Nach dem polni­schen EU-Urteil – über den unheim­li­chen Zusam­men­hang zwischen Rechts­staats­di­lemma und Identitätspolitik

Nach Jahren des Streits über Rang und Geltung des Rechts­staats­prin­zips in der Euro­päi­schen Union scheint die Ausein­an­der­set­zung zwischen Brüssel, Luxemburg und Warschau nun doch endlich dort ange­kommen zu sein, wo sie hingehört: auf Platz 1 der euro­päi­schen poli­ti­schen Agenda. Aller­dings ist es alles andere als sicher, dass das seit langem zu Recht von verschie­dener Seite gefor­derte ener­gi­sche Auftreten der EU-Kommis­sion das Kern­pro­blem löst. Denn dieses liegt nicht im Bereich der Rechts­staat­lich­keit, sondern in wider­sprüch­li­chen Auffas­sungen des Inte­gra­ti­ons­prin­zips und deren Vermitt­lung an euro­päi­sche Wählerschaften.

Das Echo der Entschei­dung des polni­schen Verfas­sungs­tri­bu­nals bezüglich des angeb­li­chen Vorrangs polni­schen Rechts vor EU-Recht am 7. Oktober 2021 wird so schnell nicht verhallen. Der seit Jahren deutlich wahr­nehm­bare Missklang hinsicht­lich des offenen bzw. materiell begrenzten Charak­ters des EU-Inte­gra­ti­ons­pro­zesses zwischen der natio­nal­kon­ser­va­tiven Regierung auf der einen und verschie­denen EU-Insti­tu­tionen und weiteren EU-Mitglieds­staaten auf der anderen Seite nimmt zunehmend den Charakter eines Störfunks an. Beinahe entsteht der Eindruck, als bean­spruche Warschau nicht etwa nur einen Platz unter den ersten Geigen oder gar die Rolle des Konzert­meis­ters für sich, sondern wolle schlichtweg den Diri­genten abschaffen und Kako­phonie zu einer neuen Kunstform erheben. Ange­sichts des Streits im Orchester sollte aber nicht vergessen werden, dass die Musik nicht für die Regie­rungen, sondern für das „Publikum“ der euro­päi­schen Bürge­rinnen und Bürger gespielt wird. Deren Erwar­tungen an „ihren“ Klang­körper sind aber ebenso heterogen wie die gegen­wär­tige poli­ti­sche Gemenge­lange in Europa.

Eine Provo­ka­tion mit Ansage

Das erwähnte Urteil des polni­schen Verfas­sungs­tri­bu­nals kam nicht über­ra­schend. Nicht nur deshalb, weil für dessen Veröf­fent­li­chung auf einen oppor­tunen poli­ti­schen Moment gewartet wurde. Vielmehr haben verschie­dene hoch­ran­gige Vertreter der polni­schen Rechten seit etwa 5 Jahren in popu­lis­ti­scher Manier – gemäß dem Motto: „weder Moskau noch Brüssel darf uns vorschreiben, wie wir zu leben haben“ – in der öffent­li­chen Debatte ähnliche Auffas­sungen vertreten. Ein kurzer Blick in die polnische Verfas­sung sowie in entspre­chende Kommen­tare von Rechts­experten reicht völlig aus, um fest­zu­stellen, dass sie mit dieser Position nicht nur im Wider­spruch zu den geltenden EU-Verträgen und den durch Polen im Beitritts­ver­trag einge­gan­genen Verpflich­tungen stehen, sondern auch unter Verdre­hung der poli­ti­schen Reali­täten bewusst die polnische Verfas­sung miss­ver­ständ­lich auslegen.

Gemäß Art. 87 gehören die Verfas­sung, Gesetze, rati­fi­zierte inter­na­tio­nale Verträge und Verord­nungen zu den Quellen des Rechts in der Polni­schen Republik. Polen kann zudem auf der Grundlage inter­na­tio­naler Verträge einer inter­na­tio­nalen Orga­ni­sa­tion oder einem entspre­chenden Organ Kompe­tenzen staat­li­cher Gewalt in ausge­wählten Ange­le­gen­heiten über­tragen (Art. 90 Satz 1) und verpflichtet sich zur Einhal­tung bindenden inter­na­tio­nalen Rechts (Art. 9). Für die Republik Polen gilt also das Gleiche wie z.B. für die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land: EU-Recht steht keines­wegs über der Verfas­sung, aber das Recht eines EU-Mitglieds­staats muss EU-rechts­kon­form sein. Über­tragen auf die recht­liche Materie, in dem es im Streit um die Einhal­tung des Rechts­staats­prin­zips mit Polen geht, heißt das: Polen kann seinem Justiz­system eine x‑beliebige Gestalt geben, solange sie eine Gewähr für die Einhal­tung der in Art. 2 EUV aufge­zählten demo­kra­ti­schen Grund­prin­zi­pien einschließ­lich Rechts­staat­lich­keit bietet. Genau dies hat der EuGH mit Blick auf das neue System der Ernennung und Diszi­pli­nie­rung von Rich­te­rinnen und Richtern mehrfach ange­zwei­felt, da ihre poli­ti­sche Unbe­ein­fluss­bar­keit infrage gestellt sei.

Unmiss­ver­ständ­liche Kritik an der „immer engeren Union der Völker Europas“

Um der mate­ri­ellen Prüfung dieses Tatbe­stands auszu­wei­chen und den Urteilen des EuGH vom Juli 2021 nicht Folge leisten zu müssen, hat das polnische Verfas­sungs­tri­bunal gleich zu Beginn seiner Urteils­be­grün­dung die steile These aufge­stellt, dass die Polnische Republik gegen­wärtig nicht mehr als souve­räner und demo­kra­ti­scher Staat funk­tio­nieren könne, weil der euro­päi­sche Inte­gra­ti­ons­pro­zess in Form der in der Präambel des EU-Vertrags beschwo­renen „immer engeren Union der Völker Europas“  auf der Grundlage von EU-Recht und dessen Auslegung durch den EuGH eine (Zitat) „neue Etappe“ erreicht habe, in der die Organe der EU die Grenzen der von Polen über­tra­genen Kompe­tenzen über­schreiten würden.[1] Mit anderen Worten: es kriti­siert nicht etwa nur das konkrete Vorgehen der EU-Kommis­sion gemäß Art. 7 EUV, sondern spricht dem EuGH nach eigenem Gutdünken die Rechts­spre­chungs­kom­pe­tenz ab, ein wohl beispiel­loser Schritt .

Aller­dings ist diese Rechts­aus­le­gung bei einer derart von der Regierung abhän­gigen Insti­tu­tion wie dem polni­schen Verfas­sungs­tri­bunal nur als das zu verstehen, was es wirklich ist – ein in juris­ti­sche Formen gegos­senes poli­ti­sches Statement. Die Reak­tionen auf das Urteil fielen erwartbar, wenn auch erregter aus als sonst. Während aus vielen euro­päi­schen Haupt­städten diesmal mehr als nur besorgte Worte zu hören waren und EU-Kommis­si­ons­prä­si­dentin von der Leyen nun aber wirklich eine härtere Gangart ankün­digte, stellt der polnische Premier­mi­nister Mora­wi­ecki das Urteil als eine Selbst­ver­ständ­lich­keit im Sinne der Aufrecht­erhal­tung von Souve­rä­nität und gegen­sei­tiger Wert­schät­zung unter gleich­be­rech­tigten Partnern dar. Und warnte in einem Brief an seine Amts­kol­legen in anderen EU-Mitglie­dern davor, hier werde gerade ein anti­de­mo­kra­ti­scher Präze­denz­fall geschaffen. Demge­gen­über sieht die polnische Oppo­si­tion, vor allem aber der jüngst aus Brüssel in die polnische Politik zurück­ge­kehrte Donald Tusk, endlich eine Chance, die generell mehr­heit­lich pro-euro­pä­isch einge­stellte Bevöl­ke­rung durch die Angst vor einem Polexit zu mobi­li­sieren und so die PiS in den nächsten Wahlen doch noch zu schlagen.

Der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert

Aller­dings wären euro­päi­sche Politiker mit Blick auf die schmerz­haften Lehren aus dem Brexit gut beraten, sich aus dem direkten innen­po­li­ti­schen Kampf in Polen heraus­zu­halten, auch wenn die Bilder von wehenden EU-Flaggen auf polni­schen Straßen nach dem Brexit ein verlo­ckender Balsam auf die Seele des poli­ti­schen Personals in Brüssel und Straßburg sind. Die Euro­päi­sche Union wird unwei­ger­lich in eine Sackgasse geraten, wenn ihre Entschei­dungs­träger weiterhin so tun, als ob die föderale Idee der „immer engeren Union“ eine unein­ge­schränkt von allen geteilte Grundlage eines ideo­lo­gi­schen Konsenses bezüglich des Inte­gra­ti­ons­pro­zesses wäre. Ohne eine in den 1990er Jahren noch für zumindest zukünftig möglich gehaltene, heut­zu­tage aber undenk­bare Parla­men­ta­ri­sie­rung der „Governance“-Strukturen der EU wird die Idee einer weiteren Föde­ra­li­sie­rung zum Problem: statt über die Jahre einen echten euro­päi­schen Demos hervor­zu­bringen, der eine einende Trieb­kraft des Inte­gra­ti­ons­pro­zesses werden könnte, verstärkt sie unnötig die im Zeitalter von Popu­lismus und Iden­ti­täts­po­litik ohnehin bereits gefähr­lich zuneh­mende poli­ti­sche und gesell­schaft­liche Pola­ri­sie­rung und damit tenden­ziell das Ausein­an­der­driften der Union. Dass rechts­gaul­lis­ti­sche Strategen wie die natio­nal­kon­ser­va­tive PiS nun selbst nicht einmal mehr vor der Nutzung „atomarer“ Optionen zurück­schre­cken, zeigt vor allem eines: die Union hat ihnen viel­leicht nicht das Spielfeld über­lassen, sich aber sehr wohl den Spielstil diktieren lassen.

In guter Absicht und ehrlicher Empörung spielen viele Grup­pie­rungen der demo­kra­ti­schen Mitte in der öffent­li­chen Debatte ungewollt das Über­wäl­ti­gungs- und Verdre­hungs­spiel der Popu­listen und Radikalen mit. Es ist die mangelnde Klarheit in der Kommu­ni­ka­tion über die Hier­ar­chie jener Werte, die unser Leben in Freiheit sichern – also Demo­kra­tie­prinzip, Rechts­staat­lich­keit, bürger­liche Frei­heiten, Frau­en­rechte, Schutz von Minder­heiten – die der Rechten erst die Möglich­keit zur Erringung der Luft­ho­heit in den Köpfen verschafft hat. Zuge­spitzt formu­liert: Ist Abtrei­bungs­recht eine Rechts­staats­frage? Ist jemand, der Probleme mit der Akzeptanz von LGBTIQ-Commu­ni­ties hat, fast schon kein Demokrat mehr?

Wer meint, dies sei eine böswil­lige Unter­stel­lung, der werfe einen kurzen Blick auf beliebige Verlaut­ba­rungen und Entschei­dungen des Euro­päi­schen Parla­ments, in denen die vieler­orts Empörung hervor­ru­fenden Anti-LGBT-Gesetze in Ungarn oder die äußerst prekäre Abtrei­bungs­re­ge­lung in Polen in einem Atemzug mit der Rechts­staats­frage genannt werden.[2] Das ist alles gut gemeint und irgendwie richtig, aber genau genommen stimmt es dann eben doch nicht. Das Personal des Politik‑, Medien- und Univer­si­täts­be­triebs weiß sicher­lich (noch), was gemeint ist, aber in den sozialen Medien und draußen auf dem Lande verfängt auch dank dessen eben doch viel schneller die große verschwö­rungs­theo­re­ti­sche Erzählung der Kaczyńskis und Orbans, der Salvinis und Le Pens, die sinngemäß lautet: „Wenn die da oben Rechts­staat sagen, dann heißt das, dass sie Euren Lebens­stil verachten“.

Fördern und Fordern

Um es ganz klar zu sagen: mit der Vertei­di­gung des Rechts­staats­prinzip steht und fällt die Euro­päi­sche Union. Den Bestand der Inte­gra­tion und der damit verbun­denen Bürger­rechte zu erhalten, muss unter den gegen­wär­tigen Bedin­gungen absolute Priorität haben. Diese Fest­stel­lung ändert aber nichts an der zwin­genden Notwen­dig­keit für den poli­ti­schen Betrieb, endlich wieder auf Augenhöhe mit jenen Menschen ins Gespräch zu kommen, die zweifeln, die aus irgend­einem Grunde von diesem oder jenem nicht überzeugt sind. Anstelle dessen werden immer anspruchs­vol­lere ideo­lo­gi­sche Gesamt­pa­kete geschnürt, die noch mehr über­for­dern, statt das Leben und die Bewäl­tig­bar­keit der Heraus­for­de­rungen des 21. Jahr­hun­derts begreifbar und greifbar zu machen. Fort­schritte auf dem Gebiet der Durch­set­zung und Erwei­te­rung von Menschen­rechten erfordern heute para­do­xer­weise zunächst Mäßigung und ganz viel Über­zeu­gungs­ar­beit. Wer hier substan­zi­elle Fort­schritte will, der muss massiven finan­zi­ellen Förde­rungen für Progres­sive das Wort reden, nicht aber finan­ziell bewehrten, recht­li­chen Straf­maß­nahmen für Konservative.

Die gegen­wärtig beinahe unwirk­lich wirkenden, enorm hohen Zustim­mungs­raten für die EU-Mitglied­schaft in Ländern wie Polen (zwischen 80 und 90%) haben etwas mit der ratio­nalen Einschät­zung zu tun, dass sie greifbare und weitest­ge­hend unver­zicht­bare Vorteile mit sich bringt. Schaut man hingegen auf die Ergeb­nisse der letzten Euro­pa­wahl, so haben in 2019 mehr als die Hälfte der Wähle­rinnen und Wähler ihre Stimme jenen Parteien gegeben, die keinen Hehl aus ihren teils erheb­li­chen Vorbe­halten gegenüber dem derzei­tigen Funk­tio­nieren des Inte­gra­ti­ons­pro­zesses machen, allen voran die PiS mit ca. 45%, aber auch rechte Parteien wie Konfe­deracja mit 4,6% und Kukiz mit 3,7%. Bald könnte es sich erweisen, dass diese Entwick­lung mitnichten nur auf Länder wie Polen beschränkt bleibt.

Die Debatte im Euro­päi­schen Parlament am 19.10.2021 aus Anlass des Urteils des polni­schen Verfas­sungs­tri­bu­nals, während der auch der polnische Minis­ter­prä­si­dent sprach, zeigte in plas­ti­scher Weise, wie weit die mithilfe der Vermi­schung verschie­dener poli­ti­scher Anliegen und recht­li­cher Materien befeuerte Pola­ri­sie­rung nicht nur in Polen, sondern auch in Europa bereits voran­ge­schritten ist. Schüt­zen­hilfe erhielt Mora­wi­ecki dabei mitnichten nur von den Euro­pa­ab­ge­ord­neten der PiS, die seit Jahren gegen die „Ideologen aus Brüssel“ wettern. Dafür wurde von Seiten etlicher Vertre­te­rinnen und Vertreter christ­de­mo­kra­ti­scher, liberaler oder linker Grup­pie­rungen die Vermi­schung der bereits erwähnten Materien – Rechts­staat, LGBT-freie Zonen und Abtrei­bungs­recht – jetzt auch noch um das Thema Grenz­si­che­rung ergänzt. Das wirkt befremd­lich bis heuch­le­risch ange­sichts der still­schwei­genden Duldung der polni­schen Maßnahmen durch Brüssel, in Reaktion auf den vom Lukaschenko-Regime zynisch forcierten Zustrom von Menschen aus dem arabi­schen Raum auf die EU-Außengrenze.

Mangelnde rheto­ri­sche und argu­men­ta­tive Klarheit treibt die Menschen Demagogen in die Arme. Wenn immer weiter verall­ge­mei­nert und pola­ri­siert wird, wenn die feinen Unter­schiede verloren gehen zwischen dem, was lebens­wichtig, und dem, was äußerst wünschens­wert ist, dann verkommen Wahl­ent­schei­dungen Stück für Stück zum Abnicken von Welt­an­schau­ungs­rhe­torik. Das hat dann kaum noch etwas mit einem poli­ti­schen Wunsch­kon­zert, viel mehr aber mit einem gesell­schaft­li­chen Scher­ben­ge­richt gemein. Dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Parteien wie die PiS trotz der gegen­wär­tigen Groß­pro­teste auch die nächste Wahl gewinnen. Und die Euro­päi­sche Union lang­fristig immer tiefer im Morast versinkt.

[1] Vgl. Trybunał Konsty­tu­cyjny, Ocena zgodności z Konsty­tucją RP wybranych przepisów Traktatu o Unii Euro­pe­js­kiej, https://trybunal.gov.pl/postepowanie-i-orzeczenia/wyroki/art/11662-ocena-zgodnosci-z-konstytucja-rp-wybranych-przepisow-traktatu-o-unii-europejskiej (abgerufen am 19.10.2021).

[2] Vgl. beispiel­haft für Polen: Attacks on abortion rights and breaches of the rule of law in Poland, https://www.europarl.europa.eu/news/sk/press-room/20210219IPR98207/attacks-on-abortion-rights-and-breaches-of-the-rule-of-law-in-poland (abgerufen am 19.10.2021); für Ungarn: EU votes for action over Hungary’s anti-LGBT law, https://www.bbc.com/news/world-europe-57761216 (abgerufen am 19.10.2021).

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