Heimat für Law & Order? Soldaten und Polizisten in den AfD-Fraktionen

Die Reporter der Tageszeitung Welt Annelie Naumann und Alexej Hock über Soldaten und Polizisten in der Partei AfD / Alternative für Deutschland
lonndubh /​ Shutter­stock

Gibt es in den AfD-Fraktionen mehr Soldaten und Polizisten als in anderen Parteien? Die Inves­ti­ga­ti­v­jour­na­listen Annelie Naumann und Alexej Hock haben nachge­zählt und kamen zu einem bemer­kens­werten Ergebnis. Der Beitrag erschien zunächst im Sam­mel­band „Extreme Sicher­heit – Rechts­ra­di­kale in Polizei, Ver­fas­sungs­schutz, Bun­des­wehr und Justiz“.

Als der AfD-Vertei­di­gungs­po­li­tiker Jan Nolte Ende November 2018 ein Foto von sich und seinem Mitar­beiter twitterte, konnte er sich der öffent­lichen Empörung sicher sein. Der hessische AfD-Bundes­tags­ab­ge­ordnete blickt trium­phierend in die Kamera. Neben ihm sein Mitar­beiter, in der Hand hält er einen hellblauen Ausweis mit weißem Bundes­adler. Es ist seine Zutritts­be­rech­tigung für den Deutschen Bundestag. Zuvor durfte er das Parla­ments­ge­bäude nur als Besucher betreten. 

Portrait von Annelie Naumann

Annelie Naumann ist Repor­terin im Ressort Inves­ti­gation und Reportage der Welt

Portrait von Alexej Hock

Alexej Hock ist Reporter im Ressort Inves­ti­gation und Reportage der Welt (Bilder: Martin U.K. Lengemann/​WELT)

Der Oberleutnant war in die Schlag­zeilen geraten, weil er aus dem Umfeld des unter Terror­ver­dacht stehenden Bundes­wehr­sol­daten Franco A. stammt – die jungen Männer dienten in der gleichen Einheit. Franco A. hatte sich seit Ende 2015 als syrischer Asylbe­werber ausge­geben. Der General­bun­des­anwalt (GBA) ist sich sicher: Franco A. hatte eine schwere staats­ge­fähr­dende Gewalttat geplant – mögli­cher­weise unter seiner neuen Identität als Syrer.

Noltes Mitar­beiter soll damals die Dienst­ab­we­sen­heiten von Franco A. unter erfun­denen Vorwänden bei seinen Vorge­setzten in der deutsch-franzö­si­schen Brigade im elsäs­si­schen Illkirch-Grafen­staden entschuldigt haben, auch als dieser mögli­cher­weise Straf­taten plante. Die Bundes­an­walt­schaft vermutete zudem, der Mann habe mitge­holfen, sogenannte Feindes­listen zu erstellen. Nach mehrwö­chiger Unter­su­chungshaft wurde das Ermitt­lungs­ver­fahren im Herbst 2018 gegen A.s mutmaß­lichen Komplizen einge­stellt. „Frau von der Leyen darf nun gerne Verbindung mit dem Büro Nolte aufnehmen, um sich persönlich bei ihm zu entschul­digen“, heißt es in dem erwähnten Tweet, in dem sich Nolte mit seinem nun zutritts­be­rech­tigten Mitar­beiter zeigte. Dem Bundesamt für Verfas­sungs­schutz (BfV) jedoch gilt Noltes Mitar­beiter als Rechts­extremist. Es lägen bei ihm und einem weiteren Mitar­beiter der AfD-Bundes­tags­fraktion „tatsäch­liche Anhalts­punkte für Bestre­bungen gegen die freiheitlich-demokra­tische Grund­ordnung vor“.

Soldaten und Polizisten als AfD-Parlamentarier

Der vertei­di­gungs­po­li­tische Sprecher der AfD-Bundes­tags­fraktion Nolte griff mit seinem Tweet seine frühere oberste Dienst­herrin an, die damalige Bundes­ver­tei­di­gungs­mi­nis­terin Ursula von der Leyen (CDU). Bis er für die AfD in den Bundestag zog, diente Nolte als Oberbootsmann in der Burgwald­ka­serne im nordhes­si­schen Frankenberg an der Eder.

Mit seiner Perso­nal­ent­scheidung hat er die Debatte um rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr, die seit den Ermitt­lungen gegen Franco A. deutsch­landweit disku­tiert werden, auch auf die eigene Bundes­tags­fraktion gelenkt. Dass ihm dies bewusst war, liegt nahe. Noltes Entscheidung wirft die Frage auf, welche Anzie­hungs­kraft die AfD auf Soldaten und Polizisten ausübt – und wie sich dies auch langfristig auf die parla­men­ta­rische Arbeit in Deutschland auswirkt.

Um der Frage nachzu­gehen, wie attraktiv die AfD für ehemalige und aktive Bundes­wehr­an­ge­hörige sowie Polizisten ist, wurden für diesen Text alle Dienste berück­sichtigt, die Abgeordnete bis Mai 2019 auf ihren jewei­ligen persön­lichen Inter­net­seiten oder gegenüber den Parla­menten angegeben haben. Jene Dienste reichen im Fall der Bundeswehr von Reser­ve­of­fi­zieren über Soldaten auf Zeit (SaZ) bis hin zu Berufs­sol­daten. Im Fall der Polizei erstreckt sich die Spanne vom Vollzugs­be­amten bis hin zu dem Rang eines Kriminaloberrats.

Jan Nolte ist einer von 14 Abgeord­neten unter den insgesamt 91 Mitgliedern der AfD-Bundes­tags­fraktion, die mehr als den Grund­wehr­dienst geleistet haben. Das entspricht einem Anteil von 15,4 Prozent. Damit sind in der AfD-Fraktion propor­tional mehr Abgeordnete mit Militär­hin­ter­grund vertreten als in anderen Fraktionen im Bundestag (CDU 9,8; SPD 2,6; Grüne, Linke, FDP unter 2).

Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei der Zahl der ehema­ligen und für die Zeit ihrer Mandats­aus­übung freige­stellten Polizei­be­amten ab. Die sieben Abgeord­neten in der AfD-Bundes­tags­fraktion entsprechen einem Anteil von 7,7 Prozent. (Bei allen anderen Parteien sind weniger als zwei Prozent der Abgeord­neten ehemalige oder vom Dienst freige­stellte Polizeibeamte.)

Von den 191 Abgeord­neten in den AfD-Fraktionen der 16 Landes­par­la­mente haben mindestens 19 und damit zehn Prozent eine entspre­chende Vergan­genheit bei der Bundeswehr. Bei CDU und CSU sind es mindestens 36 von 610 Mandats­trägern, was einer Quote von knapp sechs Prozent entspricht. Die Zahl der AfD-Abgeord­neten mit beruf­lichen Laufbahnen bei der Polizei liegt bei mindestens 13 (6,8 Prozent). Bei CDU und CSU ist der Anteil mit 20 Personen nur halb so groß (3,3 Prozent).

Die beiden AfD-Abgeord­neten Sebastian Wippel (Sachsen) und Nikolaus Kramer (Mecklenburg-Vorpommern) tauchen in beiden Gruppen auf, da sie zuerst als Zeitsol­daten bei der Bundeswehr dienten und später als Polizei­beamte arbei­teten. Auch der Fuldaer AfD-Bundes­tags­ab­ge­ordnete Martin Hohmann, dessen Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2003 mit antise­mi­ti­schen Klischees spielte und schließlich zu seinem Ausschluss aus der CDU und der CDU/CSU-Bundes­tags­fraktion führte, hat es bis zum Major der Reserve gebracht. Er arbeitete nach seinem Jurastudium vier Jahre lang beim Bundes­kri­mi­nalamt in Wiesbaden, zuletzt als Kriminaloberrat.

Die in Bezug auf die AfD-Abgeord­neten im Bund und in den Ländern ausge­wer­teten Zahlen erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf die Verhält­nisse innerhalb der Partei mit ihren 33 651 Mitgliedern, da die Parla­men­tarier nur einen geringen Anteil der Gesamt­mit­glieder stellen. Für den Sozial­wis­sen­schaftler Jan Schedler von der Ruhr-Univer­sität Bochum deuten die Zahlen darauf hin, „dass politische Einstel­lungen, wie sie die AfD etwa in puncto Einwan­derung und innerer Sicherheit vertritt, innerhalb der Bundeswehr stärker vertreten sind als in der Gesamt­ge­sell­schaft“. Einen unmit­tel­baren Beleg dafür stellten sie jedoch nicht dar. Möglich sei auch, dass AfD-Politiker, die etwa mit einer Tätigkeit in der Bundeswehr aufwarten können, bei der Kandi­da­tenkür in den jewei­ligen Partei­glie­de­rungen einen besseren Eindruck machen und so eher auf einen vorderen Listen­platz gewählt werden als Vertreter anderer Berufsgruppen.

Für die AfD-Abgeord­neten im Bundestag selbst erscheint diese Häufung naheliegend. Der langjährige Vorsit­zende der Lands­mann­schaft Ostpreußen Wilhelm von Gottberg, der nach 40 Jahren Mitglied­schaft 2011 wegen des EU-Rettungs­schirms für Griechenland aus der CDU austrat und seit 2017 Bundes­tags­ab­ge­ord­neter der AfD ist, sagte auf Anfrage, Polizei­beamte bekämen im Berufs­leben „tagtäglich die Auswir­kungen der Rechts­brüche“ in der Bundes­re­publik zu spüren. Das könne dazu führen, dass gerade Polizisten sich in der AfD engagieren, da die AfD die einzige Partei sei, die deren Erfah­rungen thema­ti­siere. Fraglich ist, inwieweit sich von Gottberg bei dieser Bewertung auf eigene Erfah­rungen stützen kann: Er selbst war von 1960 bis 1969 beim Bundes­grenz­schutz tätig, danach arbeitete er als Lehrer bis zu seiner Pensio­nierung im Jahr 2005 an einer Fachschule des Bundes­grenz­schutzes, der heutigen Bundes­po­lizei, in der Ausbildung für junge Bundes­po­li­zisten. Der heute 81-jährige von Gottberg ist dafür bekannt, dass er mehrfach öffentlich den Holocaust relati­viert hat: als langjäh­riger Heraus­geber des Ostpreu­ßen­blattes ebenso wie bei seiner Kandi­datur für einen Listen­platz der AfD in Nieder­sachsen, als er erklärte, er wolle sich für ein Ende des „Kults mit der Schuld“ einsetzen. Auch wegen solcher Äußerungen sollte von Gottberg als Alters­prä­sident im Bundestag verhindert werden. Deswegen beschlossen die Abgeord­neten vor der Bundes­tagswahl 2017 sogar eine Änderung der Geschäftsordnung.

AfD: Natio­nal­staat gelte in anderen Parteien nichts

Auch der Potsdamer AfD-Bundes­tags­ab­ge­ordnete René Springer, der u. a. als persön­licher Referent von Alexander Gauland den Rechts­au­ßenkurs der AfD mitge­prägt hat, gehört zu den Zeitsol­daten in der Bundes­tags­fraktion: Seine Dienstzeit absol­vierte er von 1997 bis 2009 bei der Marine. Springer sagt, Polizisten und Soldaten stünden „oftmals für Stabilität und die Einhaltung klarer Regeln“ und seien „bereit, diese Werte auch gegen Widerstände durch­zu­setzen“. Daraus ergebe sich vielleicht eine „natürliche Neigung zur Rechts­staats­partei AfD“.

Der auch als Vorsit­zender der „Jungen Alter­native Hessen“ umstrittene AfD-Vertei­di­gungs­po­li­tiker Jan Nolte sagt: „Da das deutsche Volk und der deutsche Natio­nal­staat von anderen Parteien meist negativ gesehen werden, sind diese für Soldaten und Polizisten eher unattraktiv.“ Bei Polizei­be­amten, so Nolte weiter, spielten auch die „vollkommen reali­täts­fremden Aussagen zur Krimi­na­lität eine Rolle“, die von anderen Parteien kämen.

Dienst­rechtlich ist es wie folgt: Polizei­beamte und auch Soldaten müssen im Dienst politische Neutra­lität wahren – privat aber dürfen sie sich politisch positio­nieren. Werden sie in Parla­mente gewählt, ruht das Beamten- bezie­hungs­weise Solda­ten­ver­hältnis und damit auch das Neutralitätsgebot.1

Verstöße gegen die freiheitlich-demokra­tische Grund­ordnung können für aktive Soldaten und Polizei­beamte neben diszi­pli­na­ri­schen und straf­recht­lichen Konse­quenzen auch eine Entlassung aus dem Dienst­ver­hältnis nach sich ziehen. In der Bundeswehr gilt: Bei Anzeichen für einen extre­mis­ti­schen Hinter­grund schaltet sich das Bundesamt für Militä­ri­schen Abschirm­dienst der Bundeswehr (MAD2) ein. Spätestens nachdem das Bundesamt für Verfas­sungs­schutz (BfV) den „Flügel“, einen völkisch-natio­na­lis­ti­schen Teil der Partei, sowie die Jugend­or­ga­ni­sation Junge Alter­native (JA) im Januar 2019 als „Verdachts­fälle“ einge­stuft hat, stellt sich für die staat­lichen Arbeit­geber und die Gewerk­schaften die Frage, wie mit AfD-Mitgliedern in den eigenen Reihen umzugehen ist.

Der nieder­säch­sische Innen­mi­nister Boris Pistorius (SPD) sagte gegenüber den Zeitungen des Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland, es sei „proble­ma­tisch“, wenn Flügel- oder JA-Sympa­thi­santen, die sich zur Wahl für ein politi­sches Amt aufstellen lassen, als Polizisten oder Lehrer arbei­teten. Bundes­in­nen­mi­nister Horst Seehofer (CSU) ließ die Verein­barkeit von Beamten­status und Partei­mit­glied­schaft überprüfen. Das Ergebnis Anfang April 2019: Die Mitglied­schaft in der AfD sei mit der Arbeit als Beamter vereinbar – das gelte auch für Anhänger des radika­leren Flügels. Entscheidend laut Innen­mi­nis­terium sei das „konkrete Verhalten“ des Beamten.

Dass Polizisten und Soldaten für rechte Positionen empfänglich sind, hat sich schon einmal gezeigt – in der Hochzeit der Partei „Die Republi­kaner“, die ebenfalls auf die Themen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit setzte und in den 1990er Jahren sowohl im Landtag von Baden-Württemberg vertreten war als auch mit sieben Prozent der Wähler­stimmen ins Europa­par­lament und ins Berliner Abgeord­ne­tenhaus einzog. 1990 waren nach Angaben der Partei­führung viele Mitglieder Polizei­beamte und Bundeswehrsoldaten.

Der Soziologe Jan Schedler weist jedoch auf die unter­schied­liche histo­rische Situation hin: „Damals war die Bundeswehr als Insti­tution nicht so weit mit der Vergan­gen­heits­be­wäl­tigung wie heute.“ Die gesell­schaft­lichen und politi­schen Umbrüche Ende der 1980er Jahre sowie die insti­tu­tio­nelle Verän­derung, die seinerzeit in der Bundeswehr in Gang gekommen waren, hätten damals für mehr Aufruhr in der Truppe gesorgt als heute. Ein Beispiel dafür waren die bundes­weiten Proteste gegen die Ausstel­lungen „Vernich­tungs­krieg. Verbrechen der Wehrmacht: 1941 – 1944“ des Hamburger Instituts für Zeitge­schichte, die Ende der 1990er Jahre ein breites gesell­schaft­liches Spektrum – nicht nur in den Leser­brief­spalten, sondern auch zu Aufmär­schen – mobili­sierten. Entspre­chend groß war die Zahl derer, die sich etwa an neuen Formen der Ausein­an­der­setzung mit den NS-Tradi­ti­ons­linien in der Bundeswehr störten. „Die Republi­kaner“, so Schedler, „schwangen sich zu deren Vertei­digern auf.“ Ähnliches versuche jetzt auch die AfD – etwa mit Äußerungen wie der des Partei­vor­sit­zenden Alexander Gauland, der Hitler und die Natio­nal­so­zia­listen als „Vogel­schiss“ in 1000 Jahren deutscher Geschichte bezeichnete.

Kritik der Gewerk­schaften an AfD-nahen Polizisten

Die Polizei­ge­werk­schaften hatten vor der Bundes­tagswahl 2017 noch bestritten, dass Polizisten mehr Sympa­thien für die AfD hegen als andere Berufs­gruppen. Grund­sätzlich gebe es keine besondere Nähe von Polizisten und AfD, hieß es damals. „Die Aussagen einiger AfD-Politiker passen nicht zu unserer Sozia­li­sation als Bürger­po­lizei“, sagte Oliver Malchow, Bundes­vor­sit­zender der Gewerk­schaft der Polizei (GdP), vor den Wahlen der Zeitung Die Welt. Generell seien Polizisten weniger anfällig für Parolen von rechts oder links.

Heute wie damals sagt Malchow: „Grund­sätzlich gilt: Polizei­be­am­tinnen und ‑beamte dürfen dieser Partei angehören, solange sie ihre Pflichten als Beamtinnen und Beamte nicht verletzen.“ Verstöße dagegen würden jedoch zu internen Ermitt­lungen führen. Er fügt hinzu: „Die AfD macht Politik gegen die Gewerk­schaften und damit auch gegen die GdP.“ Dennoch sei ihm bewusst, dass Kolle­ginnen und Kollegen an Gedan­kengut der AfD hängen bleiben können. „Das respek­tieren wir, halten es aber aus gewerk­schafts­po­li­ti­scher Sicht für falsch“, sagt der Gewerkschaftler.

Der genaue Blick auf die AfD-Parla­ments­frak­tionen zeigt auf jeden Fall, dass Angehörige aus dem Beamten- und Solda­ten­ap­parat in der AfD durchaus Karrie­re­chancen und Führungs­posten haben. Und was sagt die Zusam­men­setzung der AfD-Fraktionen über die Bundeswehr und die Polizei aus? Schon der Blick in die Biografien der älteren AfD-Abgeord­neten und deren teilweise jahrzehn­te­langen CDU-Mitglied­schaften zeigt, dass die AfD einer­seits Polizei­beamte und Soldaten anzieht, die Positionen einer tradi­tio­nellen Law-and-Order-Politik nach dem Muster der alten CDU vertreten – wie etwa die als vergleichs­weise gemäßigt geltenden AfD-Abgeord­neten Martin Hess im Bundestag (Polizei­haupt­kom­missar) oder Georg Pazderski im Abgeord­ne­tenhaus von Berlin (General­stabs­of­fizier).

Anderer­seits zieht die Partei aber auch Soldaten und Polizei­an­ge­hörige an, die für rechts­extreme Positionen und Radika­li­sierung stehen. So führt das Gutachten des BfV als Beweis für die Gefähr­lichkeit der AfD gleich mehrere Äußerungen von Jan Nolte und vom branden­bur­gi­schen AfD-Politiker Andreas Kalbitz an, der zwölf Jahre bei den Fallschirm­jägern diente. Kalbitz leitete bis 2015 einen von Neonazis, SS-Offizieren und NPD-Funktio­nären gegrün­deten Verein namens „Kultur und Zeitge­schichte, Archiv der Zeit“. 2007 hatte Kalbitz ein Pfingst­lager der zwei Jahre später durch das Bundes­in­nen­mi­nis­terium verbo­tenen „Heimat­treuen Deutschen Jugend“ (HDJ) besucht. Zudem beschäf­tigte er in der Vergan­genheit ein ehema­liges NPD-Mitglied.

Anmer­kungen

1 Vgl. Beitrag von Jost Müller-Neuhof auf S. 302

2 Das Bundesamt für den Militä­ri­schen Abwehr­dienst (BAMAD) führt den Militä­ri­schen Abwehr­dienst (MAD) als Bundes­be­hörde. In diesem Sammelband wird die geläu­figere Bezeichnung MAD verwendet

Textende

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