Menschen­rechte damals und heute – Key Note zur Juri Schmidt-Konferenz 2026

Foto: Sergei Chizhikov

In Gedenken an den russi­schen Menschen­rechts­anwalt und Demokraten Juri Schmidt widmet sich die jährliche inter­na­tionale Konferenz „Menschen­rechte, Freiheit und Gerech­tigkeit“ der Vertei­digung der Menschen­rechte. Ralf Fücks hielt in diesem Jahr die Eröffnungsrede.

Es ist mir eine Ehre, die diesjährige Juri-Schmidt-Konferenz zu eröffnen. Ich hatte das Privileg und Vergnügen, Juri Markovich persönlich kennen­zu­lernen. Er war ein nobler Mensch, weise und bescheiden, ein mutiger Verfechter der Menschen­rechte als Ausdruck und Garant der Menschenwürde.

Während der Sowjetzeit vertei­digte Juri Dissi­denten und Bürger­rechtler. Er betrachtete den Zusam­men­bruch der Sowjet­union als ein histo­ri­sches Geschenk. Doch er war sich bewusst, dass das Ende der UdSSR nicht bedeutete, der Kampf für Rechts­staat­lichkeit und Demokratie sei gewonnen – vielmehr hatte er gerade erst begonnen.

Wir lernten ihn kennen, als er die Vertei­digung von Michail Chodor­kowski koordi­nierte, nachdem dieser als Gegner Putins verhaftet und angeklagt worden war.

Was würde Juri Marko­witsch heute sagen, da die Anfänge der Demokratie in Russland vollständig zerstört und durch ein neues autori­täres Regime ersetzt wurden? Nun, ich nehme an, er würde das tun, was er immer tat: dieje­nigen vertei­digen, die sich für die Menschen­rechte einsetzen.

Wenn ich darf, möchte ich das Konzept der Menschen­rechte kurz skizzieren. Es basiert auf der Überzeugung, dass alle Menschen von Natur aus grund­le­gende Rechte und Freiheiten besitzen, allein kraft ihres Mensch­seins. Diese Idee hat sich über Jahrtau­sende hinweg entwickelt.

Der babylo­nische Codex Hammurabi, die athenische Demokratie und das römische Natur­recht erkannten bereits bestimmte Rechte und Pflichten an und legten damit frühzeitig den Grund­stein für das moderne Verständnis von Menschenrichten.

Auch diverse Religionen betonten die Würde des Menschen. Diese Grundidee basiert auf der Überzeugung, dass alle Menschen Kinder Gottes sind und daher etwas Göttliches in sich tragen. In dieser Perspektive begeht jeder, der andere Menschen verachtet und misshandelt, Blasphemie.

Das 17. und 18. Jahrhundert sah den Aufschwung der Aufklärung. Denker wie John Locke plädierten für unver­äu­ßer­liche Natur­rechte, Gleichheit vor dem Gesetz und das Konzept der Staats­bür­ger­schaft. Diese Ideen beflü­gelten die Ameri­ka­nische Revolution (1776) und die Franzö­sische Revolution (1789), die die indivi­du­ellen Freiheiten in den Vorder­grund stellten.

Die erste kodifi­zierte Sammlung von Grund­rechten war die berühmte britische Magna Carta von 1215, die Beschrän­kungen der könig­lichen Macht festlegte und verbürgte Rechte betonte.

Im Jahr 1776 bekräf­tigte die Ameri­ka­nische Unabhän­gig­keits­er­klärung das Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück.

Es folgte die Erklärung der Menschen- und Bürger­rechte, die während der Franzö­si­schen Revolution im Jahr 1789 verab­schiedet wurde. Sie ist bis heute das grund­le­gende Dokument, das die Kernprin­zipien der Menschen­rechte und bürger­lichen Freiheiten umreißt. Lassen Sie uns diese kurz in Erinnerung rufen:

  1. Menschen­rechte sind universell: Die Erklärung bekräftigt, dass alle Menschen frei und gleich an Rechten geboren sind. – Die Spreng­kraft dieses Prinzips liegt auf der Hand. Es stand in krassem Wider­spruch zur sozialen und politi­schen Realität der damaligen Zeit und wirkt bis heute als Trieb­kraft zur Inklusion vormals ausge­schlos­sener und diskri­mi­nierter Gruppen.
  2. Das Konzept der Natur­rechte: Es erkennt bestimmte unver­zichtbare Rechte wie Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Wider­stand gegen Unter­drü­ckung als grund­legend für die Menschen­würde an.
  3. Volks­sou­ve­rä­nität: Die Erklärung legt fest, dass die Quelle aller politi­schen Macht beim Volk liegt, und bekräftigt dessen Recht auf Selbst­ver­waltung: Regierung für das Volk und
  4. Gleichheit vor dem Gesetz: Sie besagt, dass alle Bürger Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben und gleich­be­handelt werden müssen.
  5. Gedanken- und Meinungs­freiheit: Die Erklärung bekräftigt das Recht auf Rede‑, Religions- und Presse­freiheit als Kern bürger­licher Freiheiten.
  6. Das Recht auf ein faires Verfahren soll sicher­stellen, dass Gerech­tigkeit fair und unpar­teiisch ausgeübt wird.
  7. Der Grundsatz der öffent­lichen Rechen­schafts­pflicht: Amtsträger sind den Bürgern gegenüber rechen­schafts­pflichtig und müssen im Einklang mit dem allge­meinen Willen handeln.
  8. Das Grund­recht auf Eigentum erkennt Eigentum als ein Natur­recht an und erklärt, dass Eigentum ein unantast­bares Element bürger­licher Freiheit ist.
  9. Das Recht auf Wider­stand gegen Unter­drü­ckung: Die Erklärung bekräftigt das Recht der Bürger, sich gegen Unter­drü­ckung und Tyrannei zu wehren, und unter­streicht die Ermäch­tigung zum Wider­stand gegenüber illegi­timer Herrschaft.
  10. Der Grundsatz der Gesetz­ge­bungs­hoheit fordert, dass Gesetze den allge­meinen Willen zum Ausdruck bringen müssen und dass alle Bürger das Recht haben, entweder persönlich oder durch Vertreter am Gesetz­ge­bungs­prozess teilzunehmen.

Diese Prinzipien legten den Grund­stein für das moderne Konzept der indivi­du­ellen sowie der kollek­tiven Menschenrechte.

Im 19. und 20. Jahrhundert erwei­terten die Abschaffung der Sklaverei, der Kampf der Frauen für Gleich­be­rech­tigung und die Arbei­ter­be­wegung den Geltungs­be­reich der Gleich­be­rech­tigung auf dieje­nigen, die zuvor ausge­schlossen waren.

Die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust führte zur weltweiten Anerkennung der Menschen­rechte, zumindest auf dem Papier. Sie wurden in der Allge­meinen Erklärung der Menschen­rechte verankert, die 1948 von den neu gegrün­deten Vereinten Nationen verab­schiedet wurde. Dieses wegwei­sende Dokument umreißt die für alle Menschen geltenden Rechte und Freiheiten und betont ihre Würde, Gleichheit und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

Im Jahr 1966 wurde die Erklärung durch den Pakt über bürger­liche und politische Rechte sowie über wirtschaft­liche, soziale und kultu­relle Rechte ergänzt, in dem die Verpflich­tungen der Staaten zur Verwirk­li­chung dieser Rechte festgelegt wurde.

Seitdem entwi­ckelt sich das Konzept der Menschen­rechte weiter, angestoßen durch die Bewegungen gegen Rassismus, für Geschlech­ter­gleichheit, LGBTQ-Rechte und die Rechte indigener Völker. Menschen­rechte sind kein stati­sches Regelwerk; sie entwi­ckeln sich unter dem Einfluss neuer kultu­reller, sozialer und politi­scher Ideen ständig weiter.

Das ist die Erfolgs­ge­schichte. Aber wir alle wissen, dass demokra­ti­scher Fortschritt nie ein linearer Prozess war. Histo­risch gab es schwere Rückschläge, wieder­holte Phasen der Unter­drü­ckung, und es gab immer wider­sprüch­liche Tendenzen.

Die Durch­setzung des Völker­rechts hängt letztlich vom guten oder schlechten Willen der Staaten ab. Dies gilt auch für die Bemühungen um die Schaffung einer trans­na­tio­nalen Gerichts­barkeit, die ebenfalls auf der Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft der Natio­nal­staaten beruht. Obwohl die Menschen­rechte von fast allen Staaten formal anerkannt werden, legen autoritäre Mächte sie so aus, dass sie faktisch entkernt werden.

Heute befinden wir erneut in einer Ära antili­be­raler Tendenzen. Weltweit nimmt die Zahl stabiler Demokratien ab. Autoritäre Regime sind auf dem Vormarsch. China entwi­ckelt sich zu einer neuen Weltmacht. In Russland herrschen dunkle Zeiten, verschärft durch den brutalen Angriffs­krieg gegen die Ukraine, einem endlosen Strom von Menschen­rechts­ver­let­zungen aller Art: Massaker an Zivilisten, Folter, die Entführung von Kindern, gezielte Bombar­die­rungen von Wohnge­bieten und die syste­ma­tische Zerstörung der Lebens­grund­lagen der ukrai­ni­schen Bevölkerung.

Gleich­zeitig hat das iranische Regime Zehntau­sende Menschen massa­kriert, die auf die Straße gingen, um Freiheit und Menschen­rechte zu fordern. An vielen Orten sind Gewalt gegen Zivilisten, Folter und Vertreibung wieder weit verbreitete Praktiken.

Selbst in vielen demokra­ti­schen Ländern nehmen antili­berale Stimmungen zu. Unter Präsident Trump wendet sich die USA gegen die liberale Ordnung, die sie so lange verteidigt hat. Demokra­tische Parteien und Insti­tu­tionen verlieren das Vertrauen der Öffent­lichkeit. Neue digitale Medien sind zu Quellen von Desin­for­mation und politi­scher Radika­li­sierung geworden.

Globale Flücht­lings­ströme nehmen zu, während gleich­zeitig die Rechte von Flücht­lingen zunehmend einge­schränkt werden. Dies lässt sich auch in Deutschland beobachten. Politisch verfolgte Männer und Frauen haben es immer schwerer, einen sicheren Zufluchtsort zu finden. Und selbst dieje­nigen, die bereits im Exil leben, sind vom langen Arm des Kremls und anderer autori­tärer Regime bedroht.

All diese Entwick­lungen machen diese Konferenz umso wichtiger.

Menschen­rechts­ver­tei­diger müssen sich über alle Grenzen hinweg zusam­men­schließen. Dies gilt für die Zivil­ge­sell­schaft wie für demokra­tische Regie­rungen. Wir müssen ein globales Bündnis der Demokratien aufbauen. Wir müssen wider­stands­fä­higer werden – militä­risch, wirtschaftlich und politisch. Und wir sollten zuver­sichtlich bleiben, dass Freiheit und Menschen­rechte letztlich über Unter­drü­ckung und Gewalt siegen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Die jährliche Juri-Schmidt-Konferenz findet seit 2017 in Berlin statt. Unseren Bericht zur Konferenz von 2018 können Sie hier lesen!

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