Verab­schie­dung des auslän­di­schen Agen­ten­ge­setzes in Georgien: Was auf dem Spiel steht

Foto: Imago

Trotz Poli­zei­ge­walt und Fest­nahmen protes­tieren seit Wochen Zehn­tau­sende in Georgien gegen das umstrit­tene Agen­ten­ge­setz. Heute wurde es vom Parlament verab­schiedet, begleitet von Tumulten im Parlament. Unsere Georgien-Expertin Khatia Kika­lish­vili über Hinter­gründe, Inhalt und Konse­quenzen des Gesetzes, den Weg Georgiens in die EU – und warum das von der geor­gi­schen Regierung ange­führte Argument der Trans­pa­renz hinfällig ist.

Zusam­men­fas­sung: Was bedeutet das „auslän­di­sche“ Agentengesetz?

Das Gesetz sieht die Einrich­tung eines Registers für „auslän­di­sche Agenten“ vor, in dem sich Medien und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen (NGOs) mit einer auslän­di­schen Finan­zie­rung von mehr als 20 Prozent eintragen müssen, ande­ren­falls drohen Geld­strafen und ordnungs­recht­liche Sanktionen.

Nach dem jetzt verab­schie­deten Gesetz ist der Staat gegenüber diesen als „auslän­di­sche Agenten“ gebrand­markten Orga­ni­sa­tionen und Medien zu Abhör­maß­nahmen und „Inspek­tionen“ ohne rich­ter­li­chen Beschluss befugt. Er darf auch sensible perso­nen­be­zo­gene Daten der Mitar­beiter sammeln und verwenden. Das Gesetz bedeutet also in erster Linie eine Stig­ma­ti­sie­rung und Einschüch­te­rung von NGOs und freien Medien. Ein Gesetz mit gleichem Inhalt wurde 2012 in Russland erlassen, was letztlich ein Verbot der kriti­schen Medien und eine Einschrän­kung der freien Zivil­ge­sell­schaft zur Folge hatte.

Das von der Regie­rungs­partei ins Feld geführte Argument der Trans­pa­renz ist indes hinfällig, da bereits jetzt alle geor­gi­schen NGOs verpflichtet sind, Infor­ma­tionen über Geldgeber und Höhe der erhal­tenen Finanz­mittel jährlich in einem öffent­lich einseh­baren Register einzutragen.

Begleitet von massiven Protesten haben die 83 Abge­ord­neten der Regie­rungs­partei „Geor­gi­scher Traum“ des Olig­ar­chen Bidzina Ivanish­vili in allen drei Lesungen einstimmig dem „russi­schen Agen­ten­ge­setz“ zuge­stimmt. Die proeu­ro­päi­sche Präsi­dentin Salome Zura­bish­vili hat bereits ange­kün­digt, dass sie ein Veto einlegen wird. Dieses Veto wird aber mit hoher Wahr­schein­lich­keit im Parlament durch die Abge­ord­neten der Regie­rungs­partei über­stimmt werden.

Die EU und ihre Mitglied­staaten sind in ihren State­ments zu dem auslän­di­schen Agen­ten­ge­setz sehr deutlich: Das geplante Gesetz würde die Eröffnung von Beitritts­ver­hand­lungen mit der EU ausschließen.

Es ist schwer voraus­zu­sehen, wie sich die Situation weiter­ent­wi­ckelt. Eines ist jedoch sehr klar: Die breite Protest­be­we­gung zeigt, dass sich die geor­gi­sche Zivil­ge­sell­schaft zu einer bedeu­tenden Kraft im Kampf für die Freiheit – und damit zu einem wichtigen Akteur für die EU-Inte­gra­tion Georgiens – entwi­ckelt hat. An diesen Zielen werden die Menschen in Georgien jede zukünf­tige Regierung messen.

Im Oktober 2024 finden Parla­ments­wahlen in Georgien statt. Das kann man als Glück im Unglück sehen, denn die Menschen haben in einigen Monaten die Möglich­keit, die Regierung abzuwählen.

Der euro­päi­sche Weg Georgiens

Die Menschen in Georgien haben ihre Stimme schon oft erfolg­reich erhoben. Selbst die 70 Jahre dauernde sowje­ti­sche Besatzung konnte den euro­päi­schen Gedanken in Georgien nicht auslö­schen. Das kleine Land mit 3,7 Millionen Einwoh­nern wurde 1991 unab­hängig und ist seitdem mit russi­schen Aggres­sionen konfron­tiert. Darüber hinaus sind 20 Prozent des geor­gi­schen Terri­to­riums – Südos­se­tien und Abchasien – von Russland besetzt.

Die EU-Annä­he­rung Georgiens begann in den 1990er Jahren mit dem Part­ner­schafts- und Koope­ra­ti­ons­ab­kommen (1999) mit der EU. Insbe­son­dere nach der Rosen­re­vo­lu­tion (2003) verpflich­tete sich die geor­gi­sche Regierung, die Bezie­hungen zu EU zu inten­si­vieren und sich im Rahmen der Euro­päi­schen Nach­bar­schafts­po­litik weiter in euro­päi­sche Struk­turen einzugliedern.

Die russische Invasion 2008 in Georgien

Nach der russi­schen Invasion im August 2008 in Georgien und dem brutalen Vorgehen der russi­schen Streit­kräfte gegen die geor­gi­sche Bevöl­ke­rung hat die EU 2009 die so genannte Östliche Part­ner­schaft ins Leben gerufen. Damit begann eine neue Etappe, die 2015 zur Unter­zeich­nung des Asso­zi­ie­rungs­ab­kom­mens führte und wenig später auch die EU-Visa­frei­heit für die geor­gi­sche Bevöl­ke­rung mit sich brachte.

Voraus­set­zung für einen EU-Beitritt Georgiens ist eine freie Zivilgesellschaft

Nach Beginn des voll­um­fäng­li­chen Angriffs­kriegs Russlands gegen die Ukraine begann ein Umbruch in der EU-Außen­po­litik und ein geopo­li­ti­sches Erwachen der Euro­päi­schen Union – was in der Verlei­hung des Kandi­da­ten­status an die Ukraine, Moldau und Georgien sichtbar geworden ist. Damit ist ein „Window of Oppor­tu­nity“ für einen realen Beitritt dieser Länder in abseh­barer Zukunft entstanden.

Der Krieg in der Ukraine hat, 20 Jahre nach der letzten Erwei­te­rung, wieder erstmalig eine Möglich­keit der schritt­weisen Mitglied­schaft in der euro­päi­schen Gemein­schaft geschaffen. Im Herbst wird die EU entscheiden, ob die offi­zi­ellen Verhand­lungen mit Georgien über den Beitritt eröffnet werden können. Dafür müssen die von der EU-Kommis­sion fest­ge­legten neun Verpflich­tungen erfüllt werden. Darunter ist auch die Gewähr­leis­tung und Unter­stüt­zung einer freien geor­gi­schen Zivil­ge­sell­schaft. In den 33 Jahren seiner Unab­hän­gig­keit war Georgien der EU noch nie so nah wie heute.

Hinter­gründe, Ziele und Konse­quenzen des „auslän­di­schen Agen­ten­ge­setzes“ 

Das soge­nannte „Agen­ten­ge­setz“ wurde im Frühling des vergan­genen Jahres von der Regie­rungs­partei „Geor­gi­scher Traum“ (GT) initiiert. Wegen massiver Proteste hat die Regierung das Gesetz damals zurück­ge­nommen und zuge­si­chert, es auch zukünftig nicht zu verabschieden.

Nun hat die Regierung das Gesetz erneut einge­bracht und verab­schiedet– nach ihrer Verlaut­ba­rung mit dem Ziel, Trans­pa­renz hinsicht­lich derje­nigen NGOs und freien Medien zu schaffen, die finan­zi­elle Unter­stüt­zung aus dem Ausland erhalten. Die Regie­rungs­partei argu­men­tiert, dass die Souve­rä­nität Georgiens in Gefahr sei, und die NGOs mit Hilfe auslän­di­scher Agenten eine Revo­lu­tion planten.

Nach Aussagen des Premier­mi­nis­ters Irakli Kobak­hidze wollen die EU und USA durch liberale NGOs die Sicher­heit Georgiens gefährden und eine zweite Front gegen Russland in Georgien öffnen. Durch die Pflicht zur Eintra­gung in das öffent­liche Register als auslän­di­sche Agenten hätte die geor­gi­sche Gesell­schaft Trans­pa­renz darüber, welche auslän­di­schen Personen oder Insti­tu­tionen hinter der jewei­ligen Finan­zie­rung stehen. Darüber hinaus beschul­digt die Regie­rungs­partei die NGOs, pseu­do­li­be­rale und LGBTQ-Propa­ganda zu verbreiten.

Warum wird dieses Gesetz als „russisch“ bezeichnet?

Weil es gegen die wich­tigsten west­li­chen, stra­te­gi­schen Partner gerichtet ist, die die NGOs seit den 1990er Jahren bei der Demo­kra­tie­ent­wick­lung unter­stützen. Laut Gesetz sei diese Unter­stüt­zung aber ein auslän­di­scher Einfluss und die Finan­zie­rung „Schwarz­geld“.

Tatsäch­lich aber arbeiten fast alle der vom Westen finan­zierten Orga­ni­sa­tionen im Interesse Georgiens für die Entwick­lung des Landes – beispiels­weise an der Erar­bei­tung von Reformen für Justiz, fürKor­rup­ti­ons­be­kämp­fung, Menschen­rechte oder Stadt­ent­wick­lung, sie unter­stützen Binnen­flücht­linge und gewähr­leisten Sozi­al­hilfen für Menschen mit Behin­de­rungen. Die Liste ist lang.

Das Gesetz ist auch „russisch“, weil es eine Entfer­nung von EU und NATO zur Folge hat – was gegen die geor­gi­sche Verfas­sung gerichtet ist. Laut Art. 78 der geor­gi­schen Verfas­sung sind die Verfas­sungs­or­gane verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die voll­stän­dige EU- und NATO-Inte­gra­tion zu gewährleisten.

Dementspre­chend ist jedes Handeln, das die verfas­sungs­ge­mäße Tätigkeit der NGOs beschränkt, ein direkter Angriff auf die Bestre­bungen Georgiens, der EU beizu­treten. Für ein kleines Land wie Georgien, zwischen Russland und der EU, würde dies bedeuten, glei­cher­maßen zurück in eine Sowjetära zu fallen. Eine Ära, die wahrlich zu den Kata­stro­phen des letzten Jahr­hun­derts zählt.

Der Staat darf künftig regis­trierte NGOs abhören und perso­nen­be­zo­genen Daten von Mitar­bei­tern sammeln

Ähnlich wie in Russland haben die geor­gi­schen NGOs bereits ange­kün­digt, dass sie sich nicht als auslän­di­sche Agenten regis­trieren werden. Zum einen, weil es herab­wür­di­gend ist, sich als auslän­di­sche Agenten zu bezeichnen. Zum anderen ist der Staat nach diesem Gesetz zu Abhör­maß­nahmen befugt und darf auch sensible perso­nen­be­zo­gene Daten der Mitar­beiter sammeln und verwenden. Nicht mehr viele Menschen werden in diesen NGOs arbeiten wollen. Die Erfahrung in Russland zeigt, dass regie­rungs­kri­ti­sche NGOs innerhalb weniger Jahren nach Inkraft­treten des Agen­ten­ge­setzes gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen.

Das Agen­ten­ge­setz sieht weit­rei­chende Eingriffs­be­fug­nisse vor – ohne eindeu­tige Rechtsgrundlagen

Nach Einschät­zung der OECD sieht das geor­gi­sche Agen­ten­ge­setz staat­liche Eingriffs­be­fug­nisse vor – einschließ­lich der Möglich­keit außer­plan­mä­ßiger Inspek­tionen bzw. Über­wa­chungen –, die weder auf eindeu­tigen Rechts­grund­lagen beruhen, noch streng abge­grenzt sind und die auch keiner rich­ter­li­chen Geneh­mi­gung bedürfen. Dies hat eine abschre­ckende Wirkung und die Behörden können es als Instru­ment der Einschüch­te­rung und Schikane gegen Orga­ni­sa­tionen nutzen, die Kritik äußern.

Die gefor­derte Trans­pa­renz der Finan­zie­rung existiert bereits

Zudem sind nach der geor­gi­schen Gesetz­ge­bung bereits jetzt alle NGOs verpflichtet, Infor­ma­tionen über Geldgeber und die Höhe der erhal­tenen Finan­zie­rung jährlich in einem öffent­li­chen Register einzu­tragen. Damit haben das Finanz­mi­nis­te­rium sowie andere Behörden ausrei­chend Ansatz­punkte, um bei Bedarf weitere Infor­ma­tionen anzufordern.

Russland begrüßt das Gesetz

Es liegt auf der Hand, dass die Einfüh­rung des Agen­ten­ge­setzes im Interesse des Kremls ist. In Zeiten hybrider Kriegs­füh­rung gibt die Schwä­chung der prowest­li­chen Zivil­ge­sell­schaft Russland größere Möglich­keiten, die poli­ti­sche Land­schaft und geostra­te­gi­sche Ausrich­tung Georgiens zu beein­flussen. Alexander Dugin, der russische Außen­mi­nister Lavrov und andere russi­schen Propa­gan­disten fanden bereits lobende Worte für das Gesetz.

Klare Posi­tio­nie­rung der EU: das Gesetz zielt darauf ab, Georgien von der EU zu entfernen

Hoch­ran­gige EU-Beamte, Euro­pa­par­la­men­ta­rier, Bundes­tags­ab­ge­ord­nete, Bundes­kanzler Scholz und andere westliche stra­te­gi­sche Partner haben deutlich gemacht: Dieses Gesetz zielt darauf ab, Georgien in diesem histo­ri­schen Moment der EU-Erwei­te­rung von der EU zu entfernen. Denn das Ziel und die Folgen dieses Gesetzes sind mit den Werten und Grund­sätzen der EU unvereinbar.

Warum das Agen­ten­ge­setz nicht mit dem FARA-Gesetz in den USA zu verglei­chen ist

Die geor­gi­sche Regie­rungs­partei argu­men­tiert, dass das Agen­ten­ge­setz die Ziele des US-ameri­ka­ni­schen FARA-Gesetzes wider­spie­gele. Das FARA-Gesetz über die Regis­trie­rung auslän­di­scher Agenten wurde im Jahr 1938 zur Abwehr von Einfluss­nahme Nazi-Deutsch­lands und der Sowjet­union einge­führt. Gemäß FARA gilt eine Orga­ni­sa­tion oder Person als auslän­di­scher Agent, wenn sie tatsäch­lich die Inter­essen einer auslän­di­schen Kraft (eines Staates) lobbyiert. Es werden nur die Lobby­or­ga­ni­sa­tionen eines anderen Staates ins Register eingetragen.

Nach dem geor­gi­schen Gesetz­ent­wurf hingegen gelten NGOs und Medien bereits dann als auslän­di­sche Agenten, wenn sie 20 Prozent ihrer Finan­zie­rung aus dem Ausland bekommen – ganz gleich, was das Ziel ihrer Arbeit ist. Es müssten sich fast alle NGOs und Medien als auslän­di­sche Agenten regis­trieren, unab­hängig davon, in welchem Bereich sie tätig sind, auch wenn sie keinerlei Lobby­ar­beit durchführen.

Es gibt keine Paral­lelen zum Entwurf einer EU-Richtlinie

Die Befür­worter des geor­gi­schen Agen­ten­ge­setzes sehen auch eine direkte Parallele zum Entwurf einer EU-Richt­linie„Zur Fest­le­gung harmo­ni­sierter Anfor­de­rungen im Binnen­markt an die Trans­pa­renz der Inter­es­sen­ver­tre­tung im Auftrag von Dritt­län­dern“. Bundes­kanzler Scholz hat dem geor­gi­schen Premier­mi­nister bereits wider­spro­chen, als dieser behaup­tete, die EU-Kommis­sion habe eben­solche Rege­lungen beschlossen und es gebe vergleich­bare Gesetze in EU-Staaten. Olaf Scholz ergänzte, dass der EuGH ein gleiches Gesetz in Ungarn bereits zurück­ge­wiesen habe und der Richt­li­ni­en­vor­schlag zur Bekämp­fung auslän­di­scher Einfluss­nahme ein anderes Konzept verfolge und voraus­sicht­lich nicht umgesetzt werde.

Das Hauptziel des Richt­li­ni­en­vor­schlags der EU ist die Einfüh­rung gemein­samer Standards hinsicht­lich Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht für Inter­es­sen­ver­tre­tungen, die im Auftrag von Dritt­län­dern im Binnen­markt tätig werden. Ein Kern­ele­ment des Vorschlags ist die Errich­tung von natio­nalen Registern für derartige Einrichtungen.

Dieser Ansatz unter­scheidet sich grund­le­gend von den Gesetzen über „auslän­di­sche Agenten“ in Russland oder Georgien, die den zivilen Raum unan­ge­messen einschränken, indem sie bestimmte zivil­ge­sell­schaft­liche Orga­ni­sa­tionen, Jour­na­listen oder Menschen­rechts­ver­tei­diger stig­ma­ti­sieren, einschüch­tern und in ihrer Tätigkeit einschränken.

Das geor­gi­sche Gesetz hingegen sieht unter dem Deck­mantel der Trans­pa­renz die Diskre­di­tie­rung des zivil­ge­sell­schaft­li­chen Sektors vor

Im Gegensatz zu solchen „Gesetzen über auslän­di­sche Agenten“ werden im Vorschlag der EU weder die Tätig­keiten bestimmter Orga­ni­sa­tionen, einschließ­lich zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tionen, negativ bewertet, noch wird versucht, den zivil­ge­sell­schaft­li­chen Raum einzu­schränken. Weiterhin werden durch die Maßnahmen weder Tätig­keiten verboten noch wird die Trans­pa­renz von Finanz­mit­teln aus dem Ausland vorge­schrieben, die nicht im Zusam­men­hang mit im Auftrag von Dritt­län­dern durch­ge­führten Inter­es­sen­ver­tre­tungs­tä­tig­keiten stehen. Schließ­lich enthält der EU-Vorschlag Garantien, die eine verhält­nis­mä­ßige Umsetzung und Durch­set­zung gewähr­leisten und die Gefahr einer Stig­ma­ti­sie­rung vermeiden sollen. Das geor­gi­sche Gesetz hingegen sieht unter dem Deck­mantel der Trans­pa­renz die Diskre­di­tie­rung des zivil­ge­sell­schaft­li­chen Sektors vor.

 Die Regie­rungs­partei will Georgien vor „west­li­chen Sünden“ schützen

Die Verwand­lung von „Geor­gi­scher Traum“ in eine ultra­kon­ser­va­tive Partei, die nach ihren Worten nur mit „Würde“ in die EU beitreten und die geor­gi­schen Tradi­tionen vor den „west­li­chen Sünden“ schützen will, deutet darauf hin, dass sie NGOs, die im sozialen Bereich tätig sind und liberale Werte unter­stützen, zum Schweigen bringen will.

Die Rolle des Olig­ar­chen Bidzina Ivanish­vili und der geor­gi­sche „Albtraum“

Der „Geor­gi­sche Traum“ ist seit 2012 an der Macht, nachdem der ehemalige Präsident Saakash­vili seine Nieder­lage bei den Wahlen anerkannt und eine fried­liche Macht­über­gabe ermög­licht hat. Und obwohl die Partei noch immer behauptet, dass sie das Land in die EU führen will, wurden die kriti­schen Stimmen sowohl in Georgien als auch im Westen insbe­son­dere nach dem umstrit­tenen Wahlsieg im Jahr 2021 lauter.

Die stra­te­gi­schen Partner Georgiens, deren Part­ner­schaft in erster Linie auf gemein­samen Werten basiert, haben offen geäußert, dass von der geor­gi­schen Regierung der Weg hin zu Recht­staat­lich­keit und Demo­kratie nicht weiter beschritten werde. Dieser Vertrau­ens­ver­lust wurde durch Hinweise auf die Über­wa­chung west­li­cher Diplo­maten durch den geor­gi­schen Geheim­dienst noch verstärkt.

Hinzu kamen die zunehmend abwer­tenden Bemer­kungen und eine gewisse Ignoranz seitens der geor­gi­schen Regierung gegenüber der EU.

Entfrem­dung vom Westen und Annä­he­rung an Russland

Gleich­zeitig hat die Regie­rungs­partei schon immer jegliche Ausein­an­der­set­zung mit dem Kreml gescheut. Einen vorläu­figen Höhepunkt fand die Entfrem­dung vom Westen mit dem voll­um­fäng­li­chen Angriffs­krieg Russlands auf die Ukraine.

Der faktische Regent des Landes – der Oligarch Bidzina Ivanish­vili – und seine Anhänger warfen der Ukraine und dem Westen vor, in Georgien eine zweite Front gegen Russland eröffnen zu wollen. Seit dem Beginn des russi­schen Angriffs­kriegs gibt es keine Gespräche mehr mit der ukrai­ni­schen Regierung. Dazu kommt, dass regie­rungs­nahe Medien in Georgien seit Beginn des Krieges gezielt Narrative verbreiten wie etwa: „Frieden oder Freiheit“ – womit sugge­riert wird, Frieden sei wichtiger als Freiheit.

Auch die deutliche geor­gi­sche Zurück­hal­tung zur Frage einer NATO-Inte­gra­tion des Landes auf dem Gipfel in Vilnius macht deutlich, dass der euroat­lan­ti­sche geor­gi­sche Zug zu entgleisen droht.

Ivanish­vili sieht den Westen als globale Kriegs­partei und droht eine „kollek­tive Bestra­fung der west­li­chen Agenten“ an

Am 29. April 2024 hat Ivanish­vili in einer provo­zie­renden Rede vor angeb­li­chen „Wählern“ – Menschen, die aus allen Teilen des Landes in die Haupt­stadt gebracht wurden – einen Krieg gegen die „globale Kriegs­partei“, den Westen, ange­kün­digt. Er beschul­digte „auslän­di­sche Agenten“, Georgien 2008 in eine Konfron­ta­tion mit Russland verwi­ckelt, und 2014 und 2022 die Ukraine in eine noch schwie­ri­gere Lage gebracht zu haben. Darüber hinaus drohte er eine „kollek­tiven Bestra­fung der west­li­chen Agenten“ nach den Parla­ments­wahlen im Oktober an – also oppo­si­tio­neller Kräfte, NGOs, Experten, freier Medien. Die Rede war die offi­zi­elle Ankün­di­gung einer Diktatur und eines Wechsels des außen­po­li­ti­schen Kurses Georgiens.

Massen­de­mons­tra­tionen trotz Repres­sionen und Verhaftungen

Ganz offen­sicht­lich haben die Autoren des Agen­ten­ge­setzes nicht damit gerechnet, dass die über­wäl­ti­gende Mehrheit der geor­gi­schen Bevöl­ke­rung sich für die NGOs und freie Medien einsetzen würde. Ange­sichts der Einigkeit des Volkes versuchen die Mach­ha­benden mit brutaler Gewalt und Terror  kritisch Denkende und deren Fami­li­en­an­ge­hö­rige einzu­schüch­tern. Schlä­ger­trupps greifen auch Frauen und ältere Personen unmit­telbar vor ihren Wohnungen an. Die gegen die eigene Bevöl­ke­rung einge­setzte Gewalt ist eine Kombi­na­tion der aus Sowjet­zeiten bekannten Methoden, kombi­niert mit dem modernen Instru­men­ta­rium digitaler Troll-Fabriken.

Der Parla­ments­prä­si­dent kündigte eine „Schwarze Liste“ an

Die Polizei hat bisher niemanden fest­ge­nommen, obwohl die Täter auf Videos im Internet teilweise zu erkennen sind. Statt die Gewalt zu unter­binden, kündigte der Parla­ments­prä­si­dent Schalva Papu­ash­vili die Veröf­fent­li­chung einer „Schwarzen Liste“ an. In einer solchen Datenbank sollen Infor­ma­tionen über alle Personen gesammelt werden, die entweder Regime­gegner sind oder Regime­gegner öffent­lich unter­stützen. Diese Liste dient in erster Linie dazu, die Kritiker des Olig­ar­chen Ivanish­vili öffent­lich einzu­schüch­tern und zu bedrohen. Darüber hinaus werden Menschen, die gegen das russische Agen­ten­ge­setz protes­tieren, und auch ihre Ange­hö­rigen, tele­fo­nisch bedroht und beschimpft.

Wer steht an der Seite des Olig­ar­chen Ivanishvili?

Von den regie­rungs­nahen Medien wird das Narrativ verbreitet, dass der Westen in Georgien einen zweiten Maidan zu orga­ni­sieren versuche und dass durch gesell­schaft­liche Konflikte und Ausein­an­der­set­zungen große Gefahr drohe. Diese Behaup­tung scheint jedoch aktuell fern der Realität zu sein. Denn an der Seite des Olig­ar­chen stehen nur seine Unter­stützer im Parlament, Mario­netten-Minister, spezielle Einheiten der Sicher­heits­or­gane (die so genannte Sonder­bri­gade) und Ange­hö­rige der Verwal­tungs­or­gane. Dass die geor­gi­schen Streit­kräfte, die 2008 gegen die russische Armee gekämpft haben, die Hand gegen die eigene Bevöl­ke­rung erheben, ist schwer vorstellbar.

Auf der anderen Seite steht eine geeinte geor­gi­sche Bevöl­ke­rung, die sich mehr­heit­lich und entschlossen für eine euro­päi­sche Zukunft des Landes ausspricht und gegen den „russi­schen Traum“ des Olig­ar­chen und der Regie­rungs­partei kämpfen wird.

Die Rolle und Verant­wor­tung der geor­gi­schen Oppo­si­tion 

Der „Geor­gi­sche Traum“ hat bisher bei jedem Wahlkampf darauf gesetzt, Saakash­vilis Partei „Nationale Bewegung“ als Feinbild zu zeichnen. Und bis zur Initi­ie­rung des Agenten-Gesetzes herrschte in breiten Kreisen der Gesell­schaft die Meinung vor, dass das poli­ti­sche Spektrum in Georgien nur diese zwei Parteien umfasst. GT hat mit großem Erfolg darauf hinge­ar­beitet, dass alle Gegner der Regierung als Unter­stützer von Saaka­schwili angesehen wurden, was zu einer gewissen Zurück­hal­tung und einem Miss­trauen in der Bevöl­ke­rung gegenüber den oppo­si­tio­nellen Parteien führte. Aus diesem Grund ist es für die oppo­si­tio­nellen Kräfte bis heute schwer, sich auf ein gemein­sames Wahl­pro­gramm zu verständigen.

Intensive Gespräche zwischen den Oppositionsparteien

Derzeit laufen hinter den Kulissen intensive Gespräche zwischen den oppo­si­tio­nellen Parteien, wie die Massen­pro­teste in einen vernünf­tigen Wahlkampf zu über­setzen sind. Sie vermeiden es jedoch aus den oben genannten Gründen, eine Führungs­rolle bei den aktuellen Demons­tra­tionen zu über­nehmen, um die derzei­tige Einigkeit im Volk nicht gefährden.

Nicht­de­sto­trotz trägt die Oppo­si­tion eine enorm große poli­ti­sche Verant­wor­tung, die fried­li­chen Demons­tra­tionen im Sinne des Volkes zu unter­stützen und im entschei­denden Moment richtig zu agieren. Denn nur mit einer geeinten Oppo­si­tion kann Georgien den „russi­schen Traum“ bei den Parla­ments­wahlen am 26. Oktober abwählen.

Der Oppo­si­tion gehört auch die Präsi­dentin Salome Zura­bish­vili an. Sie ist eine frühere Verbün­dete Ivanish­vilis, der sie in das Amt gebracht hat. Zura­bish­vili nannte das Verab­schieden des Agenten-Gesetzes eine Sabotage der EU-Inte­gra­tion Georgiens. Zura­bish­vili ist über­zeugte Euro­päerin und versprach dem Volk am 9. Mai, dem Europatag, ihm auf seinem „steinigen Weg“ zur Seite zu stehen und das Land friedlich und verant­wor­tungs­voll bis zu den Parla­ments­wahlen zu begleiten.

Was kann die EU tun?

Selten waren die EU und ihre Mitglied­staaten so deutlich in ihren State­ments: Das geplante Gesetz würde die Eröffnung von Beitritts­ver­hand­lungen mit der EU ausschließen. Diese Haltung kommt auch in der vom euro­päi­schen Parlament verab­schie­deten Reso­lu­tion zum Ausdruck, die unter anderem Sank­tionen gegen Ivanish­vili und seine Anhänger fordert.

Darüber hinaus fordert das euro­päi­sche Parlament die Kommis­sion zu einer umge­henden Bewertung auf, wie sich das Agen­ten­ge­setz auf die Erfüllung der Ziel­vor­gaben für die Visa-Libe­ra­li­sie­rung auswirkt, insbe­son­dere auf die der Grund­rechte. Um deutlich zu machen, warum dieses Gesetz mit der EU- Gesetz­ge­bung nicht kompa­tibel ist, wäre eine solche ausführ­liche Bewertung wünschens­wert. Sollte aufgrund dieser Bewertung jedoch die Visa­frei­heit ausge­setzt werden, könnte sich das auch kontra­pro­duktiv auswirken.

 „Die nächste große EU-Erwei­te­rung wird mit oder ohne Georgien stattfinden“

Der EU- Botschafter in Georgien, Pawel Herc­zynski, hat sich in seiner Rede am 9. Mai, dem Europatag, an die geor­gi­sche Bevöl­ke­rung gewandt: „Die nächste große EU-Erwei­te­rung wird kommen. Sie wird mit Georgien oder ohne Georgien statt­finden. Das hängt von ihnen allen ab, von allen Georgiern. Das Meer kann manchmal große Wellen haben, aber das geor­gi­sche Schiff fährt Richtung EU. Bitte haltet den Kurs und wir unter­stützen Euch dabei“.

Die verspro­chene Unter­stüt­zung spielt eine wichtige Rolle für die Bevöl­ke­rung und die Oppo­si­tion in Georgien. Dafür sollten in diesen entschei­denden Tagen hoch­ran­gige EU-Vertreter nach Georgien reisen, der Bevöl­ke­rung ihre Unter­stüt­zung zusagen und der Regie­rungs­partei eine klare rote Linie aufzeigen. Dazu sollte auch gehören, die Vertreter der Regie­rungs­partei konse­quent zu isolieren und sie als Partner nicht zu Tagungen oder Konfe­renzen einzuladen.

Der Umgang mit Russland in der Vergan­gen­heit hat gezeigt, dass ein Wandel durch Annä­he­rung geschei­tert ist. Georgien steht am Schei­deweg zwischen Russland und der EU. Es liegt auch in der Verant­wor­tung des Westens, nicht nochmals wegzu­sehen, wenn sich ein Land gegen die Expan­si­ons­be­stre­bungen Russlands wehrt. Moldau oder Armenien könnten sonst die nächsten sein.

Es ist schwer voraus­zu­sehen, wie sich die Situation in Georgien weiter­ent­wi­ckelt. Eines ist jedoch sehr klar: Der Geist und Wille der breiten Protest­be­we­gung zeigen, dass sich die geor­gi­sche Zivil­ge­sell­schaft zu einer bedeu­tenden Kraft im Kampf für die Freiheit – und damit zu einem wichtigen Akteur für die EU-Inte­gra­tion Georgiens – entwi­ckelt hat. An diesen Zielen werden die Menschen in Georgien jede zukünf­tige Regierung messen.

TextendeDie Autorin Khatia Kika­lish­vili mit einem kurzen Beitrag für die Tages­schau.

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