Offener Brief an den Europarat: Bleiben Sie standhaft!

Foto: (c) Council of Europe/​Ellen Wuibaux

Die Parla­men­ta­ri­sche Versamm­lung des Euro­pa­rats steht vor einer wichtigen Entschei­dung: Soll sie dem russi­schen Druck nachgeben und damit ihre Rolle als Wächterin der euro­päi­schen Grund­werte aufgeben? Selbst­ver­leug­nung ist die falsche Antwort auf den Versuch auto­ri­tärer Regie­rungen, den Europarat zu entkernen. Die vom Minis­ter­ko­mitee des Euro­pa­rats vorge­schla­gene Regelung würde der Parla­men­ta­ri­schen Versamm­lung die Möglich­keit entziehen, in eigener Entschei­dung Sank­tionen gegen Mitglieds­staaten zu verhängen. Dieser Selbst­ent­mach­tung sollte sie nicht zustimmen.

An die
Mitglieder der Parla­men­ta­ri­schen Versamm­lung des Euro­pa­rats (PACE)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Juni 2019 wird in Strass­burg die Reso­lu­tion „Streng­thening the decision-making process of the Parlia­men­tary Assembly concer­ning creden­tials and voting“ des Geschäfts­ord­nungs­aus­schusses (3.6.2019) zur Abstim­mung kommen. Mit dieser Reso­lu­tion soll der Versuch des Minis­ter­ko­mi­tees, Russland zum Verbleib im Europarat zu bewegen (A shared respon­si­bi­lity for demo­cratic security in Europe, Helsinki 17.5.2019), auch durch die Parla­men­ta­ri­sche Versamm­lung (PACE) bestätigt werden.

Wir unter­stützen die Bemü­hungen, Russlands Verbleib im Europarat zu ermög­li­chen. Die Mitglied­schaft im Europarat bietet russi­schen Bürge­rinnen und Bürgern die Möglich­keit, Klage vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) einzu­rei­chen, und hat zahl­reiche wichtige und positive Auswir­kungen in vielen recht­li­chen und gesell­schaft­li­chen Bereichen.

Die Mitglied­schaft Russlands im Europarat wird aller­dings nur dann sinnvoll und nutz­brin­gend sein, wenn die Nicht­ein­hal­tung der Grund­re­geln durch den Europarat auch sank­tio­niert werden kann. Diese Möglich­keit sehen wir durch die Draft Reso­lu­tion gefährdet.

Die Draft Reso­lu­tion sieht eine Änderung der Geschäfts­ord­nung (§ 10) vor, nach der die PACE weit­ge­hend die Möglich­keit verlieren würde, Mitglieder, die die Grund­sätze des Euro­pa­rats verletzen, zu sank­tio­nieren. Die PACE würde damit ihrer Verpflich­tung, die Einhal­tung der Grund­lagen des Euro­pa­rats zu kontrol­lieren, nicht mehr nach­kommen können. Die Funk­ti­ons­fä­hig­keit und die Glaub­wür­dig­keit des Euro­pa­rats würden dadurch nach­haltig beschä­digt. Im Europarat würde eine Entmäch­ti­gung der PACE zu Gunsten des Minis­ter­rats geschehen, die weit über den derzei­tigen Konflikt um die Russische Föde­ra­tion hinaus Bestand haben würde.

Die Parla­men­ta­ri­sche Versamm­lung des Euro­pa­rats hat 2014 mit großer Mehrheit die Reso­lu­tion Nr. 1990 verab­schiedet und damit die russische Dele­ga­tion aus dem Europarat zwar nicht ausge­schlossen, ihr aber das Stimm­recht und das Recht auf Wahl des Gene­ral­se­kre­tärs und der Richter des EGMR bis zum Abzug der russi­schen Truppen aus der Ostukraine entzogen. Seither gab es keine positiven Ergeb­nisse im Minsk-Prozess. Im Gegenteil – durch die weitere mili­tä­ri­sche Aggres­sion im Asowschen Meer, laufende Menschen­rechts­ver­let­zungen auf der Krim, die wider­recht­liche Festnahme von inzwi­schen über 100 ukrai­ni­schen Gefan­genen und die Vertei­lung von russi­schen Pässen in der Ostukraine eskaliert die Führung der Russische Föde­ra­tion den Konflikt weiter und hat bisher keine ernst­haften Versuche unter­nommen, die Forde­rungen der PACE Reso­lu­tion 1990 zu erfüllen. Russland droht nun damit, den Europarat zu verlassen, um einem Ausschluss zuvor­zu­kommen, und setzt als Druck­mittel auch die Nicht­zah­lung seiner Mitglieds­bei­träge ein.

Wir sind davon überzeugt, dass eine so weit­ge­hende Einschrän­kung künftiger Sank­ti­ons­mög­lich­keiten der PACE, wie in der Draft Reso­lu­tion vorge­sehen, in dieser Situation die Glaub­wür­dig­keit des Euro­pa­rats unter­mi­nieren und das Ansehen und die Kompe­tenzen der PACE dauerhaft beschä­digen würde.

Wir fordern Sie auf

- der geplanten Änderung von § 10 der Rules of Procedure nicht zuzu­stimmen und damit die Funk­ti­ons­fä­hig­keit und die Unab­hän­gig­keit der PACE von der Exekutive (Minis­ter­ko­mittee) zu erhalten

- den Verbleib der Russi­schen Föde­ra­tion im Europarat dadurch zu ermög­li­chen, dass auf die strikte Anwendung von § 9 der Statuten des Euro­pa­rats (Ausschluss eines Mitglieds­staats wegen ausblei­bender Beitrags­zah­lungen) in seiner 1994 verschärften Form („Decla­ra­tion of compli­ance“) in diesem Fall verzichtet wird

- sich dafür einzu­setzen, dass die durch die ausblei­benden Zahlungen der Russi­schen Föde­ra­tion entstan­dene Budget­engpässe durch Beiträge von Dritter Seite ausge­gli­chen werden und die Arbeits­fä­hig­keit des Euro­pa­rats auch ohne die russi­schen Zahlungen voll erhalten bleibt.

Mit freund­li­chen Grüßen,

Stefanie Schiffer, Euro­päi­scher Austausch

Marie­luise Beck, Zentrum Liberale Moderne

Stefan Melle, DRA – Deutsch-Russi­scher Austausch /​Berlin

Ralf Fücks, Zentrum Liberale Moderne

Marie Mendras, Sciences Po Univer­sity, Paris

Textende

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