchierte schnell, dass einer der mutmaßlichen Haupttatverdächtigen bereits wegen Körperverletzung polizei- und gerichtsbekannt und im Security-Bereich tätig gewesen sei. Mehrere Tatbeteiligte an dem Angriff auf die drei Punks waren in der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ aktiv. Und die Ermittler in Thüringen erhielten schon ein halbes Jahr nach dem Angriff von den sächsischen Behörden konkrete Hinweise auf die Kameradschaft. Die Thüringer Allgemeine zitierte einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera – zuständiger Ermittler war Zschächner – im Dezember 2017, es sei „keine Relevanz für die hiesigen Ermittlungen ersichtlich“. Die Nebenklagevertreterin Pietrzyk warf der Justiz damals vor, sie verspielte in dem Saalfelder Fall die Möglichkeit, gefährliche Neonazistrukturen aufzudecken.
Christina Büttner, Projektkoordinatorin bei der Beratungsstelle Ezra für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, sagt, unter anderem mit Hinweis auf den 1. Mai 2015 in Saalfeld: „Durch solche Erfahrungen verlieren Betroffene und auch viele Menschen aus ihrem Umfeld das Vertrauen in den Rechtsstaat.“ Und: „Zugespitzt formuliert entsteht so das Bild, Neonazis können tun was sie wollen.“
Und so jemand wie Zschächner darf Staatsanwalt sein? Gleichzeitig mit der Einstellung der Ermittlungen gegen das ZPS wurde Zschächner, bisher zuständig für politisch motivierte Kriminalität, mit anderen Aufgaben in der Ermittlungsbehörde betraut, „auf eigenen Wunsch“, wie das Justizministerium im April 2019 mitteilte. Er wurde – die Entscheidung gilt bis zur abschließenden Untersuchung der Vorwürfe nur vorläufig – mit der Aufklärung von Branddelikten beauftragt. Ein Sprecher des Zentrums für politische Schönheit jubilierte: „An uns hat sich Zschächner jetzt verhoben.“
Anmerkungen
1 Höcke-Rede im Wortlaut: „Gemütszustand eines total besiegten Volkes“, in: Tagesspiegel, 19.1.2017, abgerufen am 24.6.2019 www.tagesspiegel.de/19273518.html
2 Redebeitrag Jens Maier AfD bei der Jungen Alternative in Dresden, veröffentlicht am 18.1.2017 auf Youtube, abgerufen am 24.6.2019 www.youtube.com/watch?v=HnDXa8vIeXA
3 Karin Schlottmann/Ulrich Wolf, Die Würde des Amtes, in: Sächsische Zeitung, 20.1.2017, abgerufen am 19.6.2019 www.saechsische.de/die-wuerde-des-amtes-3592924.html
4 Matthias Meisner/Ronja Ringelstein, Der Richter von der AfD: Ein Demagoge in Robe, in: Tagesspiegel, 24.1.2017, abgerufen am 19.6.2019 www.tagesspiegel.de/19295504.html
5 Robert Kiesel, AfD-Politiker Jens Maier: Breivik handelte aus Verzweiflung, in: Vorwärts, 20.4.2017, abgerufen am 19.6.2019 www.vorwaerts.de/artikel/afd-politiker-jens-maier-breivik-handelte-verzweiflung
6 Matthias Meisner, Die Geraer Ermittlungsakte 173 Js 39497/17, in: Tagesspiegel, 14.4.2019, abgerufen am 19.6.2019 www.tagesspiegel.de/24218208.html
7 Matthias Meisner, „Wir nannten ihn nur den ‚Jura-Nazi‘“, Ein Staatsanwalt und seine Nähe zur AfD, in: Tagesspiegel, 10.4.2019, abgerufen am 19.6.2019 www.tagesspiegel.de/24202498.html
8 Marlene Grunert, Ein Waterloo von einer Begründung, in: FAZ, 9.4.2019, abgerufen am 19.6.2019 www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/zps-ermittlungen-bevorzugte-ein-staatsanwalt-afd-sympathisanten-16131301.html
9 Matthias Quent, Ausgeschlagene Zähne, Gehirnerschütterungen, innere Blutungen, in: Zeit online Störungsmelder, 4.5.2015, abgerufen am 19.6.2019 blog.zeit.de/stoerungsmelder/2015/05/04/ausgeschlagene-zaehne-gehirnerschuetterungen-innere-blutungen_19297
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