Belarus: Was Bundes­re­gierung und EU tun können

Ein illegi­timer Macht­haber hat kein Recht, militä­ri­schen Beistand anderer Staaten anzufordern. Der Kreml muss wissen, dass eine militä­rische Inter­vention in Belarus empfind­liche Sanktionen der EU nach sich ziehen würde.

Zur Entwicklung in Belarus und den Handlungs­mög­lich­keiten von Bundes­re­gierung und EU erklären Marie­luise Beck und Ralf Fücks:

Die Lage in Belarus spitzt sich zu. Immer mehr Menschen gehen auf die Straße und fordern Lukaschenkos Rücktritt. Angesichts der massiven Wahlfäl­schungen und der exzes­siven Gewalt gegen die Proteste verliert der Diktator jeden Rückhalt. Der Ruf nach Freiheit lässt sich nicht mehr unter­drücken. Als letzten Rettungs­anker beschwört Lukaschenko den Unions­staat mit Russland und behält sich vor, Putin um „brüder­liche Hilfe“ zu bitten. In dieser Situation ist eine entschiedene Haltung der Bundes­re­gierung und der EU gefordert. Das bedeutet vor allem:

  • Die europäi­schen Demokratien müssen auf die sofortige Freilassung der vielen Tausend Festge­nom­menen drängen und die Sanktionen verschärfen, falls das Regime weiter mit Gewalt gegen fried­liche Proteste vorgeht.
  • Die Präsi­dent­schaftswahl war eine Farce. Das vom Regime verkündete Ergebnis darf nicht anerkannt werden. Seit der Fake-Wahl vom 9. August ist Lukaschenko nicht mehr Präsident von Belarus. Eine legitime politische Autorität kann nur aus einer Wieder­holung der Präsi­dent­schaftswahl unter inter­na­tio­naler Aufsicht und der Neuwahl des Parla­ments hervorgehen.
  • Ein illegi­timer Macht­haber besitzt nicht das Recht, militä­ri­schen Beistand anderer Staaten anzufordern. Der Kreml muss wissen, dass eine militä­rische Inter­vention in Belarus empfind­liche Sanktionen der EU nach sich ziehen würde.

Die fried­liche Revolution in Belarus setzt die große Demokra­tie­be­wegung in Mittel-Osteuropa seit 1989 fort. Sie verdient unsere volle Solida­rität. Ein demokra­ti­sches Belarus ist ein Gewinn für die Freiheit und Sicherheit Europas.