Sonder­tri­bunal für Russlands Angriffskrieg

Foto: Stefan Lengsfeld

Ein Sonder­tri­bunal könnte Russland für das „Verbre­chen der Aggres­sion“ zur Rechen­schaft ziehen. Wie ein solches Sonder­tri­bunal gestaltet sein muss, um effektiv und nach­haltig arbeiten zu können, disku­tiert Marie­luise Beck mit Claus Kreß (Univer­sität zu Köln) und Nils Behrndt (EU-Kommis­sion) in unserer neuen Folge von „Freiheit in stür­mi­scher Zeit“.

Der russische Angriffs­krieg ist ein „Verbre­chen der Aggres­sion“. Die Ukraine will die poli­ti­sche Führung Russlands, die diesen Angriffs­krieg entfes­selt hat, vor ein Sonder­tri­bunal stellen, um für Gerech­tig­keit zu sorgen. Wie muss ein solches Tribunal aussehen, um mit dem Völker­recht vereinbar zu sein? Welche Rolle wird der Inter­na­tio­nale Straf­ge­richtshof in diesem Fall spielen? Wie können wir sicher­stellen, dass nicht nur die russische Führung zur Verant­wor­tung gezogen, sondern auch ein Präze­denz­fall geschaffen wird, um weitere derartige Verbre­chen in Zukunft zu verhindern?

Das Gespräch wurde mit Zoom aufge­zeichnet. Wir bitten, die Tonqua­lität zu Beginn des Podcasts zu entschuldigen.

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